gefunden bei Google:
"Im Falle einer
Kündigung des Bausparvertrages vor Ablauf der Bindungsfrist geht die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls verloren."

Dieser Satz ist mir nicht ganz klar.
Gilt da der Zeitpunkt der Kündigung (mein Kündigungsschreiben), oder der Zeitpunkt wann die Kündigungsfrist greift ?
Meine Bindungsfrist endet am 31.10.2019.

Ich habe 6 Monate Kündigungsfrist lt. Vertrag.
Wenn ich nun im August das Kündigungsschreiben aufsetze würde ich unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 29. Februar 2020 kündigen.

Muss ich meine Arbeitnehmersparzulage, welche ich mit Ende der Bindungsfrist auf mein Bausparkonto gutgeschrieben bekomme, dem Finanzamt in diesem Fall zurückzahlen,
oder bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage wegen Kündigung erst gar nicht am 31.10.2019 gutgeschrieben ?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank