Für Versicherungsverträge, die nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurden:
Sämtliche Verträge können zum Ende des 5. Versicherungsjahres mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Für Versicherungsverträge, die nach dem 29.07.1994 abgeschlossen wurden:
Bei Beitragserhöhung können Sie innerhalb von einem Monat nach
Mitteilungseingang den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung
gilt dann aber frühestens ab dem Datum, an dem die Beitragserhöhung wirksam
wird.

Änderungen des Steuersatzes sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Ebenso gilt
dieses Kündigungsrecht nicht, wenn mit der Beitragserhöhung auch der
Versicherungsschutz erhöht wurde.