Widerrufsjoker – Annahmeverzug der Bank bei ausreichender Liquidität praktisch umsetz

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  1. Avatar von Sky123
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    Standard Widerrufsjoker – Annahmeverzug der Bank bei ausreichender Liquidität praktisch umsetz

    Hallo liebe Community,

    ich bitte um Eure/Ihre Schwarmintelligenz. Das Thema, wie man und ob überhaupt (sinnvoll) eine Bank beim Widerruf in einen Annahmeverzug setzen kann, wurde mal um den 23.-25.5.16 behandelt. Allerdings könnte sich die Rechtsprechung inzwischen geändert haben. Darüber hinaus wurde damals eine theoretische Meinung diskutiert, wie man eine Bank durch Erklärungen in Annahmeverzug bringen könne.

    Ich habe aber die Liquidität, eine Bank durch Überweisung der Darlehenssumme (sogar ggf. der Zinsen) in Annahmeverzug zu bringen und bitte darum, auch diese Variante mal ganz praktisch zu durchleuchten.


    Es existieren zwei Darlehen bei der Commerzbank, gleiches Formular, gleiche unzureichende Widerrufsbelehrung, in Kreditsumme und Zins ähnlich, aber nicht gleich, durch 2 unterschiedliche Immobilien abgesichert.


    Nun werde ich in den nächsten paar Tagen den Widerruf für beide Darlehen (einzeln oder zusammen?) erklären.


    Das besondere an meiner Situation ist, dass ich die Nettokreditsumme plus der (vom Tilgungsplan ausgehenden) Zinsen gerade noch liquide habe. Ich könnte also das Geld sofort überweisen. Mir (ich bin kein Jurist, aber als BWLer durchaus imstande, Urteile zu lesen) stellen sich da ein paar Fragen, vor allem aber nach einer taktisch günstigen Vorgehensweise.


    Ich brauche theoretisch keine Aufrechnung „Zug um Zug“. Ich kann meinen Teil sofort erfüllen, heißt: den Nettodarlehensbetrag plus Zinsen (welche? Vertraglich vereinbart? Marktüblich? Oder andere Rechnung?) sofort auf das Konto der Commerzbank überweisen. Ich bin aktuell auch nicht darauf angewiesen, dass eine Löschung beim Grundbuchamt vorgenommen wird. Was ich nicht kann: die Zinsen auf den Cent genau berechnen. Wie genau sollte ich da vorgehen?

    Die vertraglichen Zinsen sind ca. ein halbes Prozent über den marktüblichen. Ist mir sogar egal, falls die Bank den Widerruf sofort anerkennt. Gehe ich aber andererseits mit der Überweisung der vertraglichen Zinsen ein verbindliches Anerkenntnis ein, das ich im Falle eines Prozesses nicht eingehen würde bzw. versetze ich mich verhandlungstechnisch in eine ungünstigere Lage?


    Eine zweite Frage: Widerruf und Annahmeverzug der Bank beider Darlehen vorausgesetzt: Wenn ich bei einem Darlehen klage, so ist das ein halbiertes Prozesskostenrisiko. Was aber ist mit dem anderen Darlehensvertrag in Bezug auf Zinsen und Nutzungsentgelt? Könnte ich ab einem Zeitpunkt X meine Ansprüche (Widerruf erklärt, Klage jedoch nicht eingereicht) verwirken?
    Falls nicht, wie müsste mir die Bank meine unter Vorbehalt gezahlten Raten (Annuität) verzinsen?


    Hintergrund vieler meiner Fragen ist die Erkenntnis, dass Banken auf Zeit spielen und im Allgemeinen daraus (meist geht es um eine Anschlussfinanzierung) auch einen guten Profit erzielen.


    Was aber wäre, wenn ein Verbraucher, der liquide genug ist, auf Zeit spielt? Auf meinem Tagesgeldkonto bekomme ich aktuell 0,1% vor Kapitalertragssteuer, worauf ich auch gut verzichten kann. Wie würde sich das auf den widerrufenden, aber nicht zur Klage eingereichten Vertrag auswirken, falls ich jetzt die Nettokreditsumme samt Zinsen überweise?


    Herzlichen Dank für alle Hinweise, die mich einem erfolgreichen Widerruf mit Annahmeverzug der Bank, gerade in Bezug auf eine taktische Vorgehensweise einen Schritt weiter bringen und


    Liebe Grüße von
    Sky

  2. Avatar von Arkturus
    Arkturus ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker – Annahmeverzug der Bank bei ausreichender Liquidität praktisch um

    Super spannend alles, aber sehr kompliziert. Kein Gegenstand einer "kostenlosen" Anfrage im Forum. Man sollte zu einem Anwalt gehen der sein Werk versteht.

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker – Annahmeverzug der Bank bei ausreichender Liquidität praktisch um

    1. Von wann sind Deine Verträge mit der Commerzbank?

    2. Annahmeverzug: die meisten Gerichte geben dem nicht statt, weil man die Schuld nicht der Bank in der Art angeboten hätte, wie sie man hätte anbieten müssen. Also nur wörtlich angeboten.

    Ich würde beim Widerruf reinschreiben, dass weitere Zahlungen nur unter Vorbehalt einer Rückforderung erfolgen.

    Im Prinzip könntest Du dann auch die Summe der Restvaluta lt. Darlehenskontoauszug überweisen und die Differenz aus der Rückabwicklung zurück fordern. Mehr schuldest Du ihr ja im Moment auf keinen Fall.

    Es gab auch schon Fälle, wo die Bank umgehend die überwiesene Summe zurück überwiesen hat. Dann wäre sie faktisch in Annahmeverzug.

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