Auszug aus der Mietwohnung

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  1. Avatar von Bitte
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    Beitrag Auszug aus der Mietwohnung

    Grundinfo.

    Wir habe Ende Oktober die Kündgung schriftlich eingereicht mit der Info das die Wohnungsübergabe am 28.11.2017 sein sollte ( von unsere Seite aus ), der Nachmieter ist gefunden ab 01.12.0217

    Jetzt kommt der Witz, der Vermieter hat sich gestern schriftlich gemeltet das die Wohnungsübergabe ab 30.11.2017 gegen 13 Uhr ist und ab 18 Uhr würde die Firma Kommen für Heizung, Strom, Wasser. Der Vermieter sagte aber auch dem Nachmieter das die ab 28.11.2017 in die Wohnung können mit absprache von uns !! Hallo, gehts noch.

    Wie verählt sich das nun, ist das Rechtens ?? Sprich Wohnungsübergabe ist der 30.11.2017 und der Nachmieter könne ab 28.11.2017 rein in absprache mit uns !!

    Jetzt am Montag werden wir einen Fachanwalt aufsuchen in sache Mietrecht, aber eventuell hat hier jemand ein Tipp. Fakt ist das wir dazu Nein sagen, kann ja nicht sein Wohnungsübergabe 30.11. und Nachmieter könnte rein ab 28.11. zur Wohnung streichen usw. Auf unsre kosten Wasser, Strom, Heizung und eventuell geht was kaputt und wir waren das auch noc, Nee das geht doch nicht.

    Meinungen dazu Bitte.

  2. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Ein weiterer Punkt. Wenn jetzt am 30.11.2017 noch etwas wäre, hätte man gar keine möglichkeit das in den Tage zu erledigen da der Nachmieter rein will und drängt.

  3. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Für die, die es Interessiert.

    Laut Fachanwalt ( Mietrecht ) ist der Termin den ein Vermieter vorgibt der Tag für die Wohnungsübergabe fakt.
    Erst nach der Wohnungsübergabe an den Vermieter darf der Nachmieter in die Wohnung, alles andere zählt nicht auch wenn man es gut meint !!

    Unabhängig davon wann Strom oder Wasser mit Heizung abgelesen wird ist der Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Stichpunkt.
    Bei der Übergabe der Wohnung ist es gut wenn der Vermieter das mitbekommt und auch sieht das man Bilder macht vom Stromzähler, Wasserverbrauch kalt und Warm wie auch vom Verdunster an der Heizung. Wohnungsübergabe-Protokoll vom Internet rausdrucken, langt völlig aus wo der Vermieter unterzeichnen muss und wo die ganze Werte eingetragen werden und noch etwas mehr.

    Sollte je was an der Wohnung nicht in Ordnung sein, muss der Vermieter eine Nachfrist zur ausbesserung geben ( 2 - 7 Tage je nach dem ). Erst nach der ausbesserung kann der Nachmieter rein.

    Alles andere was man so hört oder sieht im Web, sind Einzelfälle.

  4. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Zitat Zitat von Bitte
    Sollte je was an der Wohnung nicht in Ordnung sein, muss der Vermieter eine Nachfrist zur ausbesserung geben ( 2 - 7 Tage je nach dem ). Erst nach der ausbesserung kann der Nachmieter rein.
    Auf die Nachfirst kann er gleich mal verzichten, denn dann geht ihm für diese Zeit die Miete flöten und der Nachmieter muss so lange ins Obdachlosenheim.

  5. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Was ist eigentlich hier los in Deutschland? Wegen 10€ Strom/Wasser wird ein Anwalt für vermutlich deutlich mehr eingeschaltet? Geben und Nehmen lassen ist das Zauberwort ...
    Absprache bedeutet, dass beide miteinander reden ... zu wann möchtet ihr die Nebenkostenabrechnung und Rückzahlung der Kaution?
    Wenn ihr eh schon aus der Wohnung raus seid, warum nicht 2 Tage früher den Nachmieter arbeiten lassen? Verstehe diese Paragraphenreiterei nicht.

  6. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Das eigentliche Problem hier in Deutschland ist was ganz anderes.

    Ich bezhale die Wohnung bis 30.11.2017 bis 0:00 Uhr und erst danach darf nach Deutschem Gesetz der Nachmieter rein.

    Wenn wir nun sagen OK, sie könnten auch am 28.11.2017 rein wenn wir die übergabe gemacht haben ist das völlig OK.

    Aber es ist nicht OK wenn wir ab 28.11.2017 aus der Wohnung sind und die Wohnungsübergabe erst am 30.11.2017 ist.
    Nehmen wir mal an als Beispiel das der Nachmieter in die Wohung reingeht um seine Möbel abzustellen und die Wohnung zu streichen. Am 30.11.2017 ist die Wohnungsübergabe und der Vermieter hat zwei Mängel gefunden die vor dem Auszug nicht da waren. Ist schon alles gesagt und jeder weiß, wenn es um schäden und zahlungen geht wird der Mensch uneinsichtig.


    An der Kaution darf nichts abgezogen werden !! Kaution ist nur da wenn ich die Miete nicht bezahlen kann, deswegen hat man auch eine Versicherung die für schäden aufkommt. Selbst wenn ein schaden da ist, muss der Vermieter die möglichkeit geben den schaden zu beseitigen.

  7. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Es verlangt doch keiner, dass ihr den Nachmieter früher reinlasst.

    Du teilst dem Nachmieter einfach mit, dass der Vermieter die Wohnungsübergabe nach hinten verschoben hat und gut ist.

  8. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Zitat Zitat von BenniG
    Es verlangt doch keiner, dass ihr den Nachmieter früher reinlasst.

    Du teilst dem Nachmieter einfach mit, dass der Vermieter die Wohnungsübergabe nach hinten verschoben hat und gut ist.


    So einfach ist das nicht.
    Der Vermieter sagt zum Nachmieter, das muss er mit uns klären. Wir haben dem Nachmieter erklärt das wir das nur machen wenn der Vermieter die Wohnungsübergabe gemacht hat.
    Jetzt kann sich jeder Vorstellen was das für eine Welle macht. Darum haben wir jetzt auch einen Fachanwalt dazu geholt. Wir sehen hier das Problem beim Vermieter, er will das nicht und welzt das auf uns ab so werden wir als die Bösen dargestellt und das geht so nicht.

  9. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Doch ist es.
    Beauftrage einfach die Nachmieter, dass Sie einen gemeinsamen Termin für die Wohnungsübergabe/-nahme ausmachen soll und schon bist du aus dem Schneider.
    An diesen Termin seid ihr, der Vermieter und der Nachmieter anwesend.
    Wenn der Nachmieter diesen Termin auf den 28.11. legen kann, ist gut, wenn dieser Termin erst am 30.11. sein kann, ist es seine Sache.

    Ihr habt Angst, dass ihr die "Bösen" seid? Für mich ist der, der gleich mit Anwalt droht erstmal der Böse.
    Was soll denn innerhalb von 8 Tagen ein Anwalt klären?

  10. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Wir haben kein Problem damit die Wohnungsübergabe am 28.11. zu machen. Der Nachmieter hat auch kein Porblem damit und freut sich darüber auch. Nur der Vermieter hat ein Problem damit, warum auch immer. Nur sehen wir das aus den besagten Gründen nicht ein den Nachmieter früher rein zulassen ohne die Wohnungsübergabe gemacht zuhaben. Der Anwalt ist deswegen jetzt dabei, weil der Vermieter uns aus dem Weg geht, er uns nicht einmal grüßt, nicht ans Telefon geht werder noch an die Türe. Beim Nachmieter geht er auch nicht dran. Was soll man davon halten und der Vermieter hat die Info seit fast drei Monate. Was bleibt anders übrig ?? Es ist eigentlich alles sehr schade wie das so lauf nach 14 Jahre Miete.

  11. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Wenn keiner den Vermieter erreichen kann, dann seid ihr doch nicht die Bösen. Dann würde ich einfach bis zum 30.11. warten und gut ist. Was nutzt es da einen Anwalt einzuschalten oder habt ihr Bedenken, dass bei der Wohnungsübergabe etwas schief läuft?

  12. Avatar von Freeliner
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Was der Anwalt hierbei soll erschließt sich mir absolut nicht!!!
    Noch nicht mal annährend ein Grund für sowas.
    ...auch wieder typisch Deutschland im Heute!
    ...man brauch sich auch nicht über die Überlastung der Gerichte zu wundern,
    die sich mit solchem Kram befassen müssen und tatsächlich wichtige Sachen liegen bleiben....unglaublich!

    Die Kosten und die Zeit für den Anwalt hättet ihr euch echt sparen können!

  13. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Ich drück mich eventuell nicht richtig aus, kann aber auch nicht sagen wie ich es sagen soll. Hatte so etwas noch nie in 20 Jahren.


    Kurze Info.

    Nachmieter fragt beim Vermieter nach, ob er auch schon am 28.11. in die Wohnung kann, wegen Streicharbeiten usw. Umzug wäre am 30.11.2017 am Morgen.

    Vermieter sagt zum Nachmieter, ja sie können in die Wohnung rein in absprache mit dem jetzt Mieter ( ich ).

    Nachmieter fragt bei uns an, wir sagten erst nach der Wohnungsübergabe beim Vermieter der Ihnen die Schlüssel gibt.

    Nachmieter sagt nein, wir könnten Ihm die Schlüssel geben damit er schon rein kann zum streichen usw.

    Wir sagten nein, erst nach der Wohnungsübergabe beim Vermieter.

    Nachmieter sagt, ist doch egal er muss rein und hat extra Urlaub genommen um zu streichen usw.

    Wir sagten, nein geht nicht aus diesem grund und dem grund.

    Nachmieter sagte, er hat die Wohnung ab 01.12.2017, wir sagten ja a wenn am 30.11.2017 keine Mängel auftauchen und wenn Mängel auftauchen muss der Vermieter uns die Möglichkeit geben das zu beheben.

    Nachmieter sagt Nein, ab 01.12. bin ich in der Wohnung und keiner kommt da rein.

    Da der Nachmieter ganz klar sagt und voll überzeugt ist, das wir als jetzt Mieter für die kosten die auf Ihn zukommen tragen müssen.

    Wir sagten, das ist Ihre Meinung und wir richten uns nach dem Vermieter und unseren Fachanwalt, gespräch Ende am Telefon.


    Heute hat der Vermieter das schreiben erhalten vom Fachanwalt und jetzt müssen wir warten wie es weiter geht.


    Ein weiterer Punkt ist der Kaufvertrag über die Küche die wir mit dem Nachmieter schriftlich gemacht haben und noch drei andere sachen, die er erst voll bezahlt wenn er die Schlüssel hat.

    Wir sagten dem Nachmieter, das er gerne bei der Wohnungsübergabe dabei sein kann.

    Nachmieter sagt, kann ich nicht sagen ob ich dabei sein kann.


    Jetzt müssen wir warten was passiert.


    Auch muss jetzt geklärt werden, wenn die restliche zahlung nicht folgt, das wir die nicht angezahlten sachen einfach abbauen und mitnehmen. Denke das geht nicht, da Vertrag ein Vertrag ist aber mal schauen.




    So und nun frag ich Euch, was würdet ihr machen ??

  14. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Nicht zum Anwalt gehen, sondern den Wohnungsübergabetermin mit dem Vermieter wahrnehmen.
    Wenn ihr eine Anzahlung vereinbart habt, diese einfordern.
    Möbel erstmal stehen lassen und den "Kaufvertrag" an das Übergabeprotokoll anhängen.
    Falls der Nachmieter nicht zahlt nach Übergabe den Betrag fordern - zur Not mit einem Anwalt.

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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Der Termin am 30.11.2017 steht laut Anwalt und der ist auch dabei.
    Der Nachmieter hat jetzt eben ein Problem da er nicht rein kann am 28.11.2017, ist aber nicht unser Problem.
    Sollte ein Mangel am 30.11.2017 gefunden werden, ist der Vermieter verpflichtet einen Zeitraum für die ausbersserung zugeben.
    Was mit dem Nachmieter ist, ist dem Vermieter sein Problem, hat uns nicht zu Interessieren.
    Bedeutet aber auch für den Nachmieter das er nicht rein kann bis der Mangel behoben ist, da die Wohnungsübergabe nicht abgeschlossen ist.


    Kaufvertrag über die Küche und den anderen sachen ist ein anderes Thema und muss bei der Wohnungsübergabe beglichen werden. Sollte das nicht passieren, hat der Nachmieter ein Problem.


    Das ist der Stand der Dinge ( Heute ).

  16. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Es ist wirklich traurig was da passiert, kann es auch nicht nachvollziehen. Es ist nur schade das man ohne Anwalt keine lösung mehr hat.

    Bin aber nicht der einzige !! Wird aber jedes Jahr extreme, wie ich hörte.

  17. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Ist echt traurig, dass manche Leute zum Popo abputzen einen Anwalt brauchen.

    Aber du bist bestimmt nicht der einzige - in China gibt es da bestimmt noch einen, der diese Dienstleistung von einen Anwalt absichern lässt.

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    Standard AW: Auszug aus der Mietwohnung

    Zitat Zitat von BenniG
    Ist echt traurig, dass manche Leute zum Popo abputzen einen Anwalt brauchen.

    Aber du bist bestimmt nicht der einzige - in China gibt es da bestimmt noch einen, der diese Dienstleistung von einen Anwalt absichern lässt.


    IN China, spaßvogel.

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