Hallo,
ich hatte bei einem Autokredit aus 2003 Abweichungen bei der Widerrufsbelehrung festgestellt und den Widerruf erklärt.
Ich bat um Rückabwicklung, ohne Erfolg.
Alsdann habe ich die Sache an den Ombudsmann abgegeben; dieser entschied jetzt dass der Widerruf nicht in Betracht käme da der Vertrag in 2014 ganz abgewickelt ohne dass ich den Widerruf vorbehalten hätte.

Was habe ich falsch gemacht?
Gibt es Urteile hierzu?

Wer kann mir helfen?