JuniorDepot für Nachwuchs: Steueroptimierung bei thesaurierenden Fonds

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  1. Avatar von dr1
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    Idee JuniorDepot für Nachwuchs: Steueroptimierung bei thesaurierenden Fonds

    Hallo,

    ich habe für unseren Sohn ein JuniorDepot bei einer Direktbank angelegt (keine Schleichwerbung... ).

    Jetzt richte ich einen Sparplan ein mit 50% Sicherheitsanteil (Renten / Staatsanleihen) und 50% Aktien (Eurostoxx / MSCI World) - alles passive ETFs.

    Zum Sparen sind diese ja eigentlich gut geeignet, wenn sie thesaurieren und nicht ausschütten.

    Die Frage ist nun zum Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung: Problem bei den thesaurierenden Fonds ist ja, dass eine etwaige Kapitalertragssteuer erst bei Auszahlung fällig wird. Heißt das, dass wenn das Depot jetzt 18 Jahre lang wächst bis der Kleine volljährig ist und er sich das Geld dann auszahlen lässt die Freistellungsaufträge über die 18 Jahr hin quasi für die Katz sind und bei Auszahlung dann trotzdem Kapitalertragssteuer i.H.v 25% fällig wird für Gewinne, die die 801€ übersteigen? Wie kann man das umgehen? Im Mittel hat er ja keine 801€ / Jahr Gewinn...

    Irgendwie ist mir das nicht ganz klar. Kann ja nicht sein, dass 18 Jahre lang gespart wird und nix passiert und dann auf einen Schlag alles versteuert werden muss und es steht dann aber nur der Freistellungsbetrag für das aktuelle Jahr zur Verfügung.

    Und wie verhält es sich mit der NV-Bescheinigung? Das wäre ja noch eine Möglichkeit, dass wenn er bis zum 18. Lebensjahr weniger als 8.000€ / Jahr verdient eine solche Bescheinigung beim zuständigen FA zu holen und bei der Bank einzureichen, dann würde ja auch keine Abgeltungssteuer fällig richtig?

    Kennt sich da jemand aus?

  2. Avatar von xlarge
    xlarge ist offline

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    Standard AW: JuniorDepot für Nachwuchs: Steueroptimierung bei thesaurierenden Fonds

    Zitat Zitat von dr1
    Kennt sich da jemand aus?
    Der Steuerberater?

    Wenn man den Freibetrag jährlich nutzen möchte, sollte man halt keine thesaurierende Fonds nehmen ...
    wobei sich die Steuergesetzgebung bzgl. Fonds eh bald ändern wird ...
    Ab gewissen Einkommensgrenzen kann es auch Probleme mit der Familienversicherung der Krankenkasse geben ...

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