Konten Einsicht in Erbfall

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  1. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline
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    Standard Konten Einsicht in Erbfall

    Hallo zusammen
    Kann man ohne weiteres bei einer Sparkasse bzw. Bank eine Konten Einsicht vom verstorbenen Vater machen.
    Bracht man da was vom Amt ein Erbschein dafür.
    Mein Vater war mit einer Frau verheiratet die man nicht trauen kann.
    Hab ihr da vielleicht eine Idee wie man sich da verhält, das da nix weg kommt .
    Wie ist es wenn er noch ein Konto im Ausland hat , ist das sichtbar in Deutschland !! ??

    Über tipps und Anregungen würde ich mich freuen.

    Gruß
    reini

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Konten Einsicht in Erbfall

    Selbstverständlich bekommt nur der Erbe mit Erbschein Zugriff, bzw. Informationen

  3. Avatar von Mounten1986
    Mounten1986 ist offline

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    Standard AW: Konten Einsicht in Erbfall

    Anspruch auf Einsicht hat in dem Fall nur die Frau aber sie muss offen legen was mit dem Konto passiert ist, einfach so was beiseite schaffen ist nicht möglich.

  4. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline
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    Standard AW: Konten Einsicht in Erbfall

    Danke für eure Antworten.
    Aber als Kind ist man auch Erbe.
    Wenn ich ein Anwalt einschalten möchte , wann sollte ich das tuen, vor oder nach der Testament Eröffnung ???

    Gruß reini

  5. Avatar von vision
    vision ist offline

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    Standard AW: Konten Einsicht in Erbfall

    Ich habe als Kind auch Konten Einsicht bekommen. Gegen Entgelt sogar Kontoauszüge der vergangenen Jahre. Dies gilt natürlich nur wenn es kein Gemeinschaftskonto der Eheleute ist.
    Erbschein war nicht nötig, ohne Kenntnis der Finanzlage kann man ja nicht entscheiden , ob man das Erbe annimmt oder ablehnt.

    Ich wünsche dir ganz viel Kraft. Kampf mit der bösen Stiefmutter und die Trauer um den Vater, sind nicht leicht zu bewältigen.

  6. Avatar von Doso
    Doso ist offline

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    Standard AW: Konten Einsicht in Erbfall

    Man ist als Kind kein Erbe wenn man nicht einem vorhandenen Testament steht. Man kann sich dann um den Pflichtanteil bemühen, dafür muss man sich dann aber an die im Testament erwähnten Erben wenden und dann eine Aufstellung des Erbes bitten. Das sollte mann dann aber sinnvollerweise über einen Anwalt machen, der berät dann auch entsprechend.

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