Das wäre eine Frage an juristisch versierte Menschen.

Es geht um das Festzinssparen der Deutschen Bank

https://www.deutsche-bank.de/pk/spar...tp=konditionen

Mein Onkel hat dort ein höheres Sümmchen für sechs Monate zu 0,75 Prozent angelegt. Allerdings
nur für sechs Monate, bis zum 31.12. Jetzt schnappte dort die Prolongations-Falle zu. Die
Deutsche Bank hat am 28. September (Postdatum) einen neuen Zinssatz - 0,3 Prozent für
ein Jahr angeboten, wenn er das annimmt. Natürlich hat er gedacht, dass die Anlage - wenn er
das Angebot nicht annimmt - automatisch endet.

Ich habe ihm erklärt, dass die automatisch zu dem niedrigeren Zinssatz fortgeführt wird,
wenn er nicht rechtzeitig kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate vor Ablauf
und ist natürlich schon vorbei. Die Bank hat also bis zum letzten Moment vor Ablauf der
Kündigungsfrist gewartet. Als der Brief bei ihm war, war die Frist natürlich schon verstrichen.

Allerdings habe ich bei den Vertragskonditionen unter dem Abschnitt Prolongation Folgendes
gefunden:

https://www.deutsche-bank.de/pfb/dat...sparen_pgk.pdf


Der Kunde ermächtigt hiermit die Bank, die Spareinlage nach Ablauf derFestzinsvereinbarung für den gleichen Zeitraum und unter den gleichenVoraussetzungen für weitere entsprechende Zeiträume zu den gleichenBedingungen und dem dann jeweils geltenden Zinssatz zu verzinsen. DieBank wird dem Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Festzinsvereinbarungden für die neue Festzinsvereinbarung geltenden Zinssatz mitteilen. DerKunde ist dann noch bis zum Ablauf der bestehenden Festzinsvereinbarungberechtigt, seine Ermächtigung gemäß Satz 1 zu widerrufen und eineandere Weisung zu erteilen.
Interessant ist für mich der letzte Satz. Wenn man nun nicht kündigen würde, sondern "seine Ermächtigung gemäß Satz 1" widerruft und
"eine andere Weisung" erteilt - könnte man dann nicht anweisen, den Anlagebetrag auf 0 zu reduzieren?

Eine andere Überlegung war: Bei der Prolongation von Darlehensverträgen ist ein Widerruf möglich, wenn das ein anderes Produkt wird.
Auch hier wird ja aus dem Produkt "Festzinssparen" mit einer Laufzeit von 6 Monaten eine "Spareinlage mit drei Monaten Kündigungsfrist".