Riestervertrag: Guthabenentnahme (Sondertilgung) und Besteuerung

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  1. Avatar von Thorsten1976
    Thorsten1976 ist offline
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    Standard Riestervertrag: Guthabenentnahme (Sondertilgung) und Besteuerung

    Hallo,
    ich beschäftige mich aktuell mit meinem Riestervertrag um das bestmögliche rauszuholen.
    Ich habe einen Fondsvertrag bei der Union Investment.
    Momentan schwebt mir vor, ein oder zwei größere Entnahmen für Sondertilgungen meines BauFiVertrags vorzunehmen, 5% jährlich darf ich kostenlos.
    Hierzu habe ich aber mal ein paar Fragen, auf die ich bislang keine verständliche Erklärung finde.

    Fiktive Werte:
    - Aktueller Depotwert: 40.000 €
    => 25.000€ Eigenleistungen
    => 2.000 € Zulagen (nur die 154/bzw. jetzt 175 €), Kinderzulagen laufen im Vertrag meiner Frau auf
    => 13.000 € Kursgewinn
    (=> einfach mal geschätzt und nicht im Depot enthalten: ca. 6000€ Steuerersparnis in den letzten Jahren (krieg ich den genauen Wert raus?))

    Angenommen, ich würde Ende 2019 20.000€ und Anfang 2020 erneut 20.000 € entnehmen (dass mind. 3.000 nicht entnommen werden dürfen, lasse ich mal außen vor) - wie läuft das dann mit der (nachgelagerten) Besteuerung?
    1) Vermutlich zahle ich zunächst auf den Kursgewinn (13.000€) 25% Abgeltungssteuer?
    2) Welcher Betrag wird denn nun in das fiktive Wohnförderkonto eingetragen?
    > werden dort Kursgewinne eingetragen? (dann würde ich ja doppelt versteuern)
    > werden dort auch Eigenleistungen eingetragen?
    > oder nur die Zulagen und die Steuerersparnis?
    ==> insgesamt ja jährlich nur 2.500€ - heißt wenn ich 2.100€ jährlich eingezahlt habe, werden dann noch Kursgewinne und Steuerersparnis bis max. 400€ draufgerechnet?
    3) Ab wann startet dann die jährliche 2%-ige Verzinsung? Ab dem Tag der Entnahme?

    Ich hoffe, dass jemand Licht ins dunkle bringen kann. Sicherlich werden sich noch weitere Fragen anschließen, möchte aber schrittweise vorgehen, und hoffentlich die richtige Entscheidung treffen.

    Besten Dank und Gruß
    Thorsten

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Riestervertrag: Guthabenentnahme (Sondertilgung) und Besteuerung

    Die Steuerersparnis steht in den entsprechenden Steuererklärungen der letzten Jahre, bei denen das entsprechend angegeben wurde (irgendwas mit §10 ...)
    Wenn es schon ca. 13 Jahre läuft und du pro Jahr ca. 2000€ einzahlst, hängt die Steuerersparnis von deinem entsprechenden Steuersatz ab - bei 30% wären das ca. 8100€.

    Die Frage ist, ob die Entnahme förderschädlich oder förderfreundlich passiert - bei einer förderschädlichen Entnahme, sind alle Förderungen und Steuerersparnisse zurück zu zahlen aber es wird auch kein Wohnförderkonto eröffnet.
    (Ob auf den zusätzlichen Kursgewinn noch Kapitalertragssteuer zu zahlen ist, wäre natürlich zu klären.)

    Die 2% Verzinsung des Wohnförderkontos startet ab dem Zeitpunkt der Tilgung - wenn du also 20000€ tilgst und noch 30 Jahre bis zur Rente hast, wächst das dann auf 36227€ - die du dann im Rentenalter versteuern darfst.
    (Bei 40000€ halt doppelt soviel.) - da du heute allerdings Kredite durchaus günstiger bekommst, und die Zinsen nur auf die Restschuld zu zahlen sind, ist die Frage ob sich die Riesterinfizierung hier lohnt.
    (Folgen für die Erben - Umzug/Verkauf im Alter etc.)
    Das "Riesteramt" (ZfA?) muss natürlich auch zustimmen.

  3. Avatar von Verunsicherter
    Verunsicherter ist offline

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    Standard AW: Riestervertrag: Guthabenentnahme (Sondertilgung) und Besteuerung

    Hi Thorsten, im Prinzip wurde es schon auf den Punkt gebracht. Stimmt alles, was hier geschrieben wurde. Du stellst den Antrag bei der ZfA. Weiß nicht, ob Du in so kurzen Abständen entnehmen darfst. Wichtig ist, dass die Entnahme unmittelbar in die Tilgung einfließen muss. Ohne Umwege also. Sie entscheidet auch ob ja oder nein. Bei förderfreundlicher Entnahme wird das wohnförderkonto gebildet und jährlich mit 2% verzinst (um der Inflation engegen zu wirken). Bei Rentenantritt darfst Du dann den Stand vom Wöhnförderkonto versteuern. 100% bis zum 85. LJ oder 70% davon sofort. Dabei wird der Stand vom WFK direkt als Einnahme in die Steuererklärung reingenommen und zum dortigen Steuersatz (inkl. Progression) versteuert.

    Sollte die ZfA dem wirklich widersprechen bleibt Dir noch die förderschädliche Kündigung. Ist aber zu überlegen, wie dringend Du das Geld brauchst und wie lange noch den Darlehen läuft. Stehst Du kurz vor Anschlussfinanzierung würde ich es mir bei dem jetzigen Zins zwei Mal überlegen, ob Du den Riester platt machst. Sollten die Werte, die Du angibst, annähernd verhältnismäßig zu einander stimmen, hast Du echt nen satten Gewinn gemacht.

    Bei förderschädlicher Kündigung sind die Zulagen weg (stehen auf der Jahresmitteilung drauf) + die gesonderten Steuervorteile (stehen auf der Steuererklärung unten im Kasten. Die werden direkt vom Depotwert abgezogen. Sollte der Depotwert nicht ausreichen, schreibt Dich das Finanzamt separat an und kassiert von Dir.

    Ich würde es von den Werten abhängig machen. Daher ist es nicht so ratsam mit fiktiven Werten zu spielen. Du bist hier eh anonym. Willst Du eine fachkundige Beratung, musst Du halt zumindest mal ansatzweise reelle Werte nennen.

    Alles weitere kannst Du als Urlaubslektüre hier nachlesen:
    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/424336/

    Bin übrigens kein Berater. Habe mir aus ählichem Anlass alles selbst eingetrichtert.

    Du musst Dir halt überlegen, ob Du die Immo verriestern willst. Den mit der Entnahme zur Sondertilgung, ziehst Du Dir das Riesterkorsett an. Das wird dann schwieriger mit der Verkauf etc., da Du dann, falls Du innerhalb von 3 Jahren nicht nochmal neu kaufst (selbstbewohnt) das WFK sofort zu versteuern ist. Also 20.000 € Jahreseinkommen on top.

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