Vermögenswirksame Leistung ohne Zuschuss von Arbeitgeber und bei hohem Bruttogehalt?

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  1. Avatar von MachtMichSmart
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    Standard Vermögenswirksame Leistung ohne Zuschuss von Arbeitgeber und bei hohem Bruttogehalt?

    Hallo ihr Lieben,


    mein Arbeitgeber bezahlt keine Vermögenswirksamen Leistungen und mein zu versteuerndes Gehalt ist auch zu hoch, um eine staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie) zu erhalten.


    Dennoch drängen mich meine Eltern, vom Arbeitgeber jeden Monat 40 Euro vom eigenen Gehalt auf meinen Bausparvertag überweisen zu lassen. Sie sagen, dass ich für diesen Betrag weniger Steuern zahlen muss.


    Stimmt das? In sämtlichen Online-Artikeln zu den Vermögenswirksamen Leistungen heißt es immer nur, dass diese sich lohnen, wenn der Arbeitgeber etwas zahlt oder man zumindest in den Genuss der staatlichen Förderung kommt.


    Herzlichen Dank für Eure Hilfe

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistung ohne Zuschuss von Arbeitgeber und bei hohem Bruttogeha

    Wenn Ihr Gehalt zu hoch ist um eine Sparzulage erhalten, dann ändert sich daran doch nichts.
    Wenn Sie in den Genuss der Sparzulage durch VL kommen ist gut. Wenn Sie darüber hinaus mehr verdienen möchte das der Gesetzgeber eben nicht.

  3. Avatar von MachtMichSmart
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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistung ohne Zuschuss von Arbeitgeber und bei hohem Bruttogeha

    Herzlichen Dank! Das bedeutet also, dass ich unter oben genannten Voraussetzungen keinen Vorteil habe, wenn ich von meinem Arbeitgeber monatlich Geld von meinem Bruttogehalt auf den Bausparvertrag überweisen lasse? Der Berater meines Bausparvertrags sagte mir, dass ich das bei der Steuererklärung geltend machen kann. Da ich aber bisher nichts dergleichen im Internet gelesen habe, wollte ich nochmal nachfragen. Herzlichen Dank!

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistung ohne Zuschuss von Arbeitgeber und bei hohem Bruttogeha

    Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht überschreitet:

    • 17.900 Euro bei Alleinstehenden
    • 35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern

    und die vermögenswirksamen Leistungen für wohnungswirtschaftliche Zwecke (beispielsweise Bausparverträge) verwendet werden.
    Wieviel verdienen Sie?

  5. Avatar von credere
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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistung ohne Zuschuss von Arbeitgeber und bei hohem Bruttogeha

    Hallo,

    dein Arbeitgeber würde nicht vom Bruttogehalt überweisen, sondern es bestenfalls als Zuschuss gewähren - sprich dein Brutto ist um max 40 Euro höher, die Überweisung an die Bauspaekasse geht vom Netto weg. Unterm Strich hast du dadurch Netto sogar etwas weniger. -> ich würde den Zuschuss aber dennoch nicht ablehnen, sofern er gewährt wird da es ja trotzdem mehr Geld ist.
    Ich leite meine VL in eine bAv - die geht dann tatsächlich vom Brutto ab.

    Grüsse

  6. Avatar von Traderboni
    Traderboni ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistung ohne Zuschuss von Arbeitgeber und bei hohem Bruttogeha

    17.900 Euro gelten bei bei Alleinstehenden
    35.800 Euro gelten immer bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern

  7. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistung ohne Zuschuss von Arbeitgeber und bei hohem Bruttogeha

    Danke, dass du den Beitrag vom 09.01. nochmal nahezu wörtlich wiederholt hast.

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