Neue Widerrufsbelehrung nach Stundung unterschrieben... Vorfälligkeitsentschädigung

+ Antworten
6Antworten
  1. Avatar von jamfizz
    jamfizz ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    05.05.2016
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Unglücklich Neue Widerrufsbelehrung nach Stundung unterschrieben... Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo, vieleicht hat jemand einen Rat.......
    Wir haben vor 5 Jahren eine Hypothek aufgenommen (4,7%), nun mussten wir unser Haus verkaufen.
    Unsere Tochter ist sehr krank geworden und die Raten können, da meine Frau nicht mehr mitarbeiten kann, nicht mehr geleistet werden.
    Wir haben die Raten gestundet bekommen und mussten eine neue Widerrufsbelehrung unterschreiben....diese bezieht sich aber nur auf den alten Kreditvertrag.
    Auch hier haben wir eine typische Kündigungsfrist....da die alte Widerrufsbelehrung anscheinend nicht anfechtbar war, lt. Verbraucherzentrale, stellt sich mir nun
    die Frage, ob durch die Unterschrift der neuen Widerrufserklärung die alte gesamt außer Kraft gesetzt ist und wir den Vertrag widerrufen können......
    Der Banker meinte, die alte wird durch die neue geheilt ...sehr mysteriös.........
    ................................... Trotz Verhandlungen kommt uns die Bank angeblich mit 10000€ entgegen, was sie sich aber durch einen notwendigen Kredit und die dadurch resultuierenden Zinsen
    wieder reinholt ...es geht bei unserer Vorfälligkeitsentschädigung immerhin um 540000 €
    ???????????????????????????

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.869
    Danke
    517

    Standard AW: Neue Widerrufsbelehrung nach Stundung unterschrieben... Vorfälligkeitsentschädigu

    Man müsste prüfen ob die Wiederrufsbelehrung vor 5 Jahren 2011 überhaupt noch falsch war.
    Was ist denn Ihre Idee? Ob Sie widerrufen können?
    Generell ist es so, dass Sie auch bei erfolgreichem Widerruf einen Bankpartner benötigen der Sie umschuldet.
    Bei Stundung, Rückstand ist das so eine Sache und funktioniert eher nicht.
    Bitte um etwas mehr Details.

  3. Avatar von jamfizz
    jamfizz ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    05.05.2016
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Neue Widerrufsbelehrung nach Stundung unterschrieben... Vorfälligkeitsentschädigu

    Hallo... Die Idee ist, zu widerrufen. Eine Umschuldung ist nicht nötig, da das Haus verkauft ist. Der Kaufpreis würde die reine Restschuld abdecken.
    Allerdings ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese ist so hoch, das die Bank neben dem Kaufpreis alle unsere Ersparniss plus eine Restzahlung verlangt,
    Welche nur mit einem erneuten kredit abgedeckt werden kann.
    Die alte Widerrufsbelehrung ist in der Prüfung... es gibt nach dem OLG München Urteil doch einige fragwürdige Punkte.
    Mit der Unterschrift unter der neuen Widerrufserklärung sind diese Punkte hinfällig...sie tauchen in der neuen nicht merh auf.
    Allerdings habe ich gerade erst unterschrieben, so das hier ein fristgerechter Widerruf möglich ist. Die Frage hier ist einfach, ist die alte komplett hinfällig
    und greift ein Widerruf auf den gesamten Vertrag obwohl er schon fünf Jahre läuft.........

    Wie gesagt keine neue Finanzierung, nur raus aus der Sache.........

  4. Avatar von Finanzkommunist
    Finanzkommunist ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    09.06.2016
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard AW: Neue Widerrufsbelehrung nach Stundung unterschrieben... Vorfälligkeitsentschädigu

    Lassen Sie Ihre konkrete Situation einfach prüfen, kostenfrei und rechtssicher. Solche Fälle wie Ihrer sind mir die liebsten, denn wenn man sie zum Erfolg führt, gewinnen einfach mal die Richtigen. Melden Sie sich bei mir: https://arne-rennecke.de

  5. Avatar von RAFuel
    RAFuel ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.11.2015
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard AW: Neue Widerrufsbelehrung nach Stundung unterschrieben... Vorfälligkeitsentschädigu

    Wenn Die Bank gekündigt hat, durfte sie vermutlich nach dem BGH Urteil vom 19.02.2016 keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

  6. Avatar von jamfizz
    jamfizz ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    05.05.2016
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Neue Widerrufsbelehrung nach Stundung unterschrieben... Vorfälligkeitsentschädigu

    Vor einigen Monaten haben wir nach einer Stundung eine neue Widerrufsbelehrung erhalten die sich auf den alten Kreditvertrag bezieht (lt. Vertragsnummer) Kein Hinweis auf Widerruf bezogen auf die Stundungsvereinbahrung.

    Bereits 4 x hat uns die Bank aufgefordert die restliche Vorfälligkeitsentschädigung von 22 000 E zu zahlen, (mit Klage Androhung) 45000 € haben wir bereits gezahlt..(Bausparvertrag Sparsumme einbehalten durch überschreibung) ) ,,,,, wir schreiben hin und her über Anwalt und die Argumente der Bank sind immer verworrener.
    Auch kommt nie eine Antwort von der Rechtsabteilung........ sagt sich die Bank nun...hey wir haben 45000€ im Sack da pfeifen wir auf die 22000€ weil sie weiß das sié im Unrecht ist und bei Klage dies herauskommt?
    Oder hat da ein Banker Mist gebaut und hält das ganze in seiner Abteilung ??????
    WIr wollen nun unsererseits die Bank verklagen...... Unser Anwalt nimmt an, das die neue von uns widerrufene Widerrufsbelehrung ein Versehen der Bank war...... und sie sich durchaus bewußt ist das sie aus der Nummer nicht herauskommt.
    hat jemand schon mal was ähnliches erlebt???? Kann mir irgendjemand Mut machen ??? Eine Klage unsererseits wird echt teuer....................

  7. Avatar von jamfizz
    jamfizz ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    05.05.2016
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Neue Widerrufsbelehrung nach Stundung unterschrieben... Vorfälligkeitsentschädigu

    Und immer noch nix passiert..........die Bank hat im Oktober 2016 die letzte Klage Drohung geschickt. Wir haben nicht bezahlt und haben seit dem keinerlei weitere Post bekommen. Merkwürdigerweise kommen die Schreiben der Volksbank immer von der selben Mitarbeiterin. Bisher nie von der Rechtsabteilung. Ist das nicht ungewöhnlich.....? Es macht den Eindruck, als würde die Bank auf die geforderten 20000 € verzichten.... Oder sitzt da eine Mitarbeiterin die genau weiß das sie Mist gemacht hat und versucht das Ganze nun zu vertuschen indem sie es nicht an die Rechtsabteilung gibt ?????????? Wie auch immer.dieses Jahr reichen wir Klage auf Rückzahlung der 45000 € ein.
    Besteht eigentlich die Möglichkeit, die Bank bis zur Klärung der Streitfrage mit einer einstweiligen Verfügung auf die Herausgabe der 45000 € zu drängen??? Wir haben schließlich fristgerecht widerrufen.........
    Vielleicht weiß jemand einen Rat????

Ähnliche Themen

  1. Neue Stelle nach einer Abfindung - Offenlegung?

    Von Gambli im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 16.01.2017, 14:24
  2. Widerrufsbelehrung nach § 5 VVG fehlerhaft?

    Von glamau im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 21.06.2016, 10:34
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 25.12.2015, 09:44
  4. Widerrufsbelehrung, Vorfälligkeitsentschädigung

    Von hannssell im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 16.08.2013, 10:16
  5. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 13.08.2013, 03:54