Hallo Community!

Bitte verzeiht wenn die Frage schon duzende Male gestellt wurde, ich habe leider in dem über 1500 Seiten großen Beitrag nicht all zu viel herauslesen können.

Hoffe jemand kann mir zumindest kurz meine Fragen beantworten.

Meinem Vater ist, als das ganze Thema mit dem Darlehenswiderruf aufkam ist ihm aufgefallen, dass wir aus dem Jahr 2007 noch Darlehensverträge haben, die aber bereits im Jahre 2010 abbezahlt worden sind, gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Bank war die ING Diba, die Belehrung war diejenige bei der sie nur grammatikalische Änderungen vorgenommen haben.

Wir haben fristgerecht den nachträglichen Widerruf der Verträge erklärt.

Da es um unseren finanziellen Stand nicht ganz sorgenlos steht und mein Vater nicht mehr ganz in der Lage ist sich selbst um das hier zu kümmern, wollten wir erst die Umstände ganz klären bevor wir den Fall einem Anwalt in die Hände legen.

Jetzt die Fragen:

Die ING Diba führt in ihrem Ablehnungsschreiben drei Urteile des OLG Frankfurts zu dieser Widerrufsbelehrung an, die alle zugunsten der Bank entschieden haben. Da mein Vater die Verträge per Post abgeschlossen hat, handelte es sich um ein Fernabsatzgeschäft und der Erfüllungsort müsste nach § 29 I Zpo bei seinem Wohnsitz liegen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnten wir aber nur an seinem Wohnsitz klagen, sofern der Feststellungsantrag negativer Natur ist und nur auf das nicht bestehen von einem noch aktiven Darlehen abzielt, oder?

Ist es möglich den Klageantrag so zu formulieren, vielleicht auch per Leistungsklage, dass man den Gerichtsstand von der Bank weg-verlegen kann?

Des Weiteren habe ich gelesen, dass viele Gerichte bei Feststellungsklagen beendeter Darlehen das Feststellungsinteresse verweigern, kann mir da vielleicht jemand näheres zu sagen?

Ich habe diesen Übersichtsthread schon durchgeschaut, aber dieser gab mir leider keinen Aufschluss.

Wäre über jeden Hinweis sehr dankbar!

Liebe Grüße!