Gerichtsentscheidungen und Termine

+ Antworten
118Antworten
  1. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard Gerichtsentscheidungen und Termine

    Eine Übersicht zu verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen bei test.de wird dort fortlaufend aktualisiert und ist gegliedert in:

    • Klagen von Autobesitzern
      • gegen die Volkswagen AG
      • gegen Autohändler
      • gegen Rechtsschutzversicherer

    • Klagen von Aktionären
      • gegen die Volkswagen AG
      • gegen Rechtsschutzversicherer



    Falls Ihr neue Kenntnisse über weitere Gerichtsentstermine oder Entscheidungen habt, beschreibt sie bitte in diesem Thread hier - idealerweise mit folgenden Angaben:

    • Gericht
    • Datum der Entscheidung (bzw. des Termins)
    • Aktenzeichen


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  2. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16:
    Dass VW vorsätzlich seine Kunden täuschte, als bei Dieselfahrzeugen mit einer Spezialsoftware auf dem Prüfstand für gute Abgaswerte gesorgt wurde, schreibt das Landgericht Paderborn dem Konzern ins Stammbuch. Die 2. Zivilkammer gab der Klage eines Autofahrers aus Geseke statt. Die Wolfsburger müssen seinen Tiguan zurücknehmen. ...
    Mehr dazu dort:
    https://dejure.org/2017,10150
    https://www.nw.de/nachrichten/wirtsch...-ueber-VW.html

  3. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    LG Paderborn, 10.04.2017 - 4 O 337/16:

    Dass der VW-Konzern seine Kunden mit der Software, die für gute Abgaswerte auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße sorgt, getäuscht hat, schrieb das Landgericht Paderborn am Freitag den Wolfsburgern ins Stammbuch. Am Montag nahm ein Richter der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn aber auch die Händler in die Pflicht. ...
    Mehr dazu dort:
    https://dejure.org/2017,10151
    https://www.nw.de/lokal/kreis_paderbo...ecknehmen.html

  4. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Gerade die Gerichte, welche bei der VW AG eine sekundäre Darlegungslast sehen, urteilen sehr verbraucherfreundlich: Zunächst muss zwar der Kläger nachweisen, dass die VW AG arglistig getäuscht hat, aber es scheint gute Gründe zu geben, dass VW selbst hierzu etwas beitragen muss (die juristischen Details der sekundären Darlegungslast kann man z.B. dort nachlesen). Und da VW offenbar weitestgehend dazu schweigt, fällt dies ungünstig auf die VW AG zurück:



    Aus dem Urteil des LG Hildesheim erfährt man selbst als Laie ganz gut veranschaulicht, was unter der sekundären Darlegungslast seitens der VW AG gemeint ist und was es bedeutet, wenn VW dieser nicht nachkommen will:
    Die schädigende Handlung ist der Beklagten [Anm.: die VW AG] zuzurechnen.

    Zwar setzt die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB i. V. mit § 31 BGB voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter i. S. des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH, Urt. v. 28.6.2016 – VI ZR 536/15, NJW 2017, 250 Rn. 13). Davon ist aber für die hier zu treffende Entscheidung auszugehen. Denn die Beklagte ist ihrer sekundären Darlegungslast zu der Frage, welches ihrer Organe Kenntnis von der Manipulation der Motorsteuerungssoftware hatte und das Inverkehrbringen entsprechend ausgerüsteter Motoren veranlasst hat, trotz Hinweises der Kammer in der mündlichen Verhandlung nicht einmal ansatzweise nachgekommen.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten trifft sie eine entsprechende sekundäre Darlegungslast.

    Die Beklagte selbst weist zutreffend darauf hin, dass eine solche sekundäre Darlegungslast besteht, wenn der beweisbelasteten Partei näherer Vortrag nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während die bestreitende Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen. Der Gegner der (primär) darlegungspflichtigen Partei darf sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH, Urt. v. 07.12.1998 – II ZR 266/97, BGHZ 140, 156 [158 f.]).

    Das ist hier der Fall: Der Kläger hat naturgemäß keinerlei Einblick in die internen Entscheidungsvorgänge bei der Beklagten und ist auf Veröffentlichungen der Medien und auf Rückschlüsse und Vermutungen angewiesen. Er hat den ihm insoweit zuzumutenden Vortrag erbracht. Die Beklagte hingegen (und wer, wenn nicht sie?) hat jede Möglichkeit, die in ihrem Unternehmen im Zusammenhang mit der Programmierung und Implementierung der streitgegenständlichen Software abgelaufenen Vorgänge und Entscheidungsprozesse darzulegen, um es so dem Kläger zu ermöglichen, seinerseits die ihm obliegende weitergehende Darlegung und den erforderlichen Beweisantritt vornehmen zu können.

    Der Vortrag der Beklagten, sie „kläre gerade die Umstände auf“, wie es zur Entwicklung und zum Einbau der Software gekommen sei; hierfür habe sie unter anderem die Kanzlei Jones Day mit einer Untersuchung beauftragt; nach dem derzeitigen Ermittlungsstand lägen keine Erkenntnisse dafür vor, dass einzelne Vorstandsmitglieder an der Entwicklung der Software beteiligt gewesen seien oder die Entwicklung oder Verwendung der Software des Dieselmotors EA189 EU5 in Auftrag gegeben oder gebilligt hätten, ist gänzlich unzureichend und genügt dem § 138 I ZPO, wonach die Parteien ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben haben, nicht. Angesichts des Zeitablaufs seit Entdeckung der Softwaremanipulation ist der Vortrag, die Beklagte habe das ihr Mögliche unternommen, um den Behauptungen des Klägers entgegenzutreten, unzureichend und darüber hinaus schlicht unglaubhaft. Was die Kanzlei Jones Day oder die Beklagte selbst in diesem Zusammenhang überhaupt unternommen haben, um die Initiatoren, Täter und Mitwisser der Manipulation namhaft zu machen, ist ebenso wenig vorgetragen wie eine Begründung dafür, dass trotz des erheblichen Zeitablaufs seit Bekanntwerden der Softwaremanipulation bis heute angeblich immer noch keine Ergebnisse der angeblich durchgeführten Untersuchung vorliegen. Zu einer substanziierten Darlegung hätte umso mehr Anlass bestanden, als es sich bei der Einführung einer manipulierten, auf Verzerrung der Prüfstandwerte ausgerichteten Motorsteuerungssoftware um eine wesentliche strategische Entscheidung mit enormer wirtschaftlicher Reichweite und – wie die wirtschaftlichen Folgen des sogenannten Abgasskandals zeigen – ebenso großen Risiken handelt, bei der kaum anzunehmen ist, dass sie von einem am unteren Ende der Betriebshierarchie angesiedelten Entwickler in eigener Verantwortung getroffen worden ist.

    Deshalb muss in der hier zur Entscheidung stehenden prozessualen Lage mangels substanziierter gegenteiliger Darlegung durch die Beklagte davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder doch jedenfalls „abgesegnet“ worden ist.

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Eughen, vielen Dank!

  6. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Immer gerne, ducnici!

    Man sollte überlegen, den Ex-Vorstand u.a. wichtige Entscheider in den Zeugenstand zu rufen. Vor dem LG Paderborn hat der Ex-Vorstand zwar von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, aber das wird von so manchen Gerichten (s.o.) ggf. so gedeutet, als dass die VW AG nicht substantiiert zur Entkräftung des Vorwurfs vorträgt, betrogen zu haben.

  7. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Höchberger Taxifahrer darf auf Vergleich hoffen

    Ein Taxifahrer aus Höchberg klagt wegen des Abgasskandals gegen VW. Heute sollte am Würzburger Landgericht das Urteil verkündet werden, aber der Termin ist abgesagt. Denn mittlerweile wird über einen Vergleich verhandelt.
    ...
    Mehr dazu dort:
    https://www.br.de/nachrichten/unterfr...zburg-102.html

  8. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    VW-Kunde in Unterfranken siegt vor Gericht

    Ein Autohändler in Unterfranken muss einen VW Tiguan eines vom Abgasskandal enttäuschten Kunden zurücknehmen.
    ...
    Mehr dazu dort:
    https://www.infranken.de/regional/wue...t88524,2609363

    Kennt jemand Datum und Aktenzeichen des Urteils?

  9. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Zu folgenden Entscheidungen sind nun auch die Begründungen im Volltext verfügbar (über den jeweiligen Link und dann weiter über NRWE):

    LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017 - 2 O 215/16 -
    LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017 - 2 O 224/16 -
    LG Arnsberg, Teilurteil vom 24.03.2017 - 2 O 234/16 -
    LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017 - 2 O 254/16 -
    LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017 - 2 O 375/16 -

    Siehe auch Eintrag in der Chronik bei Test.de:

    24.03.2017 Erneut herbe juristische Schlappe für den Volkswagenkonzern und seine Händler: Das Landgericht Arnsberg hat heute fünf Urteile verkündet, wonach Händler Skandalautos zurückzunehmen haben und entweder den Kaufpreis erstatten oder einen neuen Wagen liefern müssen. In einem der Fälle war gleichzeitig auch VW direkt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt. Zu dieser Forderung fiel noch kein Urteil. Das Gericht gab VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen. In zwei weiteren Fällen hat das Gericht Verfahren auf Antrag der Parteien ausgesetzt. Offenbar verhandeln sie jetzt über einen Vergleich. In beiden Fällen war VW direkt als Verkäufer von Skandalautos verklagt.
    Kurze Zusammenfassungen der Entscheidungen findet man ebenfalls bei Test.de.

    Folgende Quellen geben noch ein paar Hintegrund-Infos zu den o.g. Verfahren:
    https://www.radiosauerland.de/sauerla...4d0ae4a99.html
    https://www.radiosauerland.de/sauerla...b4bf758f7.html

  10. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Anbei weitere verbraucherfreundliche Urteile gegen die VW AG, Händler und einen RSVersicherer.
    Quelle: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...18330-5038098/

    In 3 der 4 u.g. Entscheidungen gegen VW/Händler musste der Kläger eine Nutzungsentschädigung zahlen, während nur in der 1. der u.g. Entscheidungen diese wohl nicht fällig war. Liegt das nur an den unterschiedlichen Richtern, oder mag es auch an verschiedenen Strategien/Taktiken/Klageschriften etc. liegen (welche wir hier nicht kennen)? Gerade bei den ersten beiden u.g. Entscheidungen gibt es zumindest folgende Parallelen: Es wurde beide Male die VW AG verurteilt (ein Händler wird bei beiden nicht erwähnt). Beide LGs sehen eine vorsätzliche sittendrige Schädigung als gegeben - aber trotzdem entschied das LG Paderborn (2 O 118/16), dass eine Nutzungsentschädigung fällig sei - anders als das LG D'dorf.

    Gibt das BGB (oder andere Normen) nichts Konkretes dafür her, wann eine Nutzungsentschädigung fällig ist?
    Ist es nicht vielmehr sogar so, dass bei Verbrauchsgütern (zu denen auch Autos zählen) eben keine Nutzungsentschädigung fällig ist?


    Landgericht Düsseldorf, (Säumnis-)Urteil vom 22.03.2017
    Aktenzeichen: 18a O 25/17 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte, Bochum
    Besonderheit: Das Landgericht Düsseldorf hat die Volkswagen AG verurteilt, der Klägerin den Kaufpreis für einen VW-Touran zu ersetzen. Die Vertreter der Volkswagen AG stellten in der Gerichtsverhandlung am vergangenen Dienstag keinen Antrag, um ein begründetes Urteil zu ihren Ungunsten zu vermeiden. Das Gericht erließ daher ein Säumnisurteil. VW hat jetzt den vollen Kaufpreises für das Auto zu erstatten und muss den Wagen zurücknehmen. Gleich zehn Vertreter hatte die Volkswagen AG geschickt. So stellte das Gericht seine Sicht der Dinge dar: Die Manipulationen des Fahrzeugherstellers stellten eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, die der Käuferin ein Recht auf Schadensersatz gebe. Durch den Abgasskandal hafte den betroffenen Fahrzeugen ein Makel an, durch den ein Wertverlust zu erwarten sei. VW könne nicht hierzulande die Manipulationen einfach abstreiten, während diese in den USA bereits umfassend eingeräumt und zugestanden worden sind. Erst vor zwei Wochen habe der Chefjurist von VW in den USA vor einem Gericht in Detroit die Schuld am Abgasskandal eingestanden. Die Geschädigten dürften selbst und frei entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug von VW nachrüsten lassen oder nicht. VW-Kunden könnten nicht wissen, welches Vorstandsmitglied wann welche genauen Kenntnisse von den Manipulationen hatte. Deshalb könne im Prozess nicht von ihnen verlangt werden, diese Tatsachen vorzutragen und zu beweisen. Diese Darlegungslast träfe vielmehr den Hersteller VW. Der muss genau darstellen, wer die Verantwortung für die Manipulationen trage. Die VW-Anwälte verzichteten darauf hin, die Klageabweisung zu beantragen. „Flucht in die Säumnis“ nennen Juristen das. Es führt dazu, dass VW sofort ohne Begründung verurteilt wird. Dagegen können die VW-Anwälte jetzt Einspruch einlegen und wird das Verfahren fortgesetzt. Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung der Kanzlei zum Verfahren.
    [neu 19.04.2017]


    Landgericht Paderborn, Urteil vom 07.04.2017
    Aktenzeichen: 2 O 118/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
    Besonderheit: Das Landgericht Paderborn verurteilte Volkswagen wie das Landgericht in Hildesheim zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittendriger Schädigung. Der Hersteller muss den Kaufpreis für einen VW Tiguan abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten und den Wagen zurücknehmen. Weitere Details im Bericht der Neuen Westfälischen.
    [neu 18.04.2017]


    Landgericht Paderborn, Urteil vom 10.04.2017
    Aktenzeichen: 4 O 337/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Noch unbekannt, bitte melden
    Besonderheit: Das Landgericht Paderborn verurteilte ein Autohaus dazu, einen Skoda Yeti zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten. Weitere Details zum Urteil im Artikel der Neuen Westfälischen.
    [neu 18.04.2017]


    Landgericht Würzburg, Urteil vom 28.03.2017
    Aktenzeichen: 72 O 1089/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornhorst, Würzburg
    Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen unabhängigen Händler dazu, den Kaufpreis für einen VW Tiguan mit 177 PS-TDI-Motor und DSG-Getriebe in Höhe von 43 656,76 Euro zu erstatten. Der Kläger muss den Wagen zurückgeben und 6 254,64 Euro Nutzungsentschädigung zahlen. Er hatte den Wagen im Februar 2015 gekauft und war damit rund 36 000 Kilometer gefahren. Wegen der Abschaltung der Abgasreinigung im Fahrbetrieb fehle dem Wagen die übliche Beschaffenheit, begründete das Gericht sein Urteil. Außerdem liege ein Rechtsmangel vor, da wegen der illegalen Motorsteuerung die Zulassung in Gefahr sei. Besonders verbraucherfreundlich: Es sei nicht erforderlich, den Händler zur Nacherfüllung aufzufordern und eine Frist zu setzen, entschied das Landgericht Würzburg. Sich mit der Nacherfüllung abzufinden, sei dem Kläger nicht zumutbar, nachdem Volkswagen wissentlich einen Wagen mit illegaler Motorsteuerung geliefert habe und es sich nicht ausschließen lasse, dass Leistung, Verbrauch und/oder Haltbarkeit des Wagens durch die Änderung der Motorsteuerung leiden. Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung des Wagens von 250 000 Kilometern aus.
    [neu 18.04.2017]


    Landgericht Köln, Urteil vom 10.11.2016
    Aktenzeichen: 24 O 216/16 (nicht rechtskräftig)
    Oberlandesgericht Köln, (Hinweis-)Beschluss vom 30.03.2017
    Aktenzeichen: 9 U 182/16
    Klägervertreter: Ries Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
    Besonderheit: Das Landgericht stellte fest, dass die DEVK verpflichtet ist, dem Kläger eine Schadenersatzklage gegen VW zu finanzieren. Der Mann hatte im Jahr 2012 eine wenige Monate jungen Seat Exeo ST mit Dieselmotor gekauft. Als der VW-Skandal bekannt wurde, beauftragte er Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte damit, Ersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Zahlen sollte die Rechtsschutzversicherung. Doch die weigerte sich. Die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg, begründete sie ihre Entscheidung. Hat sie wohl, urteilte das Landgericht Köln. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass das Unternehmen jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Klägers verurteilt werde. Schließlich habe VW den Motor mit der gerichtsbekannt illegalen Steuerung entwickelt. Das Oberlandesgericht Köln hat daraufhingewiesen, dass es die Berufung der DEVK für offensichtlich unbegründet hält und sie durch einstimmigen Beschluss zurückweisen will. Den Einwand mangelnder Erfolgsaussicht macht die Versicherung in der Berufungsinstanz nicht mehr geltend, nachdem inzwischen mehrere Verurteilungen von VW zu Schadenersatz vorliegen. Sie berief sich jetzt auf Vorvertraglichkeit, weil der Kläger seinen Versicherungsvertrag erst nach dem Verkauf des Wagens als Neuwagen abgeschlossen hatte. Darauf kommt es aber nicht an, meinen die Oberlandesrichter. Der Kläger selbst kaufte den Wagen nämlich erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages gebraucht. Erst dadurch, so das Gericht, könnten mögliche Schadenersatzansprüche gegen VW entstanden sein und liege deshalb keine Vorvertraglichkeit vor.
    [neu 18.04.2017 OLG-Hinweis im Berufungsverfahren]

  11. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    LG Traunstein, 10.10.2016 - 3 O 709/16 - Die Urteilsbegründung (Klageabweisung) ist nun im Volltext verfügbar:
    https://www.gesetze-bayern.de/Content...-2016-N-117540


    Wichtig ist bei diesem Urteil, was in der nächsten Instanz passierte:

    Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23.03.2017
    Aktenzeichen: 3 U 4316/16
    Klägerinvertreter: Mertl Pösl Rechtsanwälte, Rosenheim
    Besonderheit: Das Oberlandesgericht München macht im Beschluss über die Kosten des Verfahrens öffentlich, was der Händler und der Käufer eines gebrauchten Golf Bluemotion ausgehandelt haben: Er erhält den Kaufpreis abzüglich von 2 000 Euro Nutzungsenschädigung zurück. Das ist weniger als er überhaupt gefordert hatte. Der großzügige Vergleich sollte wohl ein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts München verhindern. Das klappte ja auch. Allerdings hatte das Gericht über die Kosten des Verfahren noch zu entscheiden und nutzt die Gelegenheit, um sich ausführlich und verbraucherfreundlich zur Rechtslage zu äußern. Weitere Einzelheiten und Hintergrund in der test.de-Meldung: OLG München billigt Rücktritt.
    [neu 03.04.2017]

    Quelle: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...18330-5038098/

  12. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Landgericht Köln, Urteil vom 18.04.2017
    Aktenzeichen: 4 O 177/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig, Trier
    Besonderheit: Das Landgericht Köln verurteilte einen Autohändler dazu, einen 2015 gebraucht gekauften VW Eos 2.0 TDI DSG von 2011 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,08 Euro je Kilometer zu erstatten. Der Wagen sei mangelhaft, weil er wegen der Abschaltung der Abgasreinigung im Fahrbetrieb vom Entzug der Zulassung bedroht sei. Der Mangel sei trotz der geringen Kosten für die Nachrüstung schon deshalb erheblich, weil der Händler für die Nachrüstung auf VW angewiesen sei und dem Unternehmen Arglist zur Last falle. Die Nacherfüllung zu fordern und dafür eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich, da von Anfang an klar war, dass der Händler den Mangel selbst nicht beseitigen kann und auch VW dazu erst mit erheblicher Verzögerung in der Lage sein würde. Die Nutzungsentschädigung von 0,08 Euro je Kilometer ermittelte das Gericht, indem es den Kaufpreis in Höhe von 22 000 Euro durch eine zu erwartende Gesamtlaufleistung des Wagens von 275 000 Kilometern teilte.
    [neu 20.04.2017]

  13. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    ...gegen Rechtsschutzversicherer


    ADAC Rechtsschutzversicherungs AG

    Amtsgericht München
    , Urteil vom 28.02.2017
    Aktenzeichen: 172 C 21278/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Ries Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
    Besonderheit: Das Amtsgericht verurteilte die Versicherung dazu, einem Mandanten von Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Düsseldorf Deckung der Kosten für eine Klage gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu bieten. Die Versicherung war bis zur mündlichen Verhandlung des Falls im Januar 2017 ausgesprochen VW-freundlich der Meinung: Die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Es könne dem Vorstand von Volkswagen der für die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nötige Vorsatz nicht nachgewiesen werden. Der VW AG sei es allein darum gegangen, Dieselmotoren für den amerikanischen Markt anzupassen. Die europäischen Grenzwerte seien ohnehin erfüllt. Der Vorsatz der VW-Mitarbeiter in der Motorenentwicklung habe sich allein auf den Einbau einer unzulässigen Abschaltung der Abgasreinigung bezogen. Selbst nachdem das Landgericht Hildesheim Mitte Januar 2017 VW in einem anderen Fall wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung entgegen der Rechtsansicht der ADAC-Rechtsschutzversicherung zum Schadenersatz verurteilt hatte, lenkte das Unternehmen nicht ein. Die Klage habe sehr wohl Aussicht auf Erfolg, urteilte das Amtsgericht Köln und verwies unter anderem auf das Urteil des Langerichts Hildesheim.
    [neu 20.04.2017]


    Arag SE

    Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2017
    Aktenzeichen: 9 O 220/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Ries Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte die Versicherung dazu, einer Mandantin von Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Düsseldorf Deckung der Kosten für eine Klage gegen VW sowohl als Verkäuferin als auch Herstellerin eines Skandalautos zu bieten. Die Klage habe Aussicht auf Erfolg.
    [neu 20.04.2017]


    Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2017
    Aktenzeichen: 9 O 231/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Ries Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte die Versicherung dazu, einer Mandantin von Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Düsseldorf Deckung der Kosten für eine Klage gegen einen Autohändler zu bieten. Die Klage habe entweder Aussicht auf Erfolg oder gelte das Rechtsschutzbedürfnis als anerkannt, nachdem die Versicherung nicht korrekt auf die Möglichkeit eines Stichentscheids hingewiesen hatte.
    [neu 20.04.2017]


    Quelle: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...18330-5038098/

  14. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    LG Braunschweig, Termin vom 24.04.2017 (4 O 793/16) aufgehoben

    Der zuletzt mit Presseinformation Nr. 7/17 vom 30.03.2017 bekannt gegebene Verhandlungstermin in dem Verfahren 4 O 793/16 am Montag, den 24.04.2017, 09.00 Uhr wurde aufgehoben.

    Quelle: https://www.landgericht-braunschweig....k--153305.html

    Ich gehe stark davon aus, dass Vergleichsverhandlungen laufen oder schon abgeschlossen sind. Weiß jemand mehr zu diesem Verfahren?

  15. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    OLG Stuttgart, 25.04.2017 - 6 U 146/16

    Es ist erstaunlich, dass der klagende Porschefahrer (geleaster 420 PS starker SUV Cayenne GTS mit Benzinmotor) überhaupt auf die Idee kam, den Leasingvertrag kündigen zu dürfen, nur weil er nach dem Abgasskandal das Vertrauen in die Marke verloren habe.

    Mehr dazu dort:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/...easingvertrag/

  16. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    21.04.2017

    Am 27. April 2017, 9:30 Uhr, verhandelt der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm im Saal B 301 des Oberlandesgerichts Hamm den Rechtsstreit einer VW-Kundin aus Schwerte gegen eine VW-Vertragshändlerin aus Dortmund.

    Die klagende Kundin verlangt vom beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen im Januar 2014 für ca. 22.000 Euro erworbenen Neuwagen vom Typ VW-Beetle. Bei dem Fahrzeug führte die Beklagte mehrfach Reparaturen an der Fensteranlage aus. Der Beetle verfügt zudem über einen 2,0 l Dieselmotor (EA 189 EU5) mit einer Software, die Abgaswerte - nach Auffassung der Klägerin - in unzulässiger Weise beeinflusst. Im Hinblick auf diese Umstände begehrt die Klägerin, die auch die Anfechtung des Kaufvertrages erklärt hat, die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

    Das Landgericht Dortmund hat die Klage in erster Instanz abgewiesen (Urteil des Landgerichts Dortmund vom 12.05.2016, Az. 25 O 6/16). Die Anfechtung des Kaufvertrages sei nicht begründet, so das Landgericht, weil die Klägerin von der Beklagten nicht arglistig getäuscht worden sei. Im Hinblick auf manipulierte Abgaswerte sei das Fahrzeug zwar mangelhaft. Dieser Mangel und ebenso ein eventuell noch quietschendes Fenster als Mangel an der Fensteranlage seien aber nicht so erheblich, das sie einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen könnten.

    Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung, mit der sie ihr Klageziel weiterverfolgt. Über die Berufung wird der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 27. April 2017 mündlich verhandeln. Zu der Verhandlung sind das persönliche Erscheinen der Parteien und die Ladung eines Zeugen angeordnet worden.

    Mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm am 27. April 2017, 09:30 Uhr im Oberlandesgericht Hamm, Saal B 301, Az. 28 U 118/16.
    Quelle: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/pre...17_1/


    Update:
    Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute den für morgen vorgesehenen Verhandlungstermin in dem Rechtsstreiteiner VW-Kundin aus Schwerte gegen eine VW-Vertragshändlerin aus Dortmund (Az. 28 U 118/16 OLG Hamm) aufgehoben.

    Die Klägerin hat ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund vom 12.05.2016 (Az. 25 O 6/16 LG Dortmund) mit einem dem Oberlandesgericht Hamm gestern übermittelten Schriftsatz zurückgenommen und mitgeteilt, die Parteien hätten sich außergerichtlich verständigt.

    Die für den 27. April 2017 vorgesehene mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm im Rechtsstreit 28 U 118/16 findet nicht statt.
    Quelle: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/pre...017_/

  17. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Jetzt auch offiziell bei Dejure:

    OLG Hamm - 28 U 118/16 - Verfahren ohne Entscheidung erledigt
    Vorinstanz: LG Dortmund, 12.05.2016 - 25 O 6/16 -

  18. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Erfolg für 9 VW-Kunden am LG Nürnberg-Fürth; zusätzlich bekommen sie Schadenersatz. Und laut Gerichtssprecher liegen diesem Gericht noch weitere 30 Fälle vor.

    Mehr dazu dort:
    https://www.br.de/nachrichten/mittel...nberg-100.html

    Leider werden dort keine Az. oder Termine genannt. Ich frage mich bei solchen Berichten, a) woher die stammen und b) wozu sie überhaupt geschrieben werden, wenn es keinerlei Angaben zu den Verfahren an sich gibt (wenigstens Datum + Az.).

    Falls also jemand ein paar Hintergrund-Infos dazu hat, bitte hier melden. Vielen Dank.

  19. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Klagen gegen VW: Gericht gibt 9 Nürnbergern Recht:

    Für den VW-Konzern wird die Luft immer dünner. Quer durch die Republik urteilten die Gerichte bereits gegen den Konzern - am Donnerstag gab auch das Landgericht Nürnberg-Fürth neun Klägern gegen den VW-Konzern sowie VW-Autohäuser in Mittelfranken recht.
    ...
    Mehr dazu dort:
    https://www.nordbayern.de/region/nuer...echt-1.6054819

    Das scheint mit dem hier zusammenzuhängen:
    https://www.br.de/nachrichten/mittelf...nberg-100.html

    Kommentar zu den Urteilen am LG Nürnberg-Fürth von Herrn Herrmann bei test.de vom 28.04.2017 um 09:12 Uhr:
    Ich weiß auch nicht genaueres. Es ist aber bestätigt, dass VW und/oder Händler in mindestens zwölf weiteren Fällen verurteilt sind, bei drei weiteren Entscheidungen ist noch unbekannt, was die Gerichte jeweils verkündet haben. Die Details werden wohl bekannt werden, wenn die Urteilsbegründungen den Anwälten vorliegen, vorher äußern die sich ungern.
    Quelle: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...30-0/#comments

  20. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Folgende Info kam heute von einem Mitstreiter:

    Kuechenchef schrieb am 28.04.2017 um 11:17 und 12:02 Uhr:

    LG Hamburg 318 O 35/17

    Im oben aufgeführten Aktenzeichen hat das LG Hamburg bereits am 7. März 2017 ein Versäumnisurteil gegen die Volkswagen Automobile Hamburg GmbH erlassen, gegen das Einspruch eingelegt wurde. Termin zur mündlichen Verhandlung ist im August 2017. Die Volkswagen-Tochter wurde zur Rücknahme eines VW Sharan 2,0 TDI verurteilt gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung auf Basis von 250.000 km Lebensleistung. Besonderheit des Falles ist, dass Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise Rücktritt vom Kaufvertrag geltend gemacht wurden. Das Gericht musste sich noch nicht zur Frage der Zurechnung des Verhaltens bzw. der Kenntnis der Volkswagen AG im Konzern äußern wegen der Säumnis der Beklagten, hat aber antragsgemäß geurteilt (Klage also schlüssig).
    P.S. Vielen Dank für diese tolle Seite, wohl der einzige richtige Lichtblick für Dieselskandal-Getäuschte in Deutschland derzeit, viele valide Informationen.

    Ich hörte, dass das Dr. Sebastian Baum, Wellingsbütteler Landstraße 170, 22391 Hamburg erstritten hat.
    Quelle: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...30-0/#comments

  21. Avatar von eugh
    eugh ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Der Volltext der Urteilsbegründung ist da:

    LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16 - Auszug (Tenor):
    Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs VW Tiguan Sport & Style BM Techn. 2,0 TDI mit der Fahrgestellnummer … an den Kläger 24.157,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2016 zu zahlen.
    Und weiter aus dem Urteil einige Anmerkungen hinsichtlich der Anrechenbarkeit bzgl. der arglistigen Täuschung:
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die Beklagte im vorliegenden Fall Dritte und damit nicht Vertragspartnerin des Klägers war. Grundsätzlich ist der Schadensersatz gem. § 826 BGB, der auf die Befreiung einer durch Täuschung eingegangen vertraglichen Verbindlichkeit abzielt, in Art und Umfang nur gegen den direkten Vertragspartner möglich (vgl. MünchKomm/Wagner, 7. Auflage 2017, § 826, Rn. 53). Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages kann aber auch gegenüber Dritten bestehen (vgl. OLG München, Urt. v. 20.08.1999, Az.: 14 U 860/98). Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens, den er von einem Kfz- Händler gekauft hat, und der einen schweren Vorschaden aufweist, von dem privaten Verkäufer, der den Vorschaden beim Verkauf arglistig verschwiegen hatte, Schadensersatz in der Weise verlangen kann, dass er so gestellt wird, als hätte er das Fahrzeug nicht von dem Kfz- Händler gekauft.

    Die Argumentation des Oberlandesgerichts München greift auch im vorliegenden Fall. Ohne das Verschweigen der Beklagten hinsichtlich des Einsatzes der sog. Prüfstandsentdeckungssoftware hätte der Kläger das streitgegenständliche Fahrzeug nicht erworben. Damit kann der Kläger von der Beklagten aufgrund der von dieser ihm gegenüber bedingt vorsätzlich vorgenommenen Schädigung gemäß § 826 BGB Ersatz des ihm daraus entstandenen Schadens verlangen. Sein „negatives Interesse“ geht dabei nicht nur auf den möglicherweise eingetretenen Wertverlust, er kann vielmehr von der Beklagten auch die Herstellung des Zustandes verlangen, der ohne den Kauf des Fahrzeugs bestehen würden.

    [...]

    Der Anspruch auf Ersatz außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,82 € ergibt sich aus den §§ 826, 249 Abs.1 BGB. Bei einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung sind die Anwaltskosten Teil des zu ersetzenden Schadens.

Ähnliche Themen

  1. Gerichtsentscheidungen und Termine

    Von eugh im Forum Betroffene Pkw-Besitzer
    Antworten: 60
    Letzter Beitrag: 08.04.2017, 19:01
  2. Termine

    Von Simona im Forum Börsen-Talk
    Antworten: 55
    Letzter Beitrag: 17.05.2007, 18:42
  3. Erweiterung von Links "Termine"

    Von webmaster im Forum Neuigkeiten und Ankündigungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 23.01.2006, 10:05
  4. termine des tages

    Von Guest im Forum Währungen - Zertifikate - Derivate
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 16.06.2005, 09:31