Haftpflicht wirt. Totalschaden "Neukauf"

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  1. Avatar von elmarel
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    Standard Haftpflicht wirt. Totalschaden "Neukauf"

    Hallo mein abgestellter Pkw wurde angefahren.

    Ich habe ein unabhängiges Gutachten für meinen Pkw machen lassen - wirtschaftlicher Totalschaden - Reparatur des Hecks soll 2700 Eur kosten, Restwert aufgrund des Alters von 17 Jahren nur noch 50 Euro (Ford Mondeo MK2 V6), Widerbeschaffungswert 1200 Euro.



    Zur Höhe des Nutzungsausfalls habe ich im Gutachten nichts gefunden, dort steht lediglich 7 Tage als Dauer.



    Muss ich den Verkauf meines Mondeos nachweisen, und wie muss ich den Neukauf eines Gebrauchten nachweisen?
    Mein Anwalt meint ein Kaufvertrag für einen Neuen reicht um die 7 Tage zusätzlich erstattet zu bekommen.

    Wird über die Zulassungsstelle zum Beispiel geprüft ob mein alter abgemeldet wird und ein neuer auf meinen Namen angemeldet wird?



    Er ist nicht fahrbereit.


    Ich frage, weil ich mir den alten Wagen fertig machen möchte, um ihn später wieder nutzen zu können. Wenn ich aber meinen alten SCHEINbar an einen Bekannten verkaufe, ihn direkt fertig mache und einen SCHEIN Kaufvertrag für einen neuen Gebrauchten vorlege, würde dies also nachgeprüft werden bei der Zulassungsstelle etc?


    ...Um zusätzlich den 7 tägigen Nutzungsausfall kassiert zu bekommen.

  2. Avatar von Horst1953
    Horst1953 ist offline

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    Standard AW: Haftpflicht wirt. Totalschaden "Neukauf"

    Hallo,

    ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Worum geht es denn genau? Sie wollen die Kosten für den Nutzungsausfall geltend machen, oder?

    Normalerweise ist es doch so: wenn es nicht gerade um einen Totalschaden, sondern einen zu reparierenden Schaden geht, können sie sich die gesamte Ausfallzeit bezahlen lassen, bis die Versicherung des Unfallsverursachers zahlt. Denn so lange würden Sie ja auch kein neues Fahrzeug kaufen. Das sind dann nicht unbedingt 7 Tage, sondern wahrscheinlich mehr. In meinem Fall waren das 50 €/Tag. Ich bin als Makler allerdings auch beruflich auf mein Fahrzeug angewiesen.

    Ob und was gezahlt wird, hängt meines Wissens nach nicht damit zusammen ob das alte Auto verkauft bzw. ab- und ein neues angemeldet wird.

    Viele Grüße.

  3. Avatar von mari1978
    mari1978 ist offline

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    Standard AW: Haftpflicht wirt. Totalschaden "Neukauf"

    So wie ich das verstehe möchstest du zusätzlich für die ausfallzeit Geld kassieren. Das wirst du meines Wissens aber auch so oder so bekommen auch wenn du deinen neuen erst in 20 Tagen hast

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