Wasserschaden Hausratversicherung

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  1. Avatar von utopus
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    Standard Wasserschaden Hausratversicherung

    Hallo zusammen,

    folgender Fall:
    Mehrfamilienhaus - Nachbarin hat einen Wasserschaden - informiert aber nicht sofort ihren Nachbarn - erst ein paar Wochen später wird der Nachbar informiert - was zahlte welche Versicherung?

    Gebäudeversicherung Eigentumswohnung (gilt für beide Wohnungen)
    Hausrat des Eigentümers/Bewohners der ETW
    Haftpflichtversicherung der Nachbarin oder des Unternehmens, das die Arbeiten in der Nachbarwohnung im Badezimmer durchgeführt hat.

    Schaden: Schrankwand / Laminat - nicht geprüft wie weit der Schaden reicht / Tapete 3-4m bis ca. 1m Höhe verschimmelt

    Was wird ersetzt?
    Trockung/Entsorgung/Wohnminderung/Tapezieren/Laminat für den ganzen Raum oder nur für den Schadensbereich?
    Zeit für Ausräumen/Einräumen der Schrankwand?
    Wenn man keine Rechnung mehr für Tapeten/Laminat/Schrankwand (2006 geschenkt bekommen - Kirschholz teilmassiv/mit Beleuchtung/mit Kranz - 4 Teile mit Glasvitrine/Barfach ...) hat?
    Wird nur gezahlt, wenn man eine Rechnung über die Neuanschaffung/Handwerksrechnung einreicht?

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Wasserschaden Hausratversicherung

    Die Gebäudeversicherung zahlt mögliche Schäden am Haus bzw. Eigentum des Vermieters, was z.B. auch die Tapete beinhalten könnte.

    Die Hausratversicherung des Bewohners kommt für die Sachen auf, die einem selbst gehören und durch den Leitungswasser-Schaden beschädigt wurden.

    Die Haftpflichtversicherung wäre nur dann gefragt, wenn die Nachbarin auch eine (Mit-)Schuld trägt. Das mag ich hier nicht beurteilen.

    Was und wie genau erstattet wird hängt vom Versicherer und den Bedingungen ab.

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wasserschaden Hausratversicherung

    Hausrat-Gutachter war heute zur Besichtigung - anscheinend möchte die Hausrat von der Schrankwand nur die Rückwand zahlen - es soll hier also nur die hintere Abdeckung (die verschimmelt ist) abgebaut werden und durch eine neue ersetzt werden - ist das üblich bei einer über 13 Jahre alten Schrankwand? Wäre persönlich davon ausgegangen, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und man sich deshalb neue Schränke kaufen kann?

  4. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Wasserschaden Hausratversicherung

    Lass dir doch einfach mal einen Kostenvoranschlag vom Schreiner machen. Je nachdem, was der dann aussagt, entscheidet sich die Versicherung vielleicht um.
    Wer ist eigentlich für das Ausräumen, Lagern und Einräumen des Schrankes zuständig?

  5. Avatar von kalenderdose
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    Standard AW: Wasserschaden Hausratversicherung

    Haftpflicht des Unternehmens, das die Arbeiten in der Nachbarwohnung durchgeführt hat:
    Wenn das besagte Unternehmen den Wasserschaden verschuldet hat, wäre hier definitiv die Haftpflicht zahlungspflichtig. Hier stellt sich jedoch die Frage der Nachweisbarkeit. Außerdem reguliert eine Haftpflicht stets nur nach Zeitwert. Also sind alle Schäden auch der Gebäude- bzw. Hausratversicherung zu melden, da diese nach Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert regulieren.
    Gleiches gilt für die Haftpflicht der Nachbarin selbst. Hier steht die Verschuldensfrage im Raum.

    Gebäudeversicherung
    Eure Gebäudeversicherung würde prinzipiell aufkommen für: Trocknung, Entsorgung, Tapeten, Laminat. Was ist mit Wohnminderung gemeint?
    Wenn es möglich ist, nur den Schadensbereich auszubessern, wird auch nur dies vonseiten der Versicherung entschädigt.
    Wenn keine Anschaffungsrechnungen vorliegen, ist es erst einmal schwierig. Hier ggf. nachschauen, ob man nachweisen kann, um welchen Hersteller es sich handelt und ob dieser noch gleichartige Produkte führt. Wenn keine Rechnung für Tapeten und Laminat vorliegen, ist dies wohl nicht so tragisch; es sei denn, man gibt an, es handele sich um eine super-duper-deluxe-Ausführung, die drölfhundert Euro koste.

    Es wird i. d. R. nur gezahlt, wenn Rechnungen eingereicht werden (Neuanschaffung/Handwerkerrechnung). Es gibt jedoch auch Versicherer, die regulieren, wenn man die beschädigte Sache nicht reparieren lässt oder neu kauft. Dann jedoch meist nur den Zeitwert. Dies wäre im Vorwege zu klären. Wenn Du jedoch keine Anschaffungsrechnungen hast und dann auch keinen Kostenvoranschlag, keine Handwerkerrechnung, keine Neuanschaffungsrechnung einreichen kannst, wirst Du wohl keinen müden Cent bekommen. Ansonsten würde ich gleich morgen früh meine (nicht vorhandene) Rolex gestohlen melden.

    Ist das ursprüngliche Leck denn bereits geortet und beseitigt? Hier ist natürlich auch wichtig, dass die Feuchtigkeit in Böden/Wänden/Decken beseitigt wurde bevor an den Wiederaufbau gedacht wird.

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wasserschaden Hausratversicherung

    Inzwischen war der Bautrockner eine Woche zu Besuch - der Behälter musste 2x geleert werden - und in der Wand war nur noch 7-12% Feuchtigkeit messbar. (Fühler mit Hammer mehrfach in die Wand geschlagen) - kWh wurden protokolliert und wird der Versicherung mitgeteilt.

    Beim Laminat scheint nur die Sockelleiste betroffen zu sein und nicht das Laminat selber.

    Schreiner war auch hier - warte auf Kostenvoranschlag - muss dann der Versicherung diesen noch mitteilen.
    Dann noch Aufwand für Verpacken/Einlagern (und später wieder rückwärts).
    2 Personen je 4h für die vollgepackte Schrankwand in Kartons (Porzelan/Gläser/Krimmskrams/Unterlagen ... ca. 3m³) und Rückweg vermutlich genau so lang -> 16h mit welchem Stundensatz kann man hier rechnen?
    Wohnwertnutzungsausfall - mit Schimmel/Bautrockner ist das Wohnzimmer nicht als Homeoffice/Wohnzimmer nutzbar - lokaler Mietspiegel (z.B. 9€/m² pro Monat auf 3Wochen x Fläche) -> 6,3€/m² x 35 m² = 220,50€

  7. Avatar von kalenderdose
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    Standard AW: Wasserschaden Hausratversicherung

    Stromverbrauch des Bautrockners wird von der Gebäudeversicherung gezahlt.

    Aufwendungen für Verpacken/Einlagern der Gegenstände in der Schrankwand fallen unter sog. Bewegungs- und Schutzkosten und werden von der Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung gezahlt. Hier ist ausschlaggebend, weswegen die Sachen eingelagert wurden. Prinzipiell heißt es: Kosten, "die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen". Es geht also um die Frage, ob die versicherte Sache, die wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden musste, zum Hausrat oder Gebäude gehört. Wurden die Sachen eingelagert, weil die Schrankwand geschädigt ist -> Hausratversicherung. Wurden die Sachen eingelagert, weil die Wand neu tapeziert werden musste -> Gebäudeversicherung.

    Diese o. g. Kosten werden m. E. jedoch nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen sind. Hast Du mithilfe eines Freundes die Schrankwand ausgeräumt und lagerst die Sachen nun im Keller Deines Freundes, sind keine tatsächlichen Kosten entstanden und werden nicht erstattet. Anders verhält es sich, wenn die Sachen wirklich in einem Lager untergebracht sind, für das Du Miete zahlen musst.
    Für die Erstattung des Mietwerts bei selbstgenutzten Wohneinheiten gilt leider "Alles oder nichts". Ist die Wohnung komplett unbewohnbar wird der Mietwert ortsüblich erstattet. Ist es Dir jedoch zumutbar, andere Räume Deiner Wohnung zu benutzen, erhältst du hier m. E. keine Entschädigung.

    PS: Es gibt natürlich immer sorglos-rundum-alles-drin-Tarife, die ggf. trotzdem gewisse Kosten übernehmen. In Ermangelung weiterer Infos zu Deinen Versicherungen kann ich hierzu aber natürlich nichts sagen.

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