Hallo zusammen,
wir haben vor 2 Jahren die Widerrufsklausel in unserem Darlehen durch eine Kanzlei prüfen lassen, dabei hat sich herausgestellt, dass die Formulierung fehlerhaft ist und wir die Möglichkeit haben, unser Darlehen zu widerrufen. Nachdem die Volksbank auf das Anschreiben unseres RAs nicht reagiert hat, reichte unser RA Klage beim LG Karlsruhe ein um feststellen zu lassen, dass der Widerruf nach wie vor möglich ist. Das LG Karlsruhe bestätigte in einem Urteil Ende 2015, dass der Widerruf nach wie vor möglich ist, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die daraufhin erfolgte Berufungsklage der Voba beim OLG KA wurde nun vor wenigen Wochen zurückgewiesen und festgestellt, dass sich der Darlehensvertrag durch unseren Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Zusammengefasst haben nun 2 gerichtliche Instanzen eindeutig ergeben, dass unser Widerruf rechtskräftig ist. Nun zu unserem eigentlichen Problem: Wir haben durch ein Gutachter den Differenzbetrag errechnen lassen (auf Basis 2,5% über BZ) und die daraus resultierende Restschuld der Bank mitgeteilt. Das große Problem besteht nun darin, dass die Bank diesen Betrag bezweifelt und versucht uns weiterhin hinzuhalten. Die monatlich fälligen Raten werden weiterhin eingezogen, wodurch sich unser Vorteil weiter reduziert. Auf dringendes Anraten unseres Anwalts bedienen wir weiterhin das Darlehen und sehen im Moment keine Möglichkeit uns dagegen zu wehren.

Hat jemand in einem vergleichbaren Fall Erfahrungen sammeln können oder sieht jemand eine realistische Möglichkeit die Bank zur Rückabwicklung zu bewegen, ohne diese per Klage zu erzwingen? Vorab schon ein großes Dankeschön für Ihre Hilfe.

Viele Grüße SabvaNeu