Interessengemeinschaft von Aktionären

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    Standard Interessengemeinschaft von Aktionären

    Q1 Entertainment Plc
    -ISIN: GB00BB55YJ599-
    „Interessengemeinschaft von Aktionären der“
    Bei der Q1 Entertainment Plc hat es in den vergangenen Monaten einschneidende Veränderungen in der Personalstruktur und somit auch in der Unternehmensstrategie gegeben, die rasches und zugleich nüchternes Handeln erforderlich machen. Zurzeit fehlt die notwendige Transparenz über die Unternehmenssituation und die Unternehmensstrategie seitens des Vorstands gegenüber den Aktionären. Das stellt eine ernstzunehmende Missachtung der Aktionärsinteressen und der ursprünglich verkündeten Unternehmensziele der Gesellschaft dar. Die Interessengemeinschaft von Aktionären der Q1 Entertainment Plc will sich in den nächsten Wochen aktiv positionieren. Dafür sind folgende Schritte notwendig:
    Aus dem Kreis der fachkompetenten Aktionäre wird sich kurzfristig ein Beirat formieren, der honorarfrei die Arbeit der Interessengemeinschaft strategisch ausrichtet und koordiniert. Diese Arbeit wird ausdrücklich nur in Übereinstimmung mit den Zielen der Interessengemeinschaft von Aktionären geleistet, wofür der Beirat gegenüber der Interessengemeinschaft vierteljährlich Rechenschaft ablegt. Der nächste Schritt ist ebenfalls eine zeitnah zu organisierende Versammlung der Interessengemeinschaft (möglichst im April), bei der der Beirat eine Analyse der Situation von der Q1 Entertainment Plc und die Ziele der Interessengemeinschaft vorstellt. Im Ergebnis soll die Interessengemeinschaft den Beirat bevollmächtigen, diese Ziele durchzusetzen. Die Hauptziele müssen sein:
    · Transparenz über die wirtschaftliche Situation von Q1 Entertainment Plc zu schaffen und die gezeichneten Aktienwerte zu sichern.
    · Eine außerordentliche Hauptversammlung mit allen Aktionären.
    · Einen den wirtschaftlichen Zielen von Q1 verpflichtenden Vorstand zu installieren.
    · Bis Jahresende 2018 die Voraussetzungen zu schaffen, um die Börsenzulassung zu erhalten.
    Falls Sie weitere Informationen wünschen, erreichen Sie die beauftragten der Q1 Interessengemeinschaft von Aktionären unter Telefon: 0211 523 913-98 (hinterlassen Sie gegebenenfalls bitte Ihre Telefonnummer) oder per E-Mail: info@q1-interessengemeinschaft.de.

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    Standard AW: Interessengemeinschaft von Aktionären

    Q1 Entertainment PlC -ISIN: GB00BB55YJ599-

    „Interessengemeinschaft von Aktionären der Q1 Entertainment Plc“

    Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    als Vertreter der Interessengemeinschaft von Aktionären der Q1 Entertainment Plc möchten wir Ihnen heute einen kurzen Zwischenbericht über die Situation in der Gesellschaft geben.

    Trotz mehrfacher Aufforderung hat der Vorstand der Q1 Entertainment Plc, die Geschwister Viktoria und Christian Speckmann-Bresges, keine sachdienlichen Informationen über die derzeitige Lage und das Fortführungskonzept des Unternehmens geliefert. Seit Monaten gibt es für das Unternehmen auch keinen Internetauftritt mehr, und demzufolge auch keine Veröffentlichung von Unternehmensnachrichten.

    Seit dem Rücktritt des institutionellen Company Secretary, Cargil Management Services Ltd., wurden vom Vorstand bisher keine Anstalten gemacht, einen neuen Secretary zu berufen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften des Companies Act 2006 Section 207 ff. mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Vorstandsmitglieder.

    Nach intensiver Prüfung unserer rechtlichen Möglichkeiten wollen wir nunmehr folgenden Weg beschreiten:
    Wir werden den Vorstand der Gesellschaft gemäß Section 292 ff. Companies Act 2006 – Part 13, Chapter 2 schriftlich auffordern, einen Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren zur Abstimmung zu bringen, mit dem die jetzigen zwei Direktoren mit sofortiger Wirkung, ohne Entlastung abberufen und durch zwei neue Direktoren abgelöst werden.

    Dieses Verlangen zur Beschlussfassung kann laut Gesetz bereits mit einer Mehrheit von 5% der stimmberechtigten Aktionäre erzwungen werden. Sollte sich der Vorstand dagegen verweigern, handelt es sich gemäß Section 293 (5) Companies Act 2006 um einen Gesetzesverstoß mit strafrechtlichen Konsequenzen.

    Die beiden neuen Direktoren werden die derzeitige finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und einen entsprechenden Maßnahmenplan zur Rettung des Unternehmens erarbeiten. Beide in Frage kommende Direktoren sollten mit den Besonderheiten des Unternehmens bereits aus der Vergangenheit vertraut sein und über weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen in der Sanierung von Unternehmen verfügen.

    Wir bitten Sie schon jetzt, sich an der Abstimmung im Umlaufverfahren auf jeden Fall zu beteiligen und unserem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Denn jede Stimme zählt, zumal die Familie van Rooij, zu der bekanntermaßen die Geschwister Speckmann-Bresges zählen, einen eheblichen Anteil Aktien an der Q1 Entertainment Plc hält.

    Über den weiteren Verlauf unserer Bemühungen werden wir Sie zeitnah informieren.

    Falls Sie weitere Informationen wünschen, erreichen Sie die beauftragten der Q1 Interessengemeinschaft von Aktionären unter Telefon: 02821 777 688 772 (hinterlassen Sie gegebenenfalls bitte Ihre Telefonnummer)
    oder per E-Mail: info@q1-interessengemeinschaft.de.


    Mit Freundlichen Grüßen