Für Kreditinstitute gibt es keine Verpflichtung Kredite vor Ablauf der Zinsbindungszeit zurückzunehmen. Nur in seltenen Ausnahmefällen stimmt die Bank einer solchen Rückführung zu. Wenn zum Beispiel das Haus verkauft wurde. Wenn das Kreditinstitut einer solchen vorzeitigen Rückführung des Kredits zustimmt, dann aber auch nur mit einer Vorfälligkeitsentschädigung. Mit dieser Entschädigung bezahlen Sie für den Zinsverlust, der durch die frühzeitige Rückführung entsteht. Zusätzlich werden meistens auch andere Entgelte eingefordert. Daher macht es kaum einen Sinn den Kredit vorzeitig zu kündigen.

Wenn Sie sich doch dazu entschieden haben, den Kredit vorzeitig zu kündigen und die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen, sollten Sie sich aber trotzdem an eine Verbraucherzentrale wenden und die Höhe der Entschädigung überprüfen lassen. Es ist nicht selten, dass diese Entschädigung zu hoch angesiedelt ist.

Aber nach einer Laufzeit von zehn Jahren können Sie, unabhängig von dem Grund, jeden Kredit kündigen. Nach zehn Jahren müssen Sie auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.