Hallo, ich habe da mal eine Frage, da ich meinen Immobilien-Darlehensvertrag widerrufen kann, da fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Aufgenommen wurde dieses Darlehen im Dezember 2005 und ist bereits durch Raten und Sondertilgungen im Juli 2008. Der Großteil des Darlehens wurde bereits im Jahr 2006 bereits getilgt, was auch bei Darlehnsabschluss bereits klar war, daher wurde das Darlehen mit variablem Zins abgeschlossen. Es wurde auch keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt. Der Euribor-Zinssatz hat sich in dieser Zeit natürlich sehr verändert. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 lag dieser sogar höher als bei Vertragsabschluss. Außerdem sind enthalten Kontoführungsgebühren und Bearbeitungsgebühren. Die Kontoführungsgebühren wurden sogar von monatlich 1,50 Euro im April 2007 geändert auf monatlich 2,00 Euro. Gerne hätte ich gewusst, wie in solch einem Fall dann bei Widerruf die Rückabwicklung erfolgt, denn wenn der Zinssatz von 2008 Grundlage wäre, dann wäre es ja für mich sogar nachteilig, wenn ich den Vertrag widerrufen würde. Kann mir einer unter Euch daher sagen, wie in so einem Fall die Rückabwicklung erfolgt.