Hallo,
ich möchte Euch fragen ob es Urteile aus jüngster Zeit gibt wenn bei einem Autokredit in der Widerrufsbelehrung der Hinweis zur Sache fehlt.

Ist die Widerrufsbelehrung dann fehlerhaft, schließlich handelt es sich bei dem finanzierten Auto um eine Sache - oder?

Wie sind die Chancen vor Gericht - ich habe keine Rechtsschutzversicherung?

Vielen Dank ubnd schöne Weihnachtstage.