Die gesetzliche Rentenversicherung wurde mit einem Gesetz reformiert, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz sieht vor, dass das Niveau der gesetzlichen Rente abgesenkt wird. Die Rente von Versicherten, die 45 Jahre eingezahlt haben, soll von 70 % auf 67 % des durchschnittlichen Einkommens in Netto betragen.

Der dadurch eintretende Verlust des Renteneinkommens soll mit einer privaten Altersvorsorge kompensiert werden. Seit dem 01.01.2002 wird diese Altersvorsorge, die kapitalgedeckt ist, mit Steuerersparnissen und Zuschüssen gefördert.

Alle, die noch unter 56 sind und Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, sollten eine private Altersvorsorge abschließen, da diese staatlich gefördert wird. Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, die ohnehin zusätzliche Versorgungen haben und Selbständige, die nicht verpflichtet sind eine Rentenversicherung zu haben, können von diesen Zuschüssen nicht profitieren.
Bevor Sie sich für eine zusätzliche private Altersvorsorge entscheiden, raten wir Ihnen sich anhand von Vergleichstests einen Eindruck zu schaffen, welche Versicherung für Sie die sinnvollste ist. Die Stiftung Warentest zum Beispiel legt regelmäßig Vergleichstests vor. Versicherungsgesellschaften versuchen zum Teil auch mit unlauteren Methoden an Ihnen zu gewinnen. So handelten sich bereits 2001 die ersten Versicherer einstweilige Verfügungen ein, weil sie unlautere Methoden beim Werben für Ihre neuen Produkte angewandt hatten.

Bei dieser „Riester-Rente“ ist die Rede von einigen Milliarden Euro, daher wird es auch in Zukunft Anbieter geben, die nicht immer mit sauberen Methoden versuchen werden Sie als Kunden zu gewinnen. Daher sollten Sie die Bedeutung der Vergleichstests nicht unterschätzen. Lassen Sie sich von den Versicherungsgesellschaften nicht bedrängen. Treffen Sie Ihre Entscheidung ganz in Ruhe und vergleichen Sie die Anbieter sehr kritisch.