Vermögenswirksame Leistungen zur Baufinanzierung nutzen. Wie vorgehen?

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  1. Avatar von world-e
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    Standard Vermögenswirksame Leistungen zur Baufinanzierung nutzen. Wie vorgehen?

    Hallo zusammen,


    ich bin kurz vor dem Abschluss eine Baufinanzierung (ohne Bausparvertrag etc). Welche Möglichkeiten hat man, um Vermögenswirksame Leistungen in eine Baufinanzierung einzubringen?
    Ein Bausparvertrag kommt nicht in Frage.

    Bisher habe ich von zwei Möglichkeiten gehört:
    1.) Die VL wird direkt auf das Darlehenkonto einbezahlt. Dazu muss dies aber bei Vertragsabschluss schon festgelegt werden. Und kann auch Schwierigkeiten bei einem Arbeitgeberwechsel bringen, weil es somit eine Änderung der Rate wäre.


    2.) Bei dieser Variante wird das VL vom Arbeitgeber auf ein Girokonto überwiesen und die finanzierende Bank bestätigt, dass dieses Geld zur Finanzierung genutzt wird.


    Nach einer kurzen Nachfrage bei meinem Personalleiter war die Antwort, dass dies nicht möglich sei. Nun ist meine Frage, wie ich vorgehen könnte/sollte, damit dies doch möglich ist. Gibt es dazu irgendwelche "Richtlinien", auf die ich mich berufen könnte? Vielleicht hat jemand Dokumente dazu oder beispiele wie die Unterlagen bei euch aussehen. Oder wie habt ihr das gelöst bzw. wie könnte man dies lösen? Ist das eher Sache der Bank oder vom Arbeitgeber? Vielen Dank

  2. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen zur Baufinanzierung nutzen. Wie vorgehen?

    Beide Optionen gehen nicht.
    Entweder BSV, LV, Entgeldumwandlung oder Fonds

    Warum ist kein BSV sinnvoll bei Ihnen? Ihre VL könnten Sie auch in einen Wohn Riester einfließen lassen. Im Rahmen einer Baufi haben Sie hier Grenzzinssätze von 0%, trotz Besteuerung im Alter.
    Was ist mit anstehenden Modernisierungen, die heute in z.B. 10 Jahren bestimmt anstehen werden. Wäre da ein BSV nicht sinnvoll?

  3. Avatar von hoehlenbewohner
    hoehlenbewohner ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen zur Baufinanzierung nutzen. Wie vorgehen?

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Beide Optionen gehen nicht.
    Warum soll das nicht gehen?
    Gerade wenn er die Finanzierung noch gar nicht abgeschlossen hat sollte es kein Problem sein die VL in die Tilgung einzubauen.
    Rechtliche Grundlage sollte §2 Nr. 5 VermBG sein.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen zur Baufinanzierung nutzen. Wie vorgehen?

    Christian, Hoehlenbewoner hat Recht, es geht.

    @world-e

    Teilen sie uns mal ihr angedachtes Finanzierungskonzept mit, ebenso die Ausgangslage, entsprechend kann man ihre Frage besser und fundierter beantworten.

  5. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen zur Baufinanzierung nutzen. Wie vorgehen?

    Höre ich zum ersten Mal und wäre mir neu, aber wenn Du es als Fachmann für Baufi sagst.
    Normalerweise gilt ja das Vermögensbildungsgesetz für VL.

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen zur Baufinanzierung nutzen. Wie vorgehen?

    Für Bauspardarlehen beispielsweise kann man ganz sicher VL als Tilgung mit einfließen lassen. Also anteilige Tilgung. Rest dann normale Rate.

  7. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Vermögenswirksame Leistungen zur Baufinanzierung nutzen. Wie vorgehen?

    5. VermBG § 3 (3):
    Für eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen an den Arbeitnehmer zu überweisen, wenn dieser dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung seines Gläubigers vorgelegt hat, dass die Anlage bei ihm die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 erfüllt; Absatz 2 gilt in diesem Falle nicht. 2Der Arbeitgeber hat die Richtigkeit der Bestätigung nicht zu prüfen.

    5. VermBG § 2 (1) Nr. 5:
    (1) Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt
    5. als Aufwendungen des Arbeitnehmers

    • a)
      zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland belegenen Wohngebäudes oder einer im Inland belegenen Eigentumswohnung,
    • b)
      zum Erwerb eines Dauerwohnrechts im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes an einer im Inland belegenen Wohnung,
    • c)
      zum Erwerb eines im Inland belegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus oder
    • d)
      zur Erfüllung von Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c bezeichneten Vorhaben eingegangen sind,

      sofern der Anlage nicht ein von einem Dritten vorgefertigtes Konzept zu Grunde liegt, bei dem der Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zusammen mit mehr als 15 anderen Arbeitnehmern anlegen kann; die Förderung der Aufwendungen nach den Buchstaben a bis c setzt voraus, dass sie unmittelbar für die dort bezeichneten Vorhaben verwendet werden,

      Insofern solltest Du nochmals mit Deinem AG reden.

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