Für Lebensversicherungen ist das Widerspruchsrecht genauso geregelt wie für alle anderen Versicherungen. Wenn Sie von der Versicherungsgesellschaft bis spätestens zur Antragsunterzeichnung alle Dokumente und Informationen erhalten haben, so haben Sie kein Widerspruchsrecht mehr. Unter diesen Umständen haben Sie nur noch ein Rücktrittsrecht.

Rücktritt von der Lebensversicherung

Bei einem Rücktritt von einer Lebensversicherung gilt eine Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. In dem Moment, in dem die Versicherungsgesellschaft Ihnen die Police übersendet hat, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Für den Fristbeginn müssen Sie allerdings zuvor eine Rücktrittsbelehrung unterschrieben haben. Denn ohne, dass Sie über den Rücktritt belehrt wurden, kann die Frist nicht beginnen.

Der Versicherer hat darauf zu achten, dass die Rücktrittsbelehrung dem Antrag beigefügt wird, sie korrekt ist und dass Sie eine Durchschrift der Belehrung ausgehändigt bekommen. In diesen Fällen haben Sie einen Monat nach der ersten Beitragszahlung kein Rücktrittsrecht mehr.

Wie beenden Sie Ihren Vertrag im ersten Jahr?
Wenn die Rücktritts- und Widerspruchsfristen abgelaufen sind und Sie noch keine Zahlung gemacht haben, oder noch 6 Wochen nach Ihrer ersten Zahlung verstrichen sind, haben Sie die Möglichkeit durch Nichtzahlung der ersten Prämie Ihren Vertrag rückwirkend zum Erlöschen zu bringen. Denn gemäß § 38 des Versicherungsvertragsgesetzes ist die Versicherung automatisch rückwirkend nicht mehr gültig, wenn die erste Prämienzahlung nicht erfolgte, es sei denn die Versicherungsgesellschaft ergreift rechtliche Wege. Binnen 6 Wochen haben Sie die Möglichkeit der Rückbuchung.

Wenn Sie schon länger als ein Jahr versichert sind, haben Sie unten aufgeführte Möglichkeiten:

Kündigung zum Rückkaufwert:
Wenn Sie Ihre Versicherung zum Rückkaufwert kündigen, erhalten Sie den Sparanteil Ihrer Prämie und die damit gewonnen Zinsen.

Beitragsfreistellung:
Bei dieser Art von Beendigung läuft der Vertrag mit einer verminderten Summe bis zum vorgesehenen Ende. Sie zahlen dabei keine Prämien mehr.

Verkürzung der Laufzeit:
Zu aller letzt haben Sie die Möglichkeit die Laufzeit Ihrer Versicherung zu kürzen. Grundsätzlich wird diese Art von Beendigung durch die Versicherungsgesellschaften akzeptiert, obwohl der Kunde zuvor über diese Möglichkeit nicht informiert wird. Da diese Art von Beendigung steuerliche Nachteile hat, sollten Sie sich fachmännisch beraten lassen.