BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

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  1. Avatar von hatue
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    Standard BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Hallo Zusammen,

    mein mühsam angesparter Bausparvertrag aus 11.1997 wird mir demnächst zugeteilt, laut Schreiben von der BHW.

    Dazu habe ich ein paar Fragen, weil ich leider aus den Forumsbeiträgen dazu nicht ganz schlau werde.

    Ich hatte gedacht die Mindestbewertungszahl zur Zuteilung für Verträge aus 11.1997 würde bei 45 liegen. In einem Forum gibt es einen Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Datum März 1997 in der das so angegeben wird. (Kürzel V10 DP/ 10.97)

    https://www.finanztip.de/community/a...12-29-abb-pdf/

    Daraufhin habe ich Widerspruch zur Zuteilung bei der BHW eingelegt, da meine aktuelle Bewertungszahl bei 33 liegt. Widerspruch deshalb, da 10 Jahre nach Zuteilung der Vertrag Seitens der BHW gekündigt werden kann ? Ich brauche momentan das Geld nicht und würde gerne in dem langsamen Tempo weiter sparen.

    Als Antwort bekam ich dann eine Ablehnung meines Widerspruchs und als Anhang auch allgemeine Geschäftsbedingungen D Plus (Kürzel V 10 (D plus) 03/2017) auf denen unter der Überschrift steht "gelten ab 01.03.1997 bis 30.06.1999....). Dort wird eine Mindesbewertungszahl mit 33 ausgewiesen.

    Jetzt weiß ich eben nicht, welche Geschäftsbedingungen gelten. Sind die mir zugeschickten AGBs dann aus dem Jahre 03/2017 und wurden nachgebessert ??

    Habe ich das richtig verstanden mit den 10 Jahren nach Zuteilung und dann kündbar von Seiten der BHW ?

    Wie geht es eigentlich, dass hier im Forum Leute bis fast an die Bausparsumme ansparen können, ohne dass der Vertrag zugeteilt wird ?

    In §5 beider AGBs steht unter
    (1) Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.

    Brauch ich dann gar keinen Grund (Mindestbewertungszahl) um die Zuteilung abzulehnen ?

    Ich hoffe ich nerve nicht allzusehr mit dem leidigen Thema D plus von der BHW und würde mich über Antwort freuen.

    Viele Grüße
    hatue

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Hallo haute,

    so einfach ist dies nicht mehr! Nehme die Daten (Bewertungszahl,...) eher als eine Art von Richtlinie wahr!

    Sicherlich ist die Guthabenzinsen so um die 2 % wert! Aber der Darlehnszins extrem hoch! Folglich lohnt sich eine Beleihung nicht!

    Sicherlich ist eine Laufzeit von 20 Jahren auch nicht ohne!

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Hallo haute,

    so einfach ist dies nicht mehr! Nehme die Daten (Bewertungszahl,...) eher als eine Art von Richtlinie wahr!

    Sicherlich ist die Guthabenzinsen so um die 2 % wert! Aber der Darlehnszins extrem hoch! Folglich lohnt sich eine Beleihung nicht!

    Sicherlich ist eine Laufzeit von 20 Jahren auch nicht ohne!

    Aller reden von BHW Tarif D plus, was vergessen wird ist aber es gibt viele mit den Namen BHW Tarif D, Entscheiden sind die Bedingungen die für den Abschlusstag galten! Aber auch Erhöhungen, Teilungen oder Absenkung gelten als Neuvertrag.
    Der schwammige Begriff lautet dann:"Es fand eine Neubewertung der Bewertungszahl statt!"; oder "Die Veränderung der (Erhöhungen, Teilungen oder Absenkung) wirkt sich auf Bewertungszahl aus. Diese wird nach ihren Wünschen angepasst!
    Und schon gilt ihre Anfangsdaten nicht mehr, das gleiche wäre, auch mit einer Widerspruchslösung möglich! Sie hätten in der Vergangenheit dann die angekündigte Wandlung schriftlich widersprechen müssen! Taten Sie dies nicht so "wanderte" ihr Vertrag von BHW Tarif D, in den Tarif D plus!

    Mal mal andere Fragen: A) Wie hoch? B) Wieviel Guthaben?

    Und was wollen Sie mit den Guthaben machen?

    bruno68

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Zuteilung heißt ja nur, dass du das Darlehen abrufen kannt, aber nicht abrufen mußt.

    Du kannst also fast 10 Jahre weiter sparen und hohen Guthabenszins und ggf. Bonuszins genießen.
    Sollte ein Bonuszins vereinbart sein, dann sollte dringend vor Erreichen der 10 Jahre oder vor der vollen Besparung auf das Darlehen verzichtet werden.
    Nur durch deinen Verzicht aufs Darlehen erhälst du den Bonuszins.

    Die Berechnung der Bewertungszahl ergibt sich aus Zeit und eingezahltes Kapital. Wer also recht schnell einen hohen Betrag eingezahlt hat, hat zwar das Guthaben schon reichlich gefüllt, aber die Zeit für eine Zuteilung noch nicht erfüllt. So könnte es sein, dass der Vertrag schon gut bespart ist, aber noch nicht zuteilungsreif ist.

    Häufiger ist es aber, dass ein Bausparer zuteilungsreif ist, aber das Darlehen nicht abgerufen wird, sondern der Bausparer weiter bespart wird.
    Insbesondere bei gut verzinsten Bausparern achten die Bausparkassen, dass die maximale Einzahlung in Höhe des Regelsparbetrages nicht überschritten ist. Meines Wissens muß die Bausparkasse aber mindestens 1050€ (12x87,50€) pro Jahr zuslassen. Damit kann man bei kleinen Bausparverträgen und regelmäßiger Einzahlung trotzdem recht schnell an die Bausparsumme kommen.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Zitat Zitat von hatue
    Hallo Zusammen,

    mein mühsam angesparter Bausparvertrag aus 11.1997 wird mir demnächst zugeteilt, laut Schreiben von der BHW.

    Dazu habe ich ein paar Fragen, weil ich leider aus den Forumsbeiträgen dazu nicht ganz schlau werde.

    Ich hatte gedacht die Mindestbewertungszahl zur Zuteilung für Verträge aus 11.1997 würde bei 45 liegen. In einem Forum gibt es einen Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Datum März 1997 in der das so angegeben wird. (Kürzel V10 DP/ 10.97)

    https://www.finanztip.de/community/a...12-29-abb-pdf/

    Daraufhin habe ich Widerspruch zur Zuteilung bei der BHW eingelegt, da meine aktuelle Bewertungszahl bei 33 liegt. Widerspruch deshalb, da 10 Jahre nach Zuteilung der Vertrag Seitens der BHW gekündigt werden kann ? Ich brauche momentan das Geld nicht und würde gerne in dem langsamen Tempo weiter sparen.

    Als Antwort bekam ich dann eine Ablehnung meines Widerspruchs und als Anhang auch allgemeine Geschäftsbedingungen D Plus (Kürzel V 10 (D plus) 03/2017) auf denen unter der Überschrift steht "gelten ab 01.03.1997 bis 30.06.1999....). Dort wird eine Mindesbewertungszahl mit 33 ausgewiesen.

    Jetzt weiß ich eben nicht, welche Geschäftsbedingungen gelten. Sind die mir zugeschickten AGBs dann aus dem Jahre 03/2017 und wurden nachgebessert ??

    Habe ich das richtig verstanden mit den 10 Jahren nach Zuteilung und dann kündbar von Seiten der BHW ?

    Wie geht es eigentlich, dass hier im Forum Leute bis fast an die Bausparsumme ansparen können, ohne dass der Vertrag zugeteilt wird ?

    In §5 beider AGBs steht unter
    (1) Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.

    Brauch ich dann gar keinen Grund (Mindestbewertungszahl) um die Zuteilung abzulehnen ?

    Ich hoffe ich nerve nicht allzusehr mit dem leidigen Thema D plus von der BHW und würde mich über Antwort freuen.

    Viele Grüße
    hatue
    Eine Zuteilung kann man nicht ablehnen, sehe dazu auch gar keinen Grund!

    Wenn jetzt die Zuteilung ist, kann die Bausparkasse frühestens in 10 Jahren den Vertrag kündigen, zudem musst du die Zuteilung nicht annehmen und kannst den Vertrag weiter besparen.

    Achten solltest du darauf, dass das Guthaben (ohne Bonus) nicht die Bausparsumme erreicht, denn nur bei Erreichen der Bausparsumme und/oder 10 Jahre Vergangenheit seit Zuteilung kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen!

  6. Avatar von hatue
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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Mir geht es eben darum, dass ich nicht zwangsweise in diese 10 Jahresfrist komme, wenn es nich sein muss.

    Möchte den Bausparvertrag langsam weiter besparen und dann auch bis in die Nähe der Bausparsumme. Deshalb und ich war auch ein wenig über die Zuteilung überrascht, würde ich gerne wissen, ob die Bewertungszahl von 45 für mich gültig ist. Kann man das wo nachsehen, gibt es da Listen dazu, wann welche BWZ bei welchem Trarif gegolten hat ?

    Und wenn ich euch richtig verstanden habe, darf ich den BSV nicht voll ansparen, damit die Bonuszinsen noch Platz haben, oder kann da dann auch eine Summer größer der Bausparsumme herauskommen ?

    Viele Grüße

  7. Avatar von utopus
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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Wird der Vertrag nicht nur zuteilungsreif?

    Die Zuteilung bedeutet doch, dass ich den Bausparkredit in Anspruch nehme oder verwechsle ich hier was?

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Wenn eine Bausparvertrag zuteilungsreif wird, dann heißt das, ich kann das Bauspardarlehen oder das Bausparguthaben in Anspruch nehmen, jedoch muss ich die Zuteilung ja nicht annehmen.

    Der Bonuszins ist nicht Bestandteil des Guthabens, entsprechend kann, darf und wird dieser nicht für das Guthaben herangezogen werden, welches entscheidend immer unter der Bausparsumme liegen muss, will man die Kündigung durch die Bausparkasse vermeiden!

    Die Bewertungszahlen sind nicht in Frage zu stellen. Teilt eine Bausparkasse aufgrund Erreichen dieser den Vertrag zu, dann wird das auch seine Richtigkeit haben und entsprechend dem Tarifwerk zu belegen sein.

  9. Avatar von hatue
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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Zitat Zitat von noelmaxim

    Die Bewertungszahlen sind nicht in Frage zu stellen. Teilt eine Bausparkasse aufgrund Erreichen dieser den Vertrag zu, dann wird das auch seine Richtigkeit haben und entsprechend dem Tarifwerk zu belegen sein.
    Hallo noelmaxim,

    ich weiß nicht wie du darauf kommst das nicht in Frage zu ziehen, wo die Bausparkassen alles versuchen diese Altverträge loszuwerden.

    Auch hatte ich ja gennant, dass mir AGBs aus dem Vertragsjahr vorliegen, in denen die BWZ mit 45 angegeben ist und mir von der BHW AGBs mit unter anderem einem Kürzel 03.2017 zugeschickt wurde, die die BWZ mit 33 beweisen sollen.

    Wenn das einen nicht nachdenklich machen sollte, dann nimmt er solche Verträge meiner Meinung etwas zu leicht. Dafür spare ich nicht Jahre lang, da geht es mir um zu viel.

    MfG

  10. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    An hatue,

    es gibt viele Möglichkeiten! Nur die Mehrheit der Möglichkeiten liegen beim Ausgeber, dank seiner AGB's!

    Sie dürfen auch nicht vergessen, ihre sehr lange Laufzeit, das würden neuerdings die Gerichte als Schädigung der Spargemeinschaft innerhalb der Bausparkasse ansehen und eine unabwendbare Kündigung zulassen!

    Bedenken Sie diese Guthabenszinsen auf ihren Guthaben die in ihren Vertrag haben, kann die Bausparkasse nicht im gleichen Verhältnis erwirtschaften!

    Als Sie ihren Vertrag abgeschlossen haben, 11.97, da gab es noch eine Inflation hier, konnte man Bausparverträge mit 20 % bis 40 % Guthaben der Bausparsumme besparen. So konnte man nach 5 bis 10 Jahren bauen und der Bausparer freute sich auf 4 -6 % p.a Zinsen auf das Bauspardarlehn, was nur 1/4 der Zinsen des Kontokorrent waren.

    Ein längst untergegangene Bausparkasse, hatte ein absoluten "Highlight" entwickelt, bei sofortiger Einzahlung von 40 % der Bausparsumme plus AG, bedurfte es nur einer Wartezeit von 18 Monate bis zur Zuteilung! Was im Schnitt 5- 6 Jahre früher war, als alle anderen Bausparkassen! Es bedeutete:"Statt 10 Jahre Wartezeit, bei Sofortauffüller nur 18 Monate!"
    Aber dieser Tarif den gibt es heute abgewandelt noch, bei der Wüstenblau, er nennt sich Tarif "Diffus", bis auf einen "Untertarif" haben alle ein Mindestlaufzeit von 13 Monaten bis zu Zuteilung! Und selbst dieser Untertarif hat nur eine Frist von 36 Monate, statt 120!
    Nun zurück, dein Vertrag stammt aus einer ganz anderen Zeitraum! Die Rahmenbedingungen haben sich wie gesagt geändert! Gegenwärtig haben alle Geldverleiher zu viel Geld in Kasse! Sie können nicht mehr die Zinsen vereinnahmen, um deine zugesagten Guthabenzinsen zu erwirtschaften, geschweige unnötige Guthabenzinsen auszuzahlen!
    Letztes Jahr hat es die Bausparkasse aus Kaiserstadt, trotz Umsatz von 1 Mrd. € Umsatz jährlich, zerrissen! Selbst bei 3 % Zins konnte Sie nicht mehr überleben, zum 31.12.2018 wurde sie ein Teil einer größeren Gesellschaft aus B-W! Wie 5 andere Bausparkassen die noch auf der Abschussliste stehen, alle 6 Bausparkassen hatten in den Jahren 2017/18. Ein Sonderfond zur Garantieauszahlungen von fälligen zugeteilten Bausparverträgen zu gewährleisten, mit Erlaubnis der Bafin an ihre Gesellschafter als Anteilsverkauf auflösen dürfen!
    Ihre "Bekannte" gehört auch dazu! Es würde mich nicht verwundern, wenn in dez. 2019 die nächste von den 5, ein Teil wird!

    Also wenn Sie jetzt Raus geschmissen werden, so ist es der Bilanzreinigung geschuldet. Dies dient nur um wieder ein Teil einer größeren Gesellschaft aus B-W zu werden!
    Die Alternative wäre die Insolvenz, mit der Abwicklung der aller Kunden der Bausparkasse! Einschließlich aller Sparer die dann um ihr Guthaben "erleichtert" wurden sind!

    Bruno68

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Freunde, passt bloß auf, Bausparkassen bescheissen, belügen und betrügen

    Vor allem, sie denken sich Zuteilung aus

    @bruno

    Du.nervst!!!!

  12. Avatar von hatue
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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Zitat Zitat von bruno68
    An hatue,



    Als Sie ihren Vertrag abgeschlossen haben, 11.97, da gab es noch eine Inflation hier, konnte man Bausparverträge mit 20 % bis 40 % Guthaben der Bausparsumme besparen. So konnte man nach 5 bis 10 Jahren bauen und der Bausparer freute sich auf 4 -6 % p.a Zinsen auf das Bauspardarlehn, was nur 1/4 der Zinsen des Kontokorrent waren.


    Bruno68
    Und was war mit den ganzen Darlehennehmer die langsfristige Rückzahlung vereinbart hatten und trotz Zinstief 5-6-7 % gezahlt haben, kam da eine Bank, ein Gericht ... auf sie zu und hat gesagt, das wäre unzumutbar ???

    Schade um die Antworten, ich wollte eigentlich nur wissen, ob die Bewertungszahl mit 45 die richtige wäre. hat da keiner eine Ahnung, wie man das herausfinden könnte ?

  13. Avatar von tneub
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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Wenn deine Unterlagen richtig geführt wären, wüsstest du, welche Bedingungen gelten. Etwas solltest du also auch an deine eigene Nase fassen.

    Suche mal im Forum nach dem User Spiagei oder so ähnlich und schreibe den mal per PN an. Der ist von der BHW und kann dir vielleich helfen den Unterschied zwischen den beiden Bausparbedingungen zu erkennen.

    PS:

  14. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: BHW D Plus Bewertungszahl Zuteilung

    Hatue,
    Und was war mit den ganzen Darlehennehmer die langfristige Rückzahlung vereinbart hatten und trotz Zinstief 5-6-7 % gezahlt haben, kam da eine Bank, ein Gericht ... auf sie zu und hat gesagt, das wäre unzumutbar ???
    Zur damaligen Zeit war dies normal, ich habe mal in den Heft der Vergangenheit von Bausparverträgen mal nach gelesen, da war in der Spitze 9,44% p.a auf Bauspardarlehn kein Problem!
    Siehe Regelwerk!

    Und selbst wenn diese Zinsen verlangt wurden. Es spielte keine Rolle! Denn der Bausparvertrag konnte, der in der Tilgungsphase befindet, da auch nur dann diese Zinsen anfielen, jederzeit und ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung voll getilgt werden! Selbst durch einen neuen Bausparvertrag, innerhalb der in der Abgabenordnung § 15 AO, genannten Personengruppe!
    Was ein Bankendarlehn eben nicht kennt!

    Daher vermute ich mal, dass Sie sich weder im Bankenvertragsrecht noch in den Bausparverträgen überhaupt nicht auskennen! Und dann wollen sie finanzieren, über 400.000 €? Das sie vielleicht 40 bis 50.000 € mehr an Zinsen, Gebühren und/oder anderen Alternativen (etl. die Risiken einer Privatinsolvenz) eingehen, wegen unterlassen? Spielt wohl keine Rolle!

    Hey Sie stellen die Zinsbilligkeit, vor ihnen nicht bekannten zukünftigen Gefahren der Gesundheit, Familienplanung und ihren Lebenslauf!

    Klar manchmal ist es in der Regelbankendarlehn unschlagbar, aber sobald es zu Abweichung kommt! Wird's richtig teuer für sie! Wobei auch die Vorfälligkeitsentschädigung keine Einbahnstraße ist! Lösen Sie ihr Niedrigzinsdarlehn vorzeitig ab und der Gläubiger kann das für ihnen besseren Zinsen verleihen, so haben Sie als Altschuldner eine Rechtsanspruch nach den gleichen Regeln auf eine Vorfälligkeitsentschädigung! Wie das haben sie nicht gewusst? Ach ja?
    Warum auch! Es ist ja nur ein Zinsschaden zu ihren Lasten, wegen Unterlassung!

    Wie kann man als Schuldner, seinen eigen Gläubiger nachreden? Was eigentlich zu seinen eigenen Nachteil ist? Da steht ja schon zu 50 % die Privatinsolvenz auf der Tagesordnung!

    Merken sie sich Eins: "Es gibt immer einer, der zahlt (Schuldner) und einen der mehrfach an Sie verdient (Gläubiger)"

    bruno68
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