Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

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  1. Avatar von rupa
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    Standard Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Guten Tag,

    ich habe ein Haus mit vermieteter Einliegerwohnung gekauft (Räumung/Übergabe und Zahlung ist erst in einigen Monaten). Die ELW soll auch weiterhin vermietet bleiben. Zumindest die nächsten paar (mal mindestens 5) Jahre. Der Mietr möchte auch dort wohnen bleiben.
    Welche Vorteile/Nachteile habe ich, wenn ich den alten Mietvertrag weiterlaufen lasse? Bzw. ist es empfehlenswert einen neuen Mietvertrag aufzusetzen?
    Unabhängig vom "Inhalt" des Vertrages geht es ja auch um Kündigungsfristen etc.
    Die Miete wollte ich nicht erhöhen - vielleicht mal nach ein paar Jahren.
    im Internet finde ich ausschließlich die Rechte der Mieter. Was allerdings für den Vermieter am "besten" ist wird nicht beschrieben.

    Besten Dank im Voraus
    Gruß
    Rupa

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Einen Mietvertrag als neuer Eigentümer der Immobilie sollten Sie ja schon mit dem Mieter ausstellen.
    Denn Sie sind Eigentümer und nicht mehr dann der Verkäufer.
    Den Mietvertrag benötigen Sie ja auch um diesen in der Steuererklärung Vermietung Verpachtung mitzugeben.

  3. Avatar von rupa
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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Danke für Ihre Antwort,
    so in Etwa dachte ich mir das ja auch. Allerdings könnte es ja Vor- oder Nachteile eines Neuen Vertrages geben, die mir nicht bekannt sind.

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Gerade dazu vom Mieterschutzverein gefunden:

    4. Muss man mit dem Erwerber einen
    neuen Mietvertrag abschließen oder
    den alten Vertrag ändern?

    Nein, denn es gilt der Grundsatz: „Kauf bricht
    nicht Miete“. Das bedeutet, dass der alte Mietvertrag
    mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergeht.

  5. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?


  6. Avatar von rupa
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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Hallo,
    das war mir auch klar :-)
    Dennoch besteht die Möglichkeit einen neuen Vertrag zu machen wenn der Mieter nichts dagegen hat.
    Die Miethöhe will ich auch nicht erhöhen.

  7. Avatar von Bitte
    Bitte ist offline

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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Die frage wird sein, was ist anders am neuen Mietvertrag weil man einen brauch ??

  8. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Zitat Zitat von Bitte
    Die frage wird sein, was ist anders am neuen Mietvertrag weil man einen brauch ??
    Der Fortbestand des alten Vertrages ist gesetzlich garantiert, die Miete soll nicht erhöht werden und die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt. Wozu also ein neuer Vertrag. Vielleicht um eine nichtige Schönheitsreparaturklausel zu reparieren oder um einen zeitliche Befristung einzubauen?

  9. Avatar von rupa
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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Danke - Damit kann ich schonmal was anfangen.
    Es könnte ja also sein, dass im alten Vertrag "Dinge" stehen die sich für mich gut anhören allerdings nichtig sind. Danach habe ich mal gegoogelt und tatsächlich ist das recht kompliziert.
    Schönheitsreparaturen sind vereinbart aber wenn ich das richtig verstehe nicht (oder nicht mehr) gültig.
    Alles recht kompliziert....
    Hart noch jemand Anregungen worauf man achten soll? Also als Vermieter?

  10. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Zitat Zitat von rupa
    Schönheitsreparaturen sind vereinbart aber wenn ich das richtig verstehe nicht (oder nicht mehr) gültig.
    Alles recht kompliziert....
    Hart noch jemand Anregungen worauf man achten soll? Also als Vermieter?
    Zum Beispiel dürfen die Renovierungsfristen nicht starr (verbindlich festgelegt) werden und die Wohnung sollte beim Bezug renoviert übergeben worden sein. In neueren Mietvertragsformularen sind Renovierungsfristen bereits allgemein (nicht starr) formuliert.

  11. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    Bei mir im Mietvertrag steht bis 50 Euro muss ich die Kosten tragen, alles andere Vermieter. So wenn ich sehe was ich in über 13 Jahre Miete in dieser Wohnung gemacht habe, reichen 50 Euro nicht mehr aus !!

    Seit 2 Jahren möchte der Vermieter über die Alte Duschwand nichts wissen, rissig. Da ich in einer Dachwohnung wohne und die Duschkabene über 20 Jahr alt ist und das Dachfenster auf diese Duschkabine scheint, ist es klar das man mal was machen muss aber man will davon nichts wissen. Vermieter 78 und 75 Jahre. Es gibt auch noch andere Mängel die aber nichts so Wichtig sind. Ein Beispiel dazu was, wie usw.

    Klagen möchte man auch nicht weil man ja schon sehr lange hier Wohnt und eine gute Nachbarschaft hat.

  12. Avatar von Patches
    Patches

    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    @ Rupa: hier wurde im Prinzip schon alles gesagt. Der MV geht auf dich über (sollte auch bei der Steuer nicht problematisch sein). Was du machen kannst, ist ein Nachtrag in dem festgehalten wird, dass sich der Eigentümer geändert hat. Ein neuer MV würde nur Sinn machen wenn es für dich Vorteile bringt wie z.B. eine Wertsicherungsklausel aber dann weäre der Mieter ganz schön dumm wenn er sich darauf einlässt.
    Je nachdem wie alt der MV ist, werden einige Pasagen darin wohl ungültig sein aber das ist kein Problem da bei diesen die gesetzliche Regelung automatisch eintritt.

    @Bitte: Die 50Euro ist die Kleinreparaturklausel, die kann auch bis ca. 80Euro gehen, von daher mit 50Euro noch gut dabei.
    Bei der Duschwand kommt es darauf an ob diese vertraglich mitvermietet ist. Wenn ja, ist der Vermieter für deren Erneuerung zuständig, da diese die 50Euro leicht übersteigen sollte.
    Wenn du sie eingebaut hast, hat der Vermieter damit natürlich nichts zu tun. Sollte sie schon in der Wohnung gewesen sein aber weder im Vertrag noch im Übergabeprotokoll genannt werden wirds schwierig, denn dann kann man davon ausgehen das sie nicht Teil der vermieteten Sache ist, dass final zu klären wäre Sache des Gerichts.

  13. Avatar von rupa
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    Standard AW: Haus mir vermiteter ELW gekauft --- neuer Mietvertrag? Was empfehlt ihr mir?

    @Patches:
    Ich habe zwischenzeitlich den Mietvertrag von einem Jurist prüfen gelassen. Tatsächlich gäbe es keine Vorteile einen neuen Vertrag abzuschließen. Daher wurde lediglich ein Nachtrag gemacht in dem der Mieter vormal darüber informiert wurde, dass sich die Eigentümer geändert haben, dass die Miete etc. unverändert bleibt und wohin in Zukunft das Geld überwiesen wird.


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