Widerrufen von Wohnriester Darlehn

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  1. Avatar von MrBlack
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    Standard Widerrufen von Wohnriester Darlehn

    Wie verhält es sich eigentlich bei Wohnriester Darlehn?
    Handelt es sich hierbei um ein verbundenes Geschäft und wenn ja wie war hier die Rechtsprechung bei fehlenden Einträgen in der Vergangenheit?

    Gibt es hier schon jemand mit Erfahrungen diesbezüglich?

  2. Avatar von Horst1953
    Horst1953 ist offline

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    Standard AW: Widerrufen von Wohnriester Darlehn

    Auch hier besteht ein 14-tägiges Widerufsrecht. Einige Wohnriesterverträgen können auch in eine klassische Riesterrente umgewandelt werden, wenn man keine Immobilie erwirbt. Das kann einem der zuständige Berater sagen. Beitragsfreistellen geht sicherlich auch. Kommt auch darauf an, wie lange das Darlehn schon läuft, ob das Sinn macht. Bei Kündigung werden sämtliche Zulagen und steuerlichen Förderungen wieder abgezogen und die Abschlusskosten sind auch verloren, daher gut überlegen.

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