Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsminderungsrente

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  1. Avatar von MoonKid
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    Standard Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsminderungsrente

    Ich bin in der Betriebsrente (VBLklassik) und könnte daher theoretisch Erwerbsminderungsrente (bei entsprechend eintretenden Fall) bekommen.

    Wie passt dann die Berufsunfähigkeitsversicherung (privat, ich weiß) da rein? Braucht man die dann überhaupt noch? Oder wird mit der BUV irgendwas abgedeckt, wass die Erwerbsminderungsrente nicht kann?

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsminderungsrente

    Schlussendlich hängt es von den konkreten Bedingungen des Versicherers ab.

    Normalerweise ist jedoch die Berufsunfähigkeitsversicherung die klar hochwertigere, da diese auf den zuletzt ausgeübten Beruf im Leistungsfall prüft, während bei einer Erwerbsminderung, wie auch bei der VBLklassik, ein x-beliebiger Beruf zur Prüfung herangezogen wird. Das führt in vielen Leistungsfällen dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, die Erwerbsminderungsversicherung nicht.

    Aber wie gesagt: Wie schlussendlich ein Anbieter Berufsunfähigkeit definiert ist dann auch abhängig vom jeweiligen Bedingungswerk.

  3. Avatar von Experte
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsminderungsrente

    Zitat Zitat von MoonKid
    Ich bin in der Betriebsrente (VBLklassik) und könnte daher theoretisch Erwerbsminderungsrente (bei entsprechend eintretenden Fall) bekommen.

    Wie passt dann die Berufsunfähigkeitsversicherung (privat, ich weiß) da rein? Braucht man die dann überhaupt noch? Oder wird mit der BUV irgendwas abgedeckt, wass die Erwerbsminderungsrente nicht kann?
    Scheinbar war die Fragestellung nicht sehr durchdacht!

    Aus dem Begriff VBLKlassik entnehme ich, dass es sich um eine Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst handelt.

    Die Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.

    Eine Berufsunfähigkeitsrentenversicherung dient dazu, den Einkommensverlust bis zum vereinbarten Vertragsablauf (meist bis zum 65. Lebensjahr) auszugleichen.
    Hier muss natürlich zuerst mal geprüft werden ob gemäß den Versicherungsbedingungen eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
    Bedeutet, der Versicherte muss seinen Versicherer kontaktieren, einen Antrag auf Leistung stellen, damit eine Prüfung vorgenommen werden kann.

  4. Avatar von Experte
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsminderungsrente

    Zitat Zitat von EasyD
    Schlussendlich hängt es von den konkreten Bedingungen des Versicherers ab.

    Normalerweise ist jedoch die Berufsunfähigkeitsversicherung die klar hochwertigere, da diese auf den zuletzt ausgeübten Beruf im Leistungsfall prüft, während bei einer Erwerbsminderung, wie auch bei der VBLklassik, ein x-beliebiger Beruf zur Prüfung herangezogen wird. Das führt in vielen Leistungsfällen dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, die Erwerbsminderungsversicherung nicht.

    Aber wie gesagt: Wie schlussendlich ein Anbieter Berufsunfähigkeit definiert ist dann auch abhängig vom jeweiligen Bedingungswerk.
    Nun muss ich mich aber doch wundern, wie ein Finanzberater solch eine Antwort geben kann!
    Oder haben Sie die Erwerbsminderungsrente mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung verwechselt.
    Und ihnen ist auch nicht bekannt, dass die VBL eine Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst ist.

    https://www.vbl.de/



    Zumindest ist ihre Antwort total daneben!

  5. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsminderungsrente

    Zitat Zitat von Experte
    Nun muss ich mich aber doch wundern, wie ein Finanzberater solch eine Antwort geben kann!
    Oder haben Sie die Erwerbsminderungsrente mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung verwechselt.
    Und ihnen ist auch nicht bekannt, dass die VBL eine Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst ist.

    https://www.vbl.de/



    Zumindest ist ihre Antwort total daneben!

    Man kann sie offenbar recht schnell zur Verwunderung bringen... Aber ich würde meine Info jederzeit erneut genauso an die Fragestellerin weiter reichen.

    Wir reden von den VBLklassik. Leistungen siehe hier: https://www.vbl.de/de/versicherte/pf...ik/leistungen/

    Dazu zählt also auch eine Rente wegen Erwerbsminderung, dessen Anforderungen dem der Deutschen Rentenversicherung entspricht. Gerne dürfen sie aber, als fachlich mir deutlich überlegener Experte, erklären, worin mein Fehler besteht.

  6. Avatar von Experte
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsminderungsrente

    Ich finde es zumindest toll, dass sie meinen Link gefunden haben.

    Die Zusatzversorgung des ÖD leistet dann, wenn eine Rentenleistung der Deutschen Rentenversicherung erbracht wird.

    Eine Prüfung findet nicht mehr statt!

    Und somit ist dieser Hinweis falsch!

    (wie auch bei der VBLklassik, ein x-beliebiger Beruf zur Prüfung herangezogen wird.)


  7. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsminderungsrente

    Zitat Zitat von Experte
    Ich finde es zumindest toll, dass sie meinen Link gefunden haben.

    Die Zusatzversorgung des ÖD leistet dann, wenn eine Rentenleistung der Deutschen Rentenversicherung erbracht wird.

    Eine Prüfung findet nicht mehr statt!

    Und somit ist dieser Hinweis falsch!

    (wie auch bei der VBLklassik, ein x-beliebiger Beruf zur Prüfung herangezogen wird.)

    Und wann leistet die Deutsche Rentenversicherung? Nach einer Prüfung auf einen x-beliebigen Beruf...

    Hören sie, "VollDaneben"... Ich finde jede Person, die neue aufschlussreiche Dinge in diesem Forum beiträgt, sehr gewinnbringend. Die sensationelle Schlussfolgerung, dass MoonKid im öffentlichen Dienst ist, gehört nicht dazu. Auch nicht, dass sie ihn über Dinge aufklären wollen, die gar nicht gefragt wurden und mal abgesehen davon, dass er bereits vor über einem Monat aus der Diskussion ausgestiegen ist. Aber alte Sachen hier neu aufrollen zu wollen scheint ihr Ding zu sein.

    Wenn sie mit mir auf Augenhöhe schreiben wollen, dann wäre jedoch ein erster wichtiger Schritt dazu, sich nicht in der Anonymität zu verstecken. Das würde ich persönlich so interpretieren, dass sie doch größere Sorge haben, wenn sie sich hier namentlich offenbaren, ihr reales Image leiden könnte, da ihre Beiträge eher auf Krawall gebürstet zu sein scheinen, als inhaltliche Nutzen vermitteln zu wollen. Gerne, sehr gerne bin ich dann auch bereit sie ernst zu nehmen.

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