Wenn Sie diese Entscheidung der Versicherungssumme der Versicherungsgesellschaft überlassen, darf der Versicherer keine Leistungen abschneiden auch wenn der entstandene Schaden viel höher ist als die Versicherungssumme. Der Anbieter trägt die Verantwortung sich bei der Versicherungssumme nach den realistischen Wiederaufbaukosten zu orientieren. Unabhängig davon, wie Sie die Versicherungssumme festlegen oder festlegen lassen, stellen Sie bevor Sie den Vertrag abschließen die Forderung, dass eine Klausel aufgenommen wird, durch die eine Leistungskürzung durch die Versicherungsgesellschaft wegen Unterversicherung unterbunden wird.

Unterversicherungsprobleme haben Sie auch dann nicht, wenn Sie sich zur Feststellung der Wiederaufbaukosten Ihres Hauses ein entsprechendes Formular durch dan Anbieter zukommen lassen haben und diesen vollständig und korrekt ausgefüllt haben.