Es ist eine gesetzliche Vorschrift, dass alle Kraftfahrzeughalter diese Versicherung abschließen. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ohne begrenzte Deckungssumme ist empfehlenswert.

Sie haben die Möglichkeit, die im Pflichtversicherungsgesetz aufgeführte Mindestversicherungssumme auszuwählen. Doch Sie müssen bedenken, dass Sie bei einem Autounfall Schäden in Millionenhöhe haben können. Dann erweist sich die durch niedrigere Prämien eingesparte Summe als ein gefährlicher Bumerang. Sollte die Versicherungssumme nicht ausreichen, um die gesamten Schadensersatzforderungen zu begleichen, tragen Sie nach dem BGB persönlich die Kosten in unbegrenzter Höhe.