Hallo,

ich überlege mir einen ausländischen ausschüttenden ETF in Depot zu legen, der allerdings im vergangenen Jahr auch Thesaurierungen hatte, die nicht durch die Ausschüttungen abgedeckt werden konnten. Da davon auszugehen ist, dass das in diesem Jahr wieder passiert, würde mich mal interessieren, wie das ganze steuerlich aussieht, wenn man den Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat.

In den letzten Jahren brauchte ich keine Steuererklärung abgeben; für dieses Jahr voraussichtlich auch nicht. Nun müssen die thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge normalerweise in der Steuererklärung angegeben werden, damit davon die entsprechende Kapitalertragssteuer abgeführt werden kann. Ist das auch notwendig, wenn diese Erträge noch weit unterhalb des Sparerpauschbetrags anfallen? Theoretisch müssten die jährlichen Erträge ja auch ohne Angabe korrekt versteuert werden (evtl. mit der Gefahr, dass man das ganze später nochmal für mehrere Jahre rückwirkend angeben muss), aber ich bin mir bei der Steuerproblematik da etwas unsicher, weil sich die thesaurierten Beträge ja auch irgendwie auf die Steuerhöhe der Folgejahre auswirken.

Viele Grüße
Cici