Guten Tag,

Ich habe vor kurzem ein Reinigungsunternehmen gegründet und bereits den ersten Auftraggeber an Land gezogen. Meine Mitarbeiter reinigen einen Club mehrmals wöchentlich.

Ich hatte mich bereits vor Wochen mit einem Steuerberater in Verbindung gesetzt, allerdings hatte ich damals noch nicht die Fragen, die ich heute habe.

Da Gebäudereiniger vom Reverse Charge betroffen sind und somit ausschließlich Nettobeträge in Rechnung stellen, kommen für mich ein Paar Fragen zur Abschreibung bzw. Absetzung von Arbeitsgegenständen und MwSt auf.

Mir wurde von einer Bekannten gesagt, dass dadurch das ich keine Umsatzsteuer berechne, sondern diese direkt vom Auftraggeber gezahlt wird, ich die MwSt von Verbrauchsgegenständen (z.B. Moppstangen, Reinigungsmittel etc.) nicht absetzten kann. Jetzt ist die Frage stimmt das? Kann ich allerdings den bezahlten Nettobetrag des Gegenstandes komplett absetzten? Wie verhält es sich mit den Mitarbeiter kosten, werden diese Ausgaben meinen zu zahlenden Steuerbetrag senken.

Wie ihr bestimmt merkt habe ich noch keinen sonderlich guten Durchblick und hoffe das wenigstens die Fragen für euch einen Sinn ergeben.

MfG WKCJ