Eher zufällig vor einigen Tagen wurde ich darüber informiert, dass die ewige Widerspruchsfrist gegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen am 21.06.2016 endet und davon auch (Alt-)Verträge der Münchener Hypothekenbank betroffen sein könnten. Vorab möchte ich einfach den Ablauf feststellen:

Im Jahr 2006 wurde ein Forward Darlehen bei der Müchener Hypothekenbank abgeschlossen (Laufzeit 01.08.2007 bis 31.07.2017). Dieses wurde im Jahr 2015 gegen einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst und bei der Münchener Hypothekenbank (jetzt kein Forward Darlehen mehr) ein neues Darlehen 10 Jahre abgeschlossen.

Hierbei ist insbesondere der Umstand wichtig, dass der Vertrag am 15.03.2006 zugesandt wurde und dieser nach Prüfung erst am 22.03.2006 unterschrieben wurde. Der Schriftverkehr zu diesem Vorgang ist vorhanden z.B. Schreiben der Bank vom 15.03.2006 (Übersendung des von der Bank bereits unterschriebenen Darlehensvertrages), am 22.03.2006 Unterschrift des Vertrages, am 28.03.2006 Bestätigung über Erhalt des Vertrages der Bank.

Hierzu habe ich 2 Links gefunden, die genau (wörtlich) die in dem Darlehensvertrag verwendete Widerspruchbelehrung entsprechen:


https://www.widerruf-darlehen-anwalt.de/muenchener-hypothekenbank-eg-mit-urteil-vom-17-03-2015-az-21-o-29514-zur-rueckabwicklung-eines-darlehensvertrages-verurteilt/

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2015/21_O_295_14_Urteil_20150317.html


Natürlich sehe ich es als etwas fragwürdig an, den bereits mit einer Vorfälligkeitsentschädigung beendeten Vertrag zu widerrufen. Andererseits hat eine Bank eine Rechtsabteilung, die über alle Urteile informiert war und als Vertragspartner stehen (in unserem Falle) juristische Laien gegenüber, die weder Zeit noch Lust noch Fachkenntnis haben, diesen ganzen Urteilen zu folgen und diese zu bewerten. Die Bank hätte jederzeit über eine Nachbelehrung Rechtssicherheit schaffen können. Natürlich wollte das wahrscheinlich keine Bank, weil dann eine neue Widerspruchsfrist hätte zu laufen begonnen und viele Kunden hätten widerrufen.

Bitte wenn möglich wirklich fundierte Meinungen (insbesondere zur Verwirkung), da ich gelesen habe, dass ein Gericht oft die ganze Darlehenssumme als Streitwert ansetzen würde. In diesem Falle wäre das ca. 900.000 Euro, was natürlich erhebliche Kosten verursachen würde.

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung und Meinungen.