Zahnzusatzversicherung - Tarifwechsel sinnvoll ?

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  1. Avatar von spari
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    Standard Zahnzusatzversicherung - Tarifwechsel sinnvoll ?

    Guten Tag,

    ich habe heute mal bei meiner Zahnzusatzversicherung nachgeschaut und sehe, dass mein Anbieter (Arag) plötzlich neue Tarife hat.
    Mein Tarif ist noch von ca. 2009/2010 und Z100. Damals mit Anfang 20 abgeschlossen.

    Also habe ich mal kurz verglichen und festgestellt, dass die neuen Tarife ab Dent90 Implantate und Inlays zu 90% übernehmen (mit Bonusheft).
    Mein Tarif Z100 aber zu 80% und ich hatte in der Vergangenheit schon 2x Inlays bekommen. Sehr kostspielig. Vor allem, wenn ein Inlay zum Teil nach paar Monaten abbricht.

    Andererseits übernimmt Z100 die professionelle Zahnreinigung auch wenn es mehr als 100€ kostet. Gut, die paar Euro müsste ich dann halt aus eigener Tasche zahlen.

    Dieses Bleaching und Narkose ist uninteressant für mich. Wichtig wären Kostenübernahme (soweit es geht) von Implantaten, Inlays, Füllungen, Kieferorthopädische Behandlungen bei Unfällen und Wurzelbehandlungen. Also Sachen, die im Fall der Fälle extrem kostspielig werden können.

    Was denkt ihr ? Wäre ein Tarifwechsel sinnvoll ? In welchen Tarif ?

    Z100 war ja damals ''die'' Zahnzusatzversicherung. Ich habe da etwas Angst einen falschen Tarif zu wählen, der dann weniger bietet als Z100.

  2. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Zahnzusatzversicherung - Tarifwechsel sinnvoll ?

    Hallo,

    die erste Frage bei Prozentangaben sollte immer lauten: VW? (=Von Was)
    Nur mal als Beispiel:
    - von den Gesamtkosten?
    - von den verbleibende Restkosten, nach Abzug der Kassenleistung?
    - von einem Festbetrag?
    ...

    Zweite Empfehlung:
    Schau mal hier vorbei, die haben so eine Art Musterfall ausgearbeitet und berechnen daraus eine etwas ehrlichere Erstattungsquote - die aber halt auch nicht auf jeden passen muss.
    Die meisten Vermittler (nehme mich da selbst gar nicht aus) haben von dem Thema relativ wenig Ahnung, plappern auch nur nach, was die bunten Prospekte der Gesellschaften erzählen.
    Evtl. hilft der Blick Dir weiter: https://www.waizmanntabelle.de/

    Viel Erfolg!

    Und nicht zuletzt:
    Natürlich spielt bei einem möglichen Vesichererwechsel auch das Thema VVA eine Rolle - Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht. Auch, wenn man bei Antragstellung vermeintlich alles richtig gemacht hat:
    Im Leistungsfall kann immer irgend ein Problem auftauchen - mit zunehmender Vertragsdauer sinkt diese Gefahr rapide.

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