Wohnriester - was passiert bei sofortiger Tilgung?

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  1. Avatar von Humdy
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    Frage Wohnriester - was passiert bei sofortiger Tilgung?

    Hallo,

    ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum und würde mich freuen, wenn Ihr mir bei meinen Fragen helfen könntet.
    Hier im Forum sind ja einige Spezialisten unterwegs, über die Suche habe ich auch schon viel nützliches gefunden. Zu diesen Fragen finde ich aber weder hier noch über Google sinnvolle Antworten.

    Hintergrund: Ich (Anfang 30) habe einen Riester-Bausparvertrag über 100.000 Euro Bausparsumme, der im September zuteilungsreif sein wird und dann eine Vorfinanzierung ablöst. Die Darlehenssumme beträgt dann ca. 50.000 Euro. Durch das Ende eines anderen Sparvertrages könnte ich diese 50.000 Euro sofort tilgen und die Finanzierung damit beenden. Hierdurch würde ich mir die Zinsen über die gesamte weitere Laufzeit sparen, aber auch keine Riester-Förderungen mehr erhalten.

    Was dadurch aber genau passiert ist mir nicht ganz klar.
    Mir stellen sich deshalb folgende Fragen:

    1. Im Merkblatt der Bausparkasse steht "Für die Förderung ist es nur dann sinnvoll, mehr als den persönlichen Mindesteigenbetrag (4% vom Vorjahres-Bruttoeinkommen abzüglich Zulagen) zu zahlen, wenn zu erwarten ist, dass sich ein zusätzlicher, nicht unwesentlicher Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug ergibt. Denn Zahlungen über den Mindesteigenbetrag hinaus (bis 2.100 EUR abzüglich Zulagen), die keinen oder nur einen geringen Steuervorteil bewirken, müssen voll nachgelagert versteuert werden."
    --> Wie ich es verstehe, werden im Wohnförderkonto immer nur die 2.100 Euro jährlich als Einzahlung addiert (+Förderungen, Zinsen,...), egal wieviel man wirklich einzahlt. Würden bei meiner Sonderzahlung dann aber die 50.000 Euro in das Wohnförderkonto eingestellt werden? Das wäre ein heftiger Nachteil bei der nachgelagerten Besteuerung.

    2. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung heißt es "Die nachgelagerte Besteuerung beginnt immer zu Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags, aus dem die Entnahme des geförderten Kapitals erfolgte. Gleiches gilt, wenn die Tilgungsförderung in Anspruch genommen wurde.".
    --> Beginnt die nachgelagerte Versteuerung damit direkt wenn ich den Bausparer tilge oder erst mit Eintritt in die Rente?
    --> Wäre es überhaupt möglich, die 15 Jahre Besteuerung gleich beginnen zu lassen, und so die Nachteile des Wohnriesters nach 15 Jahren nicht mehr zu haben?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Hilfe!

    Beste Grüße
    Humdy

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester - was passiert bei sofortiger Tilgung?

    Zitat Zitat von Humdy
    Ich (Anfang 30) habe einen Riester-Bausparvertrag über 100.000 Euro Bausparsumme, der im September zuteilungsreif sein wird und dann eine Vorfinanzierung ablöst. Die Darlehenssumme beträgt dann ca. 50.000 Euro. Durch das Ende eines anderen Sparvertrages könnte ich diese 50.000 Euro sofort tilgen und die Finanzierung damit beenden.
    Deine Aussage ist unklar. Tilgst Du die 50.000 € mit dem angesparten Eigenkapital oder mit dem Darlehen? Wenn mit dem Eigenkapital, was geschieht dann mit dem Darlehensanspruch?
    Zitat Zitat von Humdy
    Hierdurch würde ich mir die Zinsen über die gesamte weitere Laufzeit sparen, ...
    Zum Ausgleich wird dann aber das in Anspruch genommene und geförderte Riesterkapital fiktiv im Wohnförderkonto vermerkt und bis zum Rentenbeginn mit 2 % hochgezinst, um dann ab dem Rentenbeginn versteuert werden zu können.
    Zitat Zitat von Humdy
    ..., aber auch keine Riester-Förderungen mehr erhalten.
    Wenn Du das Darlehen in Anspruch nimmst, dann ersetzen die Tilgungsleistungen den bisherige Sparbetrag für die Förderung. Diese werden dann mit den Zulagen sukzessive im Wohnförderkonto verbucht. Wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird, dann könntest Du eine neue Riestersparform abschließen.
    Zitat Zitat von Humdy
    1. Im Merkblatt der Bausparkasse steht "Für die Förderung ist es nur dann sinnvoll, mehr als den persönlichen Mindesteigenbetrag (4% vom Vorjahres-Bruttoeinkommen abzüglich Zulagen) zu zahlen, wenn zu erwarten ist, dass sich ein zusätzlicher, nicht unwesentlicher Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug ergibt. Denn Zahlungen über den Mindesteigenbetrag hinaus (bis 2.100 EUR abzüglich Zulagen), die keinen oder nur einen geringen Steuervorteil bewirken, müssen voll nachgelagert versteuert werden."

    --> Wie ich es verstehe, werden im Wohnförderkonto immer nur die 2.100 Euro jährlich als Einzahlung addiert (+Förderungen, Zinsen,...), egal wieviel man wirklich einzahlt.
    Im Wohnförderkonto werden die in Anspruch genommenen geförderten Zahlungen + Zulagen (ohne steuerliche Förderung) und darauf angefallene Zinsen vermerkt. Aus der Anspar- und später in der Tilgungsphase jährlich max. 2.100 € incl. Zulagen, sofern eine Förderung bewilligt wurde.
    Zitat Zitat von Humdy
    Würden bei meiner Sonderzahlung dann aber die 50.000 Euro in das Wohnförderkonto eingestellt werden? Das wäre ein heftiger Nachteil bei der nachgelagerten Besteuerung.
    Hier schlägt wieder die o. g. unklare Aussage durch. Meinst Du mit den 50.000 € die abgerufene und geförderte Ansparsumme oder das in Anspruch genommene Darlehen. Im ersteren Fall geht natürlich der gesamte zuvor geförderte Betrag incl. Zulagen und Zinsen in das Wohnförderkonto. Der nicht geförderte Anteil der Ansparsumme (jährliche Ansparungen, die incl. Zulagen über die 2.100 € hinausgehen; diese sind im Merkblatt der Bausparkasse gemeint) geht nicht ins Wohnförderkonto.
    Zitat Zitat von Humdy
    2. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung heißt es "Die nachgelagerte Besteuerung beginnt immer zu Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags, aus dem die Entnahme des geförderten Kapitals erfolgte. Gleiches gilt, wenn die Tilgungsförderung in Anspruch genommen wurde.".
    --> Beginnt die nachgelagerte Versteuerung damit direkt wenn ich den Bausparer tilge oder erst mit Eintritt in die Rente?
    Sie beginnt mit dem Rentenbeginn. Bis dahin muss eine eventuelle (geförderte) Tilgung abgeschlossen sein.
    Zitat Zitat von Humdy
    --> Wäre es überhaupt möglich, die 15 Jahre Besteuerung gleich beginnen zu lassen, und so die Nachteile des Wohnriesters nach 15 Jahren nicht mehr zu haben?
    Nein, wenn Du die Nachteile des Wohnförderkontos vermeiden möchtest, dann kannst Du einen gleichhohen Betrag aus Deinen Mitteln in eine Riestersparform einzahlen, die anschließend steuerpflichtig verrentet wird oder, Du lässt Dir alles steuerschädlich auszahlen (Rückzahlung der erhaltene Förderung (Zulagen und ggf. Steuer).

  3. Avatar von Humdy
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    Standard AW: Wohnriester - was passiert bei sofortiger Tilgung?

    Hallo Hanomag, vielen Dank für deine schnelle Antwort!

    Zitat Zitat von Hanomag
    Deine Aussage ist unklar. Tilgst Du die 50.000 € mit dem angesparten Eigenkapital oder mit dem Darlehen? Wenn mit dem Eigenkapital, was geschieht dann mit dem Darlehensanspruch?
    Also es ist so: Vor ca. 8 Jahren hatte ich im Rahmen einer Finanzierung zwei Verträge abgeschlossen:
    1. Vorfinanzierung über 100.000 Euro (läuft bis Mitte 2020 oder bis der Bausparer zugeteilt wird)
    2. Riester-Bausparer über 100.000 Euro - Dieser ist aktuell mit ca. 50% angespart und wohl im September zuteilungsreif.

    Ich hatte verstanden dass es so laufen muss: Wenn der Bausparer zugeteilt wird, wird das Bauspardarlehen in Anspruch genommen und die Vorfinanzierung mit den insgesamt 100.000 Euro getilgt (andernfalls würde sie noch bis 2020 weiterlaufen). Damit ist der Bausparer mit 50.000 Euro "im Minus". Auf den Bausparer würde ich dann die angesparten 50.000 Euro einzahlen und damit das Bauspararlehen sofort tilgen.


    Zitat Zitat von Hanomag
    Zum Ausgleich wird dann aber das in Anspruch genommene und geförderte Riesterkapital fiktiv im Wohnförderkonto vermerkt...
    Sorry für die doofe Nachfrage... Das sind aber immer nur die jährlich 2.100 Euro (+Zulagen, Zinsen und dann die 2%) oder? Sonderzahlungen wie meine 50.000 Euro werden nicht dazu gezählt?

    Was mich verwirrt, ist die Aussage aus dem Merkblatt "Denn Zahlungen über den Mindesteigenbetrag hinaus (bis 2.100 EUR abzüglich Zulagen), die keinen oder nur einen geringen Steuervorteil bewirken, müssen voll nachgelagert versteuert werden."
    Was genau muss denn dann noch bei den Zahlungen über den Mindesteigenbeitrag nachgelagert versteuert werden? Also welchen Nachteil habe ich durch die hohe Einzahlung über den Mindesteigenbeitrag?
    Vielleicht stehe ich hier auch gerade auf dem Schlauch :-)

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester - was passiert bei sofortiger Tilgung?

    Zitat Zitat von Humdy
    Auf den Bausparer würde ich dann die angesparten 50.000 Euro einzahlen und damit das Bauspararlehen sofort tilgen.
    Warum die 50.000 € über den Umweg Bausparer tilgen? Du kannst doch auch mit dem EK das Vorausdarlehen direkt tilgen, dann stellt sich für diesen Betrag die Frage des Wohnförderkontos nicht. Andernfalls würde auch nur der geförderte Anteil von max. 2.100 € incl. Zulagen das Wohnförderkonto erhöhen.
    Zitat Zitat von Humdy
    Sorry für die doofe Nachfrage... Das sind aber immer nur die jährlich 2.100 Euro (+Zulagen, Zinsen und dann die 2%) oder?
    Die 2.100 € enthalten bereits die Zulagen, es ist der maximal förderfähige Betrag eines Jahres, in der Anspar- wie auch in der Tilgungsphase. Wird mehr eingezahlt oder getilgt, dann gibt es dafür keine Förderung, im Gegenzug wird dieses mehr später auch nicht voll versteuert bzw. geht bei einer Nutzung für die selbst genutzte Immobilie nicht in das Wohnförderkonto. Demzufolge wird auch bei einer Tilgung von z. B. 50.000 € nur der Maximalbetrag gefördert und später voll versteuert.
    Zitat Zitat von Humdy
    Was mich verwirrt, ist die Aussage aus dem Merkblatt "Denn Zahlungen über den Mindesteigenbetrag hinaus (bis 2.100 EUR abzüglich Zulagen), die keinen oder nur einen geringen Steuervorteil bewirken, müssen voll nachgelagert versteuert werden."
    Hier geht es nur um den Differenzbetrag zwischen Mindesteigenbeitrag (= 4 % vom Brutto) und dem Maximalbetrag von 2.100 €, jeweils abzüglich Zulage. Bei einem Brutto von 40.000 € wären das z. B. 500 €.
    Was genau muss denn dann noch bei den Zahlungen über den Mindesteigenbeitrag nachgelagert versteuert werden? Also welchen Nachteil habe ich durch die hohe Einzahlung über den Mindesteigenbeitrag?
    Diese zusätzlich eingezahlten 500 € würden je nach Zulagenhöhe keine oder nur eine geringe Steuerersparnis einbringen, müssten aber, weil noch im förderfähigen Rahmen von bis zu 2.100 € später voll versteuert werden. Darüber hinaus geleistete Zahlungen (in Deinem Beispiel bis zu 50.000 €) werden nicht gefördert und später auch nicht voll versteuert, deshalb gehen sie auch nicht ins Wohnförderkonto.

    Es ist nur in Zeiten sehr niedriger Zinsen üblich, dass man einen Bausparvertrag zur Tilgungsreife bring und anschließend auf das Darlehen verzichtet. Aber Du warst zur zusätzlichen Ansparung des erforderliche Tilgungskapital nebenher in der Lage und hättest Dir demzufolge den Bausparvertrag schenken können, weil das Kapital jeder andere Riestersparform (z. B. Banksparplan) auch zur Schuldentilgung verwendet werden kann.

  5. Avatar von Humdy
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    Standard AW: Wohnriester - was passiert bei sofortiger Tilgung?

    Hallo Hanomag,

    vielen herzlichen Dank für deine ausführlichen Antworten! Das hat mir wirklich sehr weiter geholfen!

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester - was passiert bei sofortiger Tilgung?

    Zitat Zitat von Humdy
    Hallo Hanomag,

    vielen herzlichen Dank für deine ausführlichen Antworten!
    Mit dem Danke-Buttom hättest Du nachhaltiger danken können.

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