gel. neuwert

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  1. Avatar von viktor
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    Standard gel. neuwert

    Angenommen läßt Y sein haus mit gleitenden neuwert versichern.

    nach einem sturm weigert sich die versicherung die reparturkosten 100% zu übernehmen,
    mit der begründung dass der haussubstanz alt ist.
    Ist es rechtens bei neuwert versicherung ?
    darf die versicherung einfach so aus der leistung stehlen ?

  2. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: gel. neuwert

    Nee.

    Versicherungen sind immer sehr kreativ, Schäden nicht zu regulieren.

  3. Avatar von kalenderdose
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    Standard AW: gel. neuwert

    In diesem Fall stiehlt sich die Versicherung nicht aus der Leistung, sondern sie ist nicht leistungspflichtig, sofern du keine Sondervereinbarungen mit dem Versicherer getroffen hast. Generell werden Gebäude nur in ordnungsgemäßem Zustand versichert. Wenn dir nun bei Sturm das Dach wegfliegt, weil dein Dach schon halb durchgerottet ist, muss die Versicherung nicht zahlen. Ist ja wohl klar oder?

    Eine Versicherung ist keine Entschuldigung, dein Haus nicht in Stand zu halten.

    Ich verstehe nicht, wieso das etwas mit dem gleitenden Neuwert zu tun haben soll?!

  4. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: gel. neuwert

    wieso das etwas mit dem gleitenden neuwert zu tun haben soll?!
    Weil so versichert wurde.
    Gebäude altern sukzessiv. Ebenso steigen die Versicherungsprämien jahr für jahr.


    keine Sondervereinbarungen mit dem Versicherer getroffen hast.
    Wie ist diese Sondervereinbarungen zu treffen, wie sieht diese aus ?

  5. Avatar von kalenderdose
    kalenderdose ist offline

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    Standard AW: gel. neuwert

    Zitat Zitat von viktor
    Weil so versichert wurde.
    Gebäude altern sukzessiv. Ebenso steigen die Versicherungsprämien jahr für jahr.


    Wie ist diese Sondervereinbarungen zu treffen, wie sieht diese aus ?
    "Gleitender Neuwert" heißt aber nicht, dass du nie wieder Geld in dein Haus stecken musst und es verrotten lassen darfst in der Annahme, dass der Versicherer jeden Schaden reguliert. Es heißt nur, dass steigende Baupreise etc. aufgefangen werden.

    Naja, wenn dein Dach wegen schlechter Instandhaltung kaputt ist, sind alle daraus resultierenden Folgeschäden nicht versichert. Grundsätzlich nicht. Außer dein Versicherer weiß davon und sagt, dass er das auch versichert. Das wäre eine Sondervereinbarung, die wahrscheinlich kein Versicherer dieser Welt mit dir eingehen würde.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: gel. neuwert

    Viktor,

    Wenn der Kunde selbst seine Versicherung aussucht kommt dies heraus.

    Wenn der Kunde meint :"Geiz ist geil, dann gilt dies auch für die Versicherungen!"

    Mal ernsthaft, wie kann eine Versicherung billiger sein, als der Durchschnitt der Branche? Wie soll der neue Beitrag entstehen? Dies geht das kann letztlich nur mit Ausschluss von Leistungen erfolgen!

    Damit ist alles Geklärt!

    Helfen kann nur ein Anwalt mit entsprechenden Kosten!

    bruno68

  7. Avatar von kalenderdose
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    Standard AW: gel. neuwert

    Zitat Zitat von bruno68
    Viktor,

    Wenn der Kunde selbst seine Versicherung aussucht kommt dies heraus.

    Wenn der Kunde meint :"Geiz ist geil, dann gilt dies auch für die Versicherungen!"

    Mal ernsthaft, wie kann eine Versicherung billiger sein, als der Durchschnitt der Branche? Wie soll der neue Beitrag entstehen? Dies geht das kann letztlich nur mit Ausschluss von Leistungen erfolgen!

    Damit ist alles Geklärt!

    Helfen kann nur ein Anwalt mit entsprechenden Kosten!

    bruno68
    Das stimmt so nicht unbedingt. Versicherer können billiger sein als der Durchschnitt. Das liegt dann bspw. an deren Tarifpolitik. Angenommen ein Versicherer möchte weniger Wohngebäudeversicherungen und mehr Haftpflichtversicherungen in seinem Bestand haben, dann werden die Prämien in der einen Sparte erhöht und in der anderen Sparte reduziert. Auch sind neu eingeführte Tarife oft billiger, weil hier die Schadenbelastung noch nicht hoch ist, die ja über die Prämien aufgefangen werden muss.

  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: gel. neuwert

    An Kalenderdose,

    gegenwärtig laufen viele Versicherungsprodukte in roten Bereich, d. h. von jeden 1 € werden mehr als 1,01 € ausgegeben! Zwar ist deine Aussage richtig das bei Einführung von neuen Versicherungsprodukten, die Keule "billiger Beitrag" als "sogenannter Marktöffner" fungieren, aber dies nur max. 2 bis 3 Jahre! Danach muss die Vollkostenrechnung "wieder stimmen". Erreicht das Produkt nicht, die "Kritische Masse", so wird das Produkt eingestampft!
    (siehe auch 360 Grad Produkt von der aya, erreichte nie das Versprechen) .

    Aber grundsätzlichen werden dauerhafte günstige Beiträge, nur durch Ausschlüsse, Selbstbehalte und/oder Höchstgrenzen erzielt!
    siehe auch:"Sturmregelung erst Windstärke 8, Selbstbehalt 150, 250, 500 € je Schadensfall, Schadensersatz für Fahrräder bis 1.500 €,...!

    Wie man erkennt kann, widerspricht die Werbung in nicht geringen Umfang dessen was im Vertrag steht!
    Denn wenn es heißt:"Bei eine Sturm der Windstärke 9 bis 10 können nicht solche Schäden auftreten!". Tritt man in Verhandlung der Schadensregulierung ein mit entsprechenden Selbstbehalte ein!

    bruno68

  9. Avatar von viktor
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    Standard AW: gel. neuwert

    erst beim Schadenfall erkennt der versicherte ihre versicherungen.