Steuerbescheid Rückzahlung

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  1. Avatar von lenadeschanel
    lenadeschanel ist offline
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    Standard Steuerbescheid Rückzahlung

    Hallo zusammen!
    schonmal vorab: ich bin eine totale laie was die steuererklärung angeht. ich mache sie auch nicht selber, sondern mein freund. der kann das gut!
    nun meine frage:
    für das jahr 2014 habe ich knapp 500€ zurück bekommen. in diesem jahr habe ich bis august nur schülerbafög und kindergeld erhalten (schulische Ausbildung). Ab august habe ich dann im anerkennungsjahr ca. 1000€ netto verdient.
    für das jahr 2015 muss ich jetzt knapp 15€ zurück zahlen. von jan-aug ging noch das anerkennungsjahr und ab august habe ich direkt eine normale vollzeitstelle angenommen. Wie kann das sein, dass ich dann was zurückzahlen muss? ich bin irritiert. kann mir da jemand weiterhelfen bevor ich mich an das unfreundliche finanzamt in köln wende?

    liebe grüße

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Steuerbescheid Rückzahlung

    Stell den Steuerbescheid ein, schwärze deine persönlichen Daten, dann kann man auch etwas dazu sagen.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Steuerbescheid Rückzahlung

    Zitat Zitat von lenadeschanel
    für das jahr 2014 habe ich knapp 500€ zurück bekommen. in diesem jahr habe ich bis august nur schülerbafög und kindergeld erhalten (schulische Ausbildung). Ab august habe ich dann im anerkennungsjahr ca. 1000€ netto verdient.
    Mit diesem Jahr meinst Du sicherlich das Jahr 2014. Da der dafür geltende existentielle Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 € nicht erreicht wurde, mussten die bezahlten Steuern logischerweise zurückerstattet werden.
    für das jahr 2015 muss ich jetzt knapp 15€ zurück zahlen. von jan-aug ging noch das anerkennungsjahr und ab august habe ich direkt eine normale vollzeitstelle angenommen.
    Im Jahr 2015 wurde offensichtlich so viel verdient, dass selbst nach Abzug der weiteren Freibeträge (Arbeitnehmer, Altersvorsorge, Krankenversicherung und ggf. weitere) ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als der für 2015 geltende Grundfreibetrag von 8.472 € zu einer Versteuerung führte, die 15 € über den vom Arbeitgeber abgeführten Steuern lag.

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