Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

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  1. Avatar von Marie-Marie
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    Standard Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Guten Abend!

    Folgende Situation:
    Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.

    Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
    Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
    Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
    In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
    Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
    Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

  2. Avatar von Finanzus
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Bemühe die Onlinesuche nach einem "Zinseszinsrechner", gebe dort die entsprechenden Daten ein und du wirst ein Andreas-Ergebnis erhalten. Ggf. minimale Abweichungen.[/QUOTE]

    Zitat Zitat von tneub
    =20*2100*(1+2%)^20

    oder kurz

    =42000*1,02^20
    Da kommen komische Zahlen im Taschenrechner raus....

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Mit dem wissenschaftlichen Taschenrechner in Windows getestet:

    42000 x 1,02 "XY" 20 = 62.409,79

  4. Avatar von Finanzus
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    He tneub

    Kann man das auf den Handyladen? Wie heißt die App für wissen. Taschenrechner Windows?

  5. Avatar von Dante
    Dante ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Naja reden wir von 42.000 für 20 Jahre liegen lassen mit 2% oder jährlich 2100 dazu bei 2%?

    Ich hab mir gerade nochmal die Originalposts durchgelesen. Wir reden also von 42.000 die zu 2% liegen gelassen werden, ja? Dann komm ich auch auf die rund 62T.

  6. Avatar von Finanzus
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    So mit xy klappt's, ich habe immer auf die andere Tastatur gedrückt.

  7. Avatar von Finanzus
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Hallo Dante,

    Nein 62.409,79€ ist richtig.

  8. Avatar von obelix
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    OT:

    ... zeigt einmal mehr, dass das (komplizierte?) Thema "Wohnriester" von vielen nicht verstanden wird, selbst von Vermittlern.

    Zumindest die Höhe des Wohnförderkontos hätte jeder - hier so gerne gescholtene - Sparkassen-/BankFinanzberater sofort richtig ermittelt und wäre auf den ausgehändigten Unterlagen zu finden. Dafür hat er seine Software und er weiß mit Sicherheit, dass es sich um eine Zinseszinsberechnung handelt.

    Persönlich würde ich Wohnriester nur unter ganz bestimmten Bedingungen in eine Finanzierung mit einbauen. Es kann sich aber lohnen.

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von obelix
    OT:

    ... zeigt einmal mehr, dass das (komplizierte?) Thema "Wohnriester" von vielen nicht verstanden wird, selbst von Vermittlern.

    Zumindest die Höhe des Wohnförderkontos hätte jeder - hier so gerne gescholtene - Sparkassen-/BankFinanzberater sofort richtig ermittelt und wäre auf den ausgehändigten Unterlagen zu finden. Dafür hat er seine Software und er weiß mit Sicherheit, dass es sich um eine Zinseszinsberechnung handelt.

    Persönlich würde ich Wohnriester nur unter ganz bestimmten Bedingungen in eine Finanzierung mit einbauen. Es kann sich aber lohnen.
    Lohnen - ungeachtet deiner richtigen Feststellung bezüglich der Komplexität der Anlage - aber eher nur dann, wenn der einmal festgelegte Plan auch exakt so durchgeführt wird/wurde, bzw. bei Zahlung des letzten Euros sich das bewahrheitet hat.

    Vergessen darf man dabei auch nicht, dass Wohnriester und/oder Vorausdarlehen mit Wohnriester nicht selten unter Vortäuschen falscher Tatsachen verkauft wurde, mind. aber nicht auf alles hingewiesen wurde und eben die Komplexität hat geholfen, Verbrauchern das falsch bzw. nicht richtig verkauft zu haben.

    In Anbetracht schlechter Rentenleistungen unter Berücksichtigung, die Immobilie so oder so bis zum Rentenalter abbezahlt bzw. verkauft zu haben, wäre die herkömmliche Riesterrente (Fondssparplan) immer die bessere Anlage gewesen, dies mal unabhängig davon, das viele Verbraucher ohnehin in schlechten Altersvorsorgeverträgen investiert sind.

    Ich kann es nach wie vor nicht verstehen und werde das auch nie verstehen, wie man etwas unterzeichnen kann - ganz egal was, aber bei einer so hohen Lebensinvestition erst Recht - was man nicht verstanden hat. Das Thema Immobilienfinanzierung an sich überfordert nicht wenige Verbraucher ohne hin schon, da muss man nicht noch künstlich einen oben drauf setzen, wo man lediglich sagen kann, es kann sich rechnen, muss es aber nicht! Mag theoretisch alles rechenbar sein, aber auch das Ergebnis ist theoretisch, denn niemand weiß, was das Leben in 30-40 Jahren mit einem vor hat und wie es das mit einem meint!

    Riester gehört für mich vom Grundsatz gezeichnet, keine Frage, aber in einer Immobilienfinanzierung hat es nichts zu suchen!

  10. Avatar von Finanzus
    Finanzus ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Müsste man sich nicht zuerst bei der ZfA registrieren bzw anmelden bei dem Wohnriester-Vertrag, weil die ja die Einzahlungen und des Wohnförderkontos erfassen, ebenso die Entnahme. die ZfA überweist die Beiträge zu der betroffenen Bank. Bei einer förderunschädlichen Entnahme zur Kapitalbeschaffung, muss auch erstmal bei der ZfA beantragt werden. Soweit richtig?

    Könnte man Wohnriester mit Baukindergeld kombinieren? Gilt allerdings nur für kleinverdiener.

  11. Avatar von mznk
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    allgemeine Infos gibt es hier voraussichtlich zum Wochenende.
    Sofern Informationen vorhanden werden, wie das BSH TA-Darlehen vom Riester getrennt werden kann, wäre ich ebenfalls interessiert.

    Insbesondere Kündigung des TA-Darlehens nach §489 BGB und Übertragung des Riesters auf einen anderen Anbieter. Falls der Rechtsweg beschritten werden müsste, gerne eine Nennung der Kanzlei, welche hier die Prüfung der BSH Verträge vorgenommen hat.

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Ich habe bereits Gespräche geführt, diverse Anträge und Verträge liegen zur Prüfung vor.

    Hier sei noch mal erwähnt, dass sich der Prüfungsprozess aufgrund der Komplexität noch etwas hinzieht, das Thema ist laut Anwalt nicht mal eben so abgetan, wenn eine Aussage, ein Ergebnis erfolgt, muss diese sowohl nachhaltig, als auch fundiert eine Strategie erarbeitet sein.

  13. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Finanzus
    Könnte man Wohnriester mit Baukindergeld kombinieren? Gilt allerdings nur für kleinverdiener.
    Soweit ich weiß ist die Grenze für Baukindergeld bei 75t€+15t€ pro Kind - also bei 2 Kindern 105t€ zu versteuerndes Einkommen - das können ca. 170t€ Bruttoeinkommen sein -
    also bei einem Doppelverdienerehepaar jeder ~85t€ - hier von Kleinverdienern zu reden entspricht nicht meinem Verständnis davon.

  14. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Mal ein Hinweis, wie es auch gehen kann:

    Anschlussfinanzierung bei der Sparkasse, die auch die ursprüngliche Finanzierung stellt. Trennungsvereinbarung LBS Riester und Vorfinanzierung unterzeichnet, BSV läuft als Sparvertrag weiter. Finanzierung von Riester getrennt. Kein WFK aktiviert. Alles Juli 2019 vereinbart.

    Neue Konditionen der Finanzierung halten einem Maklervergleich stand.

    ich würde daher empfehlen, mit der finanzierenden Bank zu sprechen und eine Anschlussfinanzierung dort anzufragen und ganz konkret auf die Trennung hinweisen.

  15. Avatar von mznk
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Batman_BU
    ich würde daher empfehlen, mit der finanzierenden Bank zu sprechen und eine Anschlussfinanzierung dort anzufragen und ganz konkret auf die Trennung hinweisen.
    Bei der BSH grundsätzlich nicht mehr möglich seit 01.01.2019!

    Gab hier wohl auch am 22.11.2018 eine "Vorab-Info" über das VR-Bankenportal an Banken und Vermittler. Zumindest der Berater der VB beisst hier bei der BSH auf Granit. Die BSH stellt sich stur, keine Chance!

  16. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Was vergessen wird ist die Günstigskeitsprüfung bei der jährlichen Steuererklärung!

    So können Hochverdiener die einen jährlichen Steuersatz von mehr als 30% bezahlen muss. Bei 2.100 / 4.200 € Einzahler ergibt sich, das die Günstigkeitsberechung einen erhöhten Anspruch auf Förderung besteht! Diese Aussage fehlt in der Berechnung.

    Denn bei Einzahlung oberhalb eines Steuersatzes reicht die Zulagen nicht mehr aus! Bei einen Steuersatz von 30 % und Einzahlungen von 2.100 / 4.200 € jährlich, einen steuerlichen Förderanteil von 30 % glatte 630 / 1.260 € Anspruch auf Förderung!
    Denen stehenden der gezahlten Zulage von je 2 mal 175 € anrechenfähig gegenüber, dies führt zu einer steuerlichen weiteren jährlichen Zuwendung von 455 / 910 € über die Steuererklärung!

    In diesen Fall würde nur verheiratet, zwei Riesterenten, max Förderbetrag und keine Kinder berechnet!

    Kommen Kinder hinzu, ändert dies nichts an der Förderung da, der Beitrag maximiert ist. Doch bei Kinder mit ihrer Eigenzulage, sinkt der Steuersatz! Was faktisch zum absinken der steuerlichen jährlichen Sonderzulage bis zu 0 € führt!

    Riester ist nicht nur komplex, sondern auch Einzelfall abhängig sind! Die Situation für Riester kann sich daher jährlich, durch Heirat, Geburt, Scheidung und Tod ändern!
    Ob es in Einzelfall für den Kunden günstiger ist, lässt sich daher erst mit Endung der Sparphase und Eintritt in die Rentenphase errechnen!

    Und hier muss auch unterschieden werden, zwischen Wohnriester und den anderen Riesterformen!
    So ist Wohnriester nicht nur Gernerationsgleich vererbbar, sondern auch Generationsübergreifend (nicht nur der überlebende Eheteil erbt, sondern auch die Kinder und Enkelkinder können erben).

    bruno68

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Mal ein Hinweis, wie es auch gehen kann:

    Anschlussfinanzierung bei der Sparkasse, die auch die ursprüngliche Finanzierung stellt. Trennungsvereinbarung LBS Riester und Vorfinanzierung unterzeichnet, BSV läuft als Sparvertrag weiter. Finanzierung von Riester getrennt. Kein WFK aktiviert. Alles Juli 2019 vereinbart.

    Neue Konditionen der Finanzierung halten einem Maklervergleich stand.

    ich würde daher empfehlen, mit der finanzierenden Bank zu sprechen und eine Anschlussfinanzierung dort anzufragen und ganz konkret auf die Trennung hinweisen.

    Grundsätzlich natürlich völlig richtig, allerdings hat man die Option eines Angebotes des bisherigen Darlehensgebers immer, zum anderen gilt dies derzeit in der Tat bei der Schwäbisch Hall und dem GenoVerbund nicht.

    Auch ist es richtig, dass es einer Kündigung und Beendigung des Riestersparens nicht bedarf, da mit einem Riesterwechsel und einhergehendem Nichteinsatz des Guthabens die Zulagen erhalten bleiben können.

    Natürlich kann der bisherige Darlehensgeber auch ein Prolongationsangebot bzw. eine Neufinanzierung anbieten, dies auch mit hervorragenden Konditionen, allerdings zeigt die Erfahrung, dass diese Angebote in der Regel nicht konkurrenzfähig sind, bzw. eine neue Bank dem dann ja Neukunden bessere Angebote unterbreitet. Hier bleibt zu empfehlen, das Angebot der bisherigen Bank mit den Möglichkeiten am Markt abzugleichen, bzw. den Markt zu sondieren/sondieren zu lassen.

  18. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Vergleichen sollte man immer, wurde in diesem Fall auch gemacht. Über den Makler wäre es 0,04% günstiger geworden. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Umtragung der Sicherheit ein zu vernachlässigender Abstand.

    Ich möchte einfach nur darauf hinweisen, dass es offensichtlich Auch Institute gibt, die das Ganze sehr kundenfreundlich lösen und das daher der erste Weg auch zu den bisherigen Banken gehen sollte - bedeutet ja nicht, dass man dann auch dort unterschreibt.

  19. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Vergleichen sollte man immer, wurde in diesem Fall auch gemacht. Über den Makler wäre es 0,04% günstiger geworden. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Umtragung der Sicherheit ein zu vernachlässigender Abstand.

    Ich möchte einfach nur darauf hinweisen, dass es offensichtlich Auch Institute gibt, die das Ganze sehr kundenfreundlich lösen und das daher der erste Weg auch zu den bisherigen Banken gehen sollte - bedeutet ja nicht, dass man dann auch dort unterschreibt.
    Weiss nicht wo du angefragt hast, wegen 0,04 % muss man in der Tat nicht wechseln, meine Erfahrung - u.a. auch mit unzähligen Verbrauchern aus dem Forum - zeigt aber, daß der Unterschied eben nicht nur diese 0,04% sind!

    Es sei auch gesagt und geschrieben, und ich weiß wem ich das entgegen bringe, mich hast du nicht gefragt, bzw. bei mir was angefragt!!

  20. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Weiss nicht wo du angefragt hast, wegen 0,04 % muss man in der Tat nicht wechseln, meine Erfahrung - u.a. auch mit unzähligen Verbrauchern aus dem Forum - zeigt aber, daß der Unterschied eben nicht nur diese 0,04% sind!

    Es sei auch gesagt und geschrieben, und ich weiß wem ich das entgegen bringe, mich hast du nicht gefragt, bzw. bei mir was angefragt!!
    Mit „der Makler“ warst ja nicht du gemeint. Es handelte sich um zwei Anfragen, einmal über einen bekannten Doktor, einmal über einen weniger bekannten ortsansässigen Makler. Zeitlich alles in einer Woche, aber kann natürlich auch ein paar Punkte ausmachen.

    Im übrigen würde es mich doch sehr wundern wenn du wüsstest, ob ich mal was bei dir angefragt habe.

    Und zu guter Letzt: meine Finanzierung war es auch nicht. Leider, wohlgemerkt, die Konditionen meiner Finanzierung sind deutlich schlechter.

  21. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Mit „der Makler“ warst ja nicht du gemeint. Es handelte sich um zwei Anfragen, einmal über einen bekannten Doktor, einmal über einen weniger bekannten ortsansässigen Makler. Zeitlich alles in einer Woche, aber kann natürlich auch ein paar Punkte ausmachen.

    Im übrigen würde es mich doch sehr wundern wenn du wüsstest, ob ich mal was bei dir angefragt habe.

    Und zu guter Letzt: meine Finanzierung war es auch nicht. Leider, wohlgemerkt, die Konditionen meiner Finanzierung sind deutlich schlechter.

    Nee, ich habe geschrieben, bei mir hast du nicht angefragt.

    Batman_bu, die Erfahrung zeigt, dass Verbraucher die sich aus dem Forum heraus an mich wenden, immer ihren Nicknamen benennen. Würden sie das nicht tun und ich würde merken (was ja auch mal durchrutschen kann), dass es eine Anfrage aus dem Forum ist, würde ich ein Angebot wegen fehlendem Vertrauen nicht abgeben.

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