Liebe Forumsuser,
ich bin mitten in einem Verfahren mit der Bank um mein Darlehen (2011) Rückabzuwickeln. Kurzer Verlauf:
Abklärung RSV - übernimmt Kosten in erster Distanz
WR-erklärt
WR-von der Bank abgelehnt
Einschaltung von RA- WR erneut abgelehnt
RA-Klageschreiben/Gericht
Bank- Klageerwiderung
Gericht läd zur Güteverhandlung, wenn dabei nichts rauskommt ist gleich anschließed der Gerichtstermin.

So, nun meine Frage:
Muss/soll ich zu diesem Termin erscheinen oder machen sich das die RAs untereinader aus. Oder entsteht ein schlechtes Bild, wenn ich nicht anwesend bin?

Danke
Polli