Diesel-Widerrufsjoker

+ Antworten
139Antworten
  1. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.10.2014
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    136
    Danke
    44

    Standard Diesel-Widerrufsjoker

    Werte Forumsmitglieder und Mitleser,


    in diesem Forum mit dem Thema "Abgas-Skandal Dieselgate" ist viel und kenntnisreich geschrieben worden. Viele offene Fragen - was für tatsächliche und rechtliche Konsequenzen haben Updates, -wie sind die Chancen eines Prozesses, -wie ist die Beweislast verteilt, -trägt der Rechtsschutzversicherer die Kosten etc. wurden behandelt.


    Ein wichtiger Hinweis fehlt aber noch, und er ist in meinen Augen ein eigenes Thema wert.


    Der Diesel-Widerrufsjoker. Er betrifft alle, die den Autokauf mit einem Darlehen finanziert haben.


    Wie vielleicht vielen schon von Immobiliendarlehen bekannt, waren auch die Autokredite mit Widerrufsbelehrungen zu versehen. Auch hatten die Autobanken Informationspflichten zu erfüllen. Entsprachen die Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen und/oder wurden die Informationspflichten nicht erfüllt, hörte die eigentlich nur zweiwöchige Widerrufsfrist nicht auf zu laufen. D.h., der Widerruf des Darlehens ist heute noch möglich.


    Im Fall der Autodarlehen bringt der Widerruf auch den Kaufvertrag zu Fall, da beide sog. verbundene Geschäfte bilden. Der Widerruf des Darlehens bewirkt somit sowohl die Aufhebung des Darlehens als auch die Auflösung des Kaufvertrags. Bei der Rückabwicklung tritt die Autobank an die Stelle des Verkäufers. Im Ergebnis erhält der Autokäufer/Darlehensnehmer seine Anzahlung und die Raten zurück und gibt seinen Wagen der Bank. Ggf. hat er sich die gefahrenen Kilometer anzurechnen. Die Restschuld muss er nicht zahlen. Er wird also so gestellt, als hätte er nie gekauft.


    Vorteil: Keine Beweisschwierigkeiten, kein Gutachterkrieg, keine engen Verjährungsfristen.


    Es gibt bereits zwei Urteile: LG Berlin 4 O 150/16 und LG Arnsberg I-2 O 45/17.


    Mir liegen mehrere Autokreditverträge vor, u.a. der VW Bank und der Mercedes Bank. Alle enthalten Fehler.


    Mehr Informationen hier: www.diesel-widerruf.de.

    Wenn diese Verlinkung nicht gerne gesehen ist, bitte ich um Nachricht des Moderators.



    Gerne beantworte ich Rückfragen.

  2. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.10.2014
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    136
    Danke
    44

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Bisher wurden meine Klagen auch an das Gericht verwiesen, in dessen Bezirk die Bank ihren Sitz hat. Aus durchsichtigen Gründen.

    Dabei ist LG Stuttgart ja für MB-Bank-Darlehensnehmer durchaus positiv, LG Heilbronn für FCA-Bank-Darlehensnehmer leider negativ.

  3. Avatar von RA-Franz
    RA-Franz ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    16.02.2016
    Beiträge
    51
    Danke
    9

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Im Darlehensvertrag der Opel Bank GmbH - jedenfalls in dem mir vorliegenden - ist unter Ziffer IX. 10.2. AGB eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen worden wie folgt:

    Sind die DN Verbraucher iSd § 13 BGB, so ist der Gerichtsstand der Wohnsitz der DN. Hiervon abweichend ist Gerichtsstand der Sitz der Bank, wenn die DN Kaufleute sind oder die DN nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.“

    Sofern nicht bereits dem Argument verbundene Verträge und Eintritt der Bank in das Abwicklungsverhältnis zwischen DN und Verkäufer nach § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB (womit m.E. auf den Geschäftssitz des Verkäufers abzustellen ist) entscheidende Bedeutung beigemessen werden muss, dann jedenfalls letztlich aber wohl vorgenannter Gerichtsstandsvereinbarung.

    Im Übrigen, nicht viel weiter unterhalb Ziffer 10.2., findet sich unter Ziffer 11.4. die vom BGH für unzulässig erklärte Aufrechnungsverbotsklausel.

  4. Avatar von RA-Franz
    RA-Franz ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    16.02.2016
    Beiträge
    51
    Danke
    9

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    OLG München, Endurteil v. 04.10.2018 – 24 U 1279/18:

    „Einheitlicher Erfüllungsort im kaufrechtlichen Rückgewährschuldverhältnis ist jedenfalls nach Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts bei beiderseits erfülltem Vertrag der Ort, an dem sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)

    d) Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Senats bereits zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und damit im Interesse der Rechtssicherheit geboten, nicht von der einheitlichen Linie abzuweichen, welche durch die zitierten zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen vorgegeben ist. Das gilt umso mehr, als es nicht möglich ist, die Revision zuzulassen und so eine Leitentscheidung durch den Bundesgerichtshof zu ermöglichen. Diesem zufolge ergibt sich aus § 545 Abs. 2 ZPO über dessen Wortlaut hinaus nämlich, dass die Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz der Nachprüfung durch das Revisionsgericht schlechthin entzogen ist (BGH vom 22.02.2005 - KZR 28/03 - juris Rn. 22; vom 07.03.2006 - VI ZR 42/05 - juris Rn. 11), so dass eine Revision auch dann nicht zulässig ist oder zugelassen werden kann, wenn das Berufungsgericht die örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts im Gegensatz zu diesem bejaht (BGH vom 26.06.2003 - III ZR 91/03 - juris Rn. 7). Unter diesen Umständen ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung, deren Bedeutung auf der Hand liegt und auch vom Gesetzgeber in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO anerkannt und hervorgehoben worden ist, nur dadurch zu wahren, dass der Senat sich der aus seiner Sicht gut vertretbaren, wenn auch nicht unbezweifelbaren einheitlichen Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte anschließt.

    Der Senat konnte gemäß § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO das Urteil aufheben und die Sache an das Landgericht Memmingen zurückverweisen, weil das Landgericht nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden und der Kläger die Zurückverweisung (hilfsweise) beantragt hat. Eine weitere Verhandlung über die streitige Frage eines Rücktrittsgrundes ist erforderlich.“

    https://www.gesetze-bayern.de/Content...-24033?hl=true

  5. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/mu...it_149532.html

    das würde ich ja im Leben nicht machen. Da beteiligt sich der Verbraucher, während des Verfahrens läuft sein Kredit aus, kein Vorbehalt und kein Widerruf erklärt. Da kann das OLG in zwei oder drei Jahren feststellen, was es will, der dann noch erklärte Widerruf ist dann eh verwirkt. Das treibt wie erwartet aus durchsichtigen Akquisitionsgründen verheerende Blüten. Viel Spaß mit der Haftpflicht

  6. Avatar von RA-Franz
    RA-Franz ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    16.02.2016
    Beiträge
    51
    Danke
    9

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Kommt darauf an, die Verbraucher werden sicherlich auf Entsprechendes hingewiesen werden. Sinnvollerweise erfolgt die Beteiligung an solch einer Musterfeststellungsklage nach vorheriger Widerrufsausübung sowie Ablehnungsschreiben der Bank.

  7. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    das könnte natürlich sein, aber generell kann ich mich als Verbraucher ja einfach durch Eintragung in das Klageregister am Verfahren beteiligen. Eine Beratung ist weder vorgesehen noch zwingend und da werden sicherlich viele Verbraucher eine böse Überraschung erleben. Im entsprechenden Artikel auf anwalt.de wird auch auf nichts derartiges hingewiesen

  8. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Zitat Zitat von RA-Franz
    OLG München, Endurteil v. 04.10.2018 – 24 U 1279/18:

    „Einheitlicher Erfüllungsort im kaufrechtlichen Rückgewährschuldverhältnis ist jedenfalls nach Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts bei beiderseits erfülltem Vertrag der Ort, an dem sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)

    d) Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Senats bereits zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und damit im Interesse der Rechtssicherheit geboten, nicht von der einheitlichen Linie abzuweichen, welche durch die zitierten zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen vorgegeben ist. Das gilt umso mehr, als es nicht möglich ist, die Revision zuzulassen und so eine Leitentscheidung durch den Bundesgerichtshof zu ermöglichen. Diesem zufolge ergibt sich aus § 545 Abs. 2 ZPO über dessen Wortlaut hinaus nämlich, dass die Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz der Nachprüfung durch das Revisionsgericht schlechthin entzogen ist (BGH vom 22.02.2005 - KZR 28/03 - juris Rn. 22; vom 07.03.2006 - VI ZR 42/05 - juris Rn. 11), so dass eine Revision auch dann nicht zulässig ist oder zugelassen werden kann, wenn das Berufungsgericht die örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts im Gegensatz zu diesem bejaht (BGH vom 26.06.2003 - III ZR 91/03 - juris Rn. 7). Unter diesen Umständen ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung, deren Bedeutung auf der Hand liegt und auch vom Gesetzgeber in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO anerkannt und hervorgehoben worden ist, nur dadurch zu wahren, dass der Senat sich der aus seiner Sicht gut vertretbaren, wenn auch nicht unbezweifelbaren einheitlichen Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte anschließt.

    Der Senat konnte gemäß § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO das Urteil aufheben und die Sache an das Landgericht Memmingen zurückverweisen, weil das Landgericht nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden und der Kläger die Zurückverweisung (hilfsweise) beantragt hat. Eine weitere Verhandlung über die streitige Frage eines Rücktrittsgrundes ist erforderlich.“

    https://www.gesetze-bayern.de/Content...-24033?hl=true
    danke, wobei das mE ohnehin die ghM ist. Die Frage für unsere Fälle ist ja, ob das beim verbundenen Geschäft, in dem die Bank zum Zwecke der Rückabwicklung in den Kaufvertrag eintritt, genauso gilt. Ich denke schon, aber ausdrücklich gibt es dazu ja eher nichts. Zudem wird man das ohnehin nur für den Anspruch aus der Rückabwicklung fruchtbar machen können, eher nicht dagegen für den negativen Feststellungsantrag, nach dem keine Zins- und Tilgung mehr geschuldet wird.

  9. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    mal eine Frage an die Kollegen.

    Wie sind so die Meinungen beim Widerruf eines laufenden KfZ-Darlehens, wenn nach Widerruf vorzeitig (wegen Zinsersparnis) zurück gezahlt werden soll?

    Grundsätzlich zahle ich ja alles unter Vorbehalt, aber ich habe so im Hinblick auf § 242 BGB irgendwie ein schlechtes Gefühl dabei, mit der vorzeitigen Rückzahlung letztlich ein widersprüchliches Verhalten an den Tag zu legen, auch wenn ich das natürlich nochmal mit einem zusätzlichen Schreiben (erneuter Vorbehalt, Aufrechterhaltung des Widerrufs) verbinden würde.

    Für Meinungen wäre ich dankbar.

  10. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.10.2014
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    136
    Danke
    44

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Ich sehe in der Konstellation kein widersprüchlicheres Verhalten als bei fortlaufender Bedienung des Darlehens oder ggf. der Zahlung der letzten großen Schlussrate (natürlich immer alles unter Vorbehalt etc.). Solange die Bank die Rückgewähr/ das Eintreten in den Kaufvertrag verweigert, erfüllt der Verbraucher den vermeintlichen Vertrag eben unter Vorbehalt.

  11. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    grundsätzliche sehe ich das auch so, aber der Unterschied ist eben, dass ich auch noch vorzeitig ablöse

  12. Avatar von RA-Franz
    RA-Franz ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    16.02.2016
    Beiträge
    51
    Danke
    9

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Ich kann mir auch nur schwerlich vorstellen, wie die Gegenseite einen Verwirkungseinwand dadurch begründen können sollte, dass das Darlehen nach Widerruf vom Darlehensnehmer nicht bloß weiterhin bedient, sondern stattdessen (nach Widerruf) vorzeitig abgelöst wurde. Weder das Eine noch das Andere dürfte m.E. bei vorangegangener Widerrufsausübung nebst erklärten Zahlungsvorbehaltes geeignet sein, ein erforderliches Umstandsmoment zu begründen.

  13. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Danke für die Beiträge

  14. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.10.2014
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    136
    Danke
    44

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Interessanter Aspekt: Wenn das Kfz der Bank als Sicherheit dient, ist der Fahrzeugschein dort. Gibt sie ihn heraus? Ich würde ihn jedenfalls nicht herausfordern, da man das Kfz ja beabsichtigt zurückzugeben. Bleibt die Bank hier untätig, kann sie sich schwerlich auf Verwirkung berufen.

  15. Avatar von RA-Franz
    RA-Franz ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    16.02.2016
    Beiträge
    51
    Danke
    9

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Letztlich vergleichbar mit Freigabe von Grundschulden bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen. Dort wurde (jedenfalls in meinen Fällen) die Freigabe unter dem Verwirkungsaspekt richtiger Weise überhaupt nur dann diskutiert, wenn die Freigabe/Löschung bereits vor erstmaliger Widerrufsausübung erfolgte.

    Erfolgt die Freigabe hingegen nach Widerrufausübung, obwohl die Bank zu diesem Zeitpunkt aufgrund des vorangegangen Widerrufes bereits wusste bzw. damit rechnen musste, dass der Darlehensnehmer weitere Rechte, namentlich Rückabwicklungsansprüche, aus dem (nunmehr beendeten) Vertragsverhältnis geltend machen würde, erscheint m.E. in diesem Fall die Geltendmachung eines Verwirkungseinwandes seitens der Bank ihrerseits als rechtsmissbräuchlich. Ggf. hier auch Rechtsgedanke des § 814 BGB (zu Lasten der Bank) anwendbar.

  16. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.10.2014
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    136
    Danke
    44

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Eine kleine Warnung, obwohl sie in einen anderen Ordner gehört, der aber nicht frequentiert wird: Rechtsschutzversicherer -z.B. die Advocard- verweigern die Kostendeckung für die Klage gegen VW mit dem Argument, es stünde jetzt die Musterfeststellungsklage zur Verfügung (Schdensminderungsobliegenheit etc.). Das ist m.E. zwar falsch, aber kurz vor dem 31.12.2018 ein echtes Problem!

  17. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    in der Tat, die Erfahrung haben wir hier auch. Ich tendiere aktuell erstmal dazu, die Ansprüche bei der MFK anzumelden und die Anmeldung dann ggfs wieder zurück zu nehmen (geht allerdings nur bis zur mündlichen Verhandlung), wenn man doch noch Deckungsschutz für die Individualklage bekommt. Ich denke nicht, dass die Versicherer das durchhalten.

  18. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.10.2014
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    136
    Danke
    44

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Ja, das ist der naheliegende Weg. In der Zwischenzeit kann man die Sache vom Versicherungsombudsmann klären lassen.

    Bei mir sind bisher zum Glück nur Fälle betroffen, bei denen 2016 oder 2017 gekauft wurde. Verjährung zum 31.12.2018 droht hier noch nicht.

  19. Avatar von patrick1904
    patrick1904 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.10.2018
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Hallo,
    ich habe auch eine Klage wegen widerruf meines Darlehnsvertrages. Ich habe am 7.1.19 den Verhandlungstermin beim LG München, gibt es eigentlich aktuelle Urteile indem BMW verloren hat, das wäre für mich relevant.

  20. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    Es gibt einen Sack voll Urteile. Leider keines positiv, soweit es BMW und das LG und auch OLG München betrifft. So jedenfalls mein Stand

  21. Avatar von patrick1904
    patrick1904 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.10.2018
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard AW: Diesel-Widerrufsjoker

    OK Danke das habe ich mir schon fast gedacht, dann bin ich mal gespannt ob "Angabe zur Art des Darlehens fehlt", "Berechnungsmethode zur Vorfälligkeitsentschädigung" und "fehlende Pflichtangaben" zum Erfolg führen und wie lange meine Rechtsschutz das noch mitmacht.

Ähnliche Themen

  1. Diesel-Widerrufsjoker und Rechtsschutzversicherung

    Von S. Schweers im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 09.01.2019, 17:56
  2. Rückruf Euro 6b Diesel von Mercedes-Benz beginnt

    Von RAGoepfert im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 26.10.2018, 12:20
  3. Widerrufsjoker

    Von Bimaar im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.02.2017, 09:14
  4. Frage zum Widerrufsjoker

    Von G-Ultimate im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 02.12.2016, 13:09