Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

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  1. Avatar von Tourminaut
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    Standard Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    Hallo zusammen,

    ich möchte in den nächsten Wochen eine BU abschließen. Leider habe ich dieses Thema viel zu lange vor mir hergeschoben und mittlerweile auch das ein oder andere Zipperlein mit meinem Rücken gehabt (z.B. manuelle Therapie). Aus meiner Sicht Kleinigkeiten aber für den Abschluss einer BU, wie ich jetzt erfahren musste, absolut relevant.

    Ich habe die Möglichkeit über den Gruppentarif meines Arbeitsgebers (AG) eine BU bei einem großen deutschen Versicherer abzuschließen. Die Versicherung fragt dabei wohl ausschließlich über eine s.g. Arbeitgeber-Dienstobliegenheitserklärung drei allg. Punkte aus meiner Personalakte ab (Behinderung, Krankheit länger als 4 Wochen, ...). Es findet keine detaillierte Gesundheitsprüfung statt.

    Ein aus meiner Sicht großer Haken ist die Versicherungshöhe in Höhe von 1.250 Euro.

    Der Versicherungsvertreter hat mir daher vorgeschlagen, zunächst die BU über meinen AG abzuschließen und die Thematik „Wirbelsäule“ dadurch mit abzusichern.

    Sofern mir die Versicherungshöhe nicht ausreichen sollte, hätte ich im nächsten Schritt die Möglichkeit eine zusätzliche private BU (z.B. in Höhe von 750 Euro) abzuschließen. Da hier eine normale Risikoprüfung anstehen wird, wäre die Thematik Rücken/Wirbelsäule von dieser zusätzlichen bzw. privaten BU wahrscheinlich ausgeschlossen. Seine Empfehlung lautet, die private BU frühestens 1 – 2 Jahre nach Abschluss der AG-BU abzuschließen.

    Meine Frage ist nun, ob mir die private BU, bei welcher ich im Rahmen der Gesundheitsprüfung alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten werde/muss, zum Verhängnis bei meiner AG-BU werden könnte?

    Letztendlich würde dadurch rauskommen, dass ich zum Zeitpunkt des Abschlusses der AG-BU bereits in physiotherapeutischer Behandlung gewesen bin. Könnte mir Leistungen aus der BU meines AG dadurch nachträglich gestrichen werden oder verweigert werden?

    Oder sind meine Bedenken unbegründet, da eine detaillierte Gesundheitsprüfung im Rahmen des Abschlusses der Arbeitgeber-Dienstobliegenheitserklärung einfach nicht abgefragt worden sind?

    Vorab bereits vielen Dank und freundliche Grüße

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    Bitte darauf achten, dass es bei einer Direktversicherung (aus dem brutto bezahlt) auch die Leistung brutto ist und evtl. noch Steuern etc. abgehen.

    Habe mich da auch beraten lassen (Versicherung fängt mit A an? ;-) ) - Bei mir waren es 1500€ pro Monat die abgesichert worden wären - da wären im Jahr 7000€ Steuern fällig gewesen.

    Wollten sie für über Hundert € im Monat absichern - bis zur Rente also mehr als 30k€ - aber die spare ich lieber selber - mal schauen, wie hoch das Deport dann bei Renteneintrirtt ist.
    (Habe parallel schon 2 private BU, auf die keine Steuern anfallen.)

    Und wer weiß, ob es kein gutes Angebot für Altersteilzeit geben wird ... dann braucht man die BU für die letzten Jahre eh nicht mehr.

  3. Avatar von RosaLuxemburg
    RosaLuxemburg ist offline

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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    Zitat Zitat von utopus
    Bitte darauf achten, dass es bei einer Direktversicherung (aus dem brutto bezahlt) auch die Leistung brutto ist und evtl. noch Steuern etc. abgehen.
    Bitte darauf achten, dass hier an keiner Stelle erwähnt wird, dass es sich um einen Vertrag aus Schicht 2 handeln würde. Kann sein, muss nicht.
    Einfache Handlungsanweisung an den Vermittler: tasächlich per Ausschreibung (vulgo Voranfrage...) prüfen lassen, wie die Versicherer auf die "Zipperlein" reagieren...

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    An Tourminaut,

    was beschrieben wird ist wohl eine Art Rürup Rente! das Problem ist eine ganz andere Art scheidest Sie beruflich aus (Berufswechsel), könnte die BU auch enden! Und dann?

    Wie auch utopus beschrieb Unterliegt eine solch eine BU deren Beiträge der vollen Besteuerung und vollen Sozialpflicht! Da die Beiträge ja auch aus dem Bruttogehalt bezahlt wird! Nachteilig ist auch das das Kranken-, Arbeitslosen und die gesetzliche Rente wegen gezahlten Bruttobeiträge der BU sinkt.
    Bei Krankenendgeldfortzahlung mit 70 % vom Brutto, automatisch bei einen Beitrag von 150 € um runde 105 € monatlich sinkt!
    Bei Arbeitslosengeldzahlung mit 63 % vom Brutto, automatisch bei einen Beitrag von 150 € um runde 95 € monatlich sinkt!
    Bei der G Rente? da sieht es etwas anders aus ich gehe mal von 30 Jahren aus 1.800 € p.a mal 30 sind 54.000 € die in der G - Rentenberechnung fehlen bei 32 € je 33.000 € (=1 Rentenpunkt) dann dürfte deine G Rente um monatlich zwischen 53 -56 € gemindert werden! Nach heutiger Berechnung! Bei einer Lebenserwartung von 20 Jahre sind dies max. 13.440 € G Rentenverlust!

    Ich kann mir nicht vorstellen das eine reine BU Gruppenversicherung ist, sondern die übliche Branchenlösung über bAV mit anhängende BU!

    Bruno68

    Mein Rat an sie ist sich mal mit einen richtigen unabhängigen Makler sich über ihre Situation beraten lassen. Und zwar sehr schnell und ausgiebig!

  5. Avatar von RosaLuxemburg
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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    Zitat Zitat von bruno68
    An Tourminaut,
    ...
    Du hast mal so gar keine Ahnung, oder? Wer viel redet, sagt oft wenig. Entscheide dich zunächst einmal, ob du mutmaßen möchtest, ob Schicht 1 oder 2. Was noch gar nicht feststeht. Und dann überleg dir mal, wie das mit der "Sozialpflicht" ablaufen soll, falls nicht Schicht 2. Meine Herren...

  6. Avatar von RosaLuxemburg
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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    Zitat Zitat von bruno68
    Und zwar sehr schnell und ausgiebig!
    Falls du, was ich nicht hoffe, Makler sein solltest, wäre die dringende Empfehlung an den TO; um dich einen möglichst großen Bogen zu machen.

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    An RosaLuxenburg,

    Wenn eine Leistung aus unversteuerten Beiträgen, sowie aus nicht den Sozialpflicht unterliegen Einkommen bezahlt wird So ist die Im Leistungsfall fälligen Einkommen, der vollen Besteuerung und Sozialabgabenlast zu unterwerfen!

    Folgerichtig wird dies BU nur Leistung netto dass erbringen, die in Art und Umfang auf den Niveau von Hartz IV liegt. Das die gesetzliche Regelung für Hartz IV, eine sogenannte Nachrangleistung ist wissen sie vielleicht!

    Damit ersetzt die Leistung dieser BU, nur die Leistung aus den Hartz IV der staatlichen Stellen!

    Arm bleibt arm, wenn man sich der benötigten Weiterbildung entzieht!

    Bruno68

  8. Avatar von Tourminaut
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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die Antworten die leider zu vielen neuen Fragen bei mir führen.

    Nochmal zum Angebot:

    - ich kann die BU in Kombination mit einer bAV abschließen
    - ich kann bAV aber auch separat bzw. ohne die bAV abschließen --> die BU hätte demzufolge auch eine eigene Vertragsnummer

    - die Versicherungsgesellschaft fängt mit einem großen "A" an :-)
    - ich zahle die Versicherung aus meinem Brutto --> Renten-, Krankenkassen- und Arbeitslosenbeiträge werden demzufolge gemindert

    Ich tendiere zu der zweiten Variante weil dies einen evtl. Arbeitgeberwechsel wohl einfacher machen würde. Laut Makler kann ich die Versicherung in einem solchen Fall mitnehmen und für den Fall, dass der neue Arbeitgeber diese nicht übernehmen sollte, auch in eine private BU umwandeln lassen. Den kleinen Anteil welchen mein aktueller Arbeitgeber derzeit übernehmen würde, müsste ich dann aus eigener Tasche zahlen.

    Fragen:

    Den Punkt mit den Schichten habe ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden. Ich habe bisher gelesen, dass es "drei" Schichten gibt. Welche jetzt aber zu empfehlen oder überhaupt nicht zu empfehlen ist, habe ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden.

    Es gibt also auch Versicherungen wo ich Netto einzahle und im Fall der Fälle nichts weiter versteuern muss?


    Nochmals besten Dank für die Hilfe!!!!

  9. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    .... zu viel geschrieben

  10. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    In allen drei Schichten müssen auf eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern bezahlt werden. In vielen Fällen innerhalb der 3.Schicht, also der privaten Vorsorge, fällt innerhalb der Gesetzgebung zur Rente auf Zeit jedoch keine Zahlung von Steuern an, da man durch die spezielle Berechnung unterhalb des Grundfreibetrags kommt. Das wäre bei einer Rentenhöhe von 1.250 € der Fall, wenn das die einzigen Einkünfte sind. Die Steuern, die auf eine solche Größenordnung zu zahlen sind, wären aber in einem solchen Szenario auch in der 2.Schicht praktisch zu vernachlässigen.

    Wenn sie die 1.250 € als Direktversicherung inkl. Versicherungsschutz für ihren Bewegungsapparat versichert bekommen, wäre das sicherlich die klar beste und erste Wahl. Sobald dieser Vertrag policiert ist, können sie auch umgehend danach einen weiteren Vertrag abschließen, ohne das der Versicherungsschutz für die erste BU gefährdet ist.

  11. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    An Tourminaut,
    Den Punkt mit den Schichten habe ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden. Ich habe bisher gelesen, dass es "drei" Schichten gibt. Welche jetzt aber zu empfehlen oder überhaupt nicht zu empfehlen ist, habe ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden.
    Das meinte ich, damit der ausgiebigen Beratung für Versicherungen!
    Laut Makler kann ich die Versicherung in einem solchen Fall mitnehmen und für den Fall, dass der neue Arbeitgeber diese nicht übernehmen sollte, auch in eine private BU umwandeln lassen.
    Ich bitte sie ihren "V Vertreter" bitte nicht als Makler zu bezeichnen, dies kann er nicht sein.
    Zum Thema wandeln einer Bu, das ändert nichts an der Besteuerung und Soziallast! Sie können keine nachbelagerte Besteuerung ändern! Das haben andere schon versucht, nur Kosten für diese Änderung haben dann aber den wirtschaftlichen Vorteil aufgefressen!

    Lieber direkt eine SBU mit Gesundheitsfragen abschließen, da die Bedingungen eine andere sind, als eine die über bAV! S =Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung

    Bruno68

  12. Avatar von kalenderdose
    kalenderdose ist offline

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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    Zitat Zitat von Tourminaut

    Den Punkt mit den Schichten habe ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden. Ich habe bisher gelesen, dass es "drei" Schichten gibt. Welche jetzt aber zu empfehlen oder überhaupt nicht zu empfehlen ist, habe ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden.

    Es gibt also auch Versicherungen wo ich Netto einzahle und im Fall der Fälle nichts weiter versteuern muss?


    Nochmals besten Dank für die Hilfe!!!!
    Es geht nicht unbedingt darum, welche Schichten zu empfehlen sind, sondern dass Produkte der Altersvorsorge nach ihrer jeweiligen staatlichen Förderung kategorisiert werden:

    Schicht 1:
    - gesetzliche Rente
    - Basisrente (auch Rürup-Rente genannt)
    Die Basisrente ist insofern staatlich gefördert als dass du die Einzahlungen steuerlich absetzen kannst.
    > nachgelagerte Besteuerung

    Schicht 2:
    - bAV
    Wird insofern staatlich gefördert als dass du von der Entgeltumwandlung Gebrauch machen kannst und deine Steuer- und Sozialabgaben reduziert werden.
    - Zulagenrente (auch Riester-Rente genannt)
    Staatliche Förderung durch Zulagen und ggf. Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit
    > nachgelagerte Besteuerung

    Schicht 3:
    - alle privaten Altersvorsorgeprodukte, die nicht zu den oberen gehören
    > vorgelagerte Besteuerung

    Es gibt keine Altersvorsorgeprodukte, die nicht besteuert werden. Entweder sie werden vor- oder nachgelagert besteuert.

    Nachgelagert:
    Einzahlung erfolgt aus dem Bruttoeinkommen (bei bAV mit Entgeltumwandlung) oder die eingezahlten Beträge sind steuerlich absetzbar. Dadurch ist die Einzahlung also steuerfrei.
    Dafür wird die Rentenauszahlung als Einkommen versteuert.

    Vorgelagert:
    Einzahlung erfolgt aus dem Nettoeinkommen, die eingezahlten Beiträge sind nicht steuerlich absetzbar.
    Dafür wird die Rentenauszahlung nicht als Einkommen versteuert; versteuert wird aber die Hälfte des Kapitalertrags mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz (Halbeinkünfteverfahren), wenn gewisse Voraussetzungen (bspw. im Hinblick auf Laufzeit oder Beitragszahldauer) erfüllt sind. Sonst wird der gesamte Ertragsteil in Höhe der Abgeltungssteuer (25 %) versteuert.

    Eine Beratung zu Altersvorsorgeprodukten ist viel zu umfangreich als dass dies in solch einem Forum erfolgen könnte. Welche Produkte aus welchen Schichten zu empfehlen sind, ist komplett abhängig vom jeweiligen Kunden und kann niemals pauschal entschieden werden.

  13. Avatar von OneOfMany
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    Standard AW: Abschluss BU - Berufsunfähigkeitsversicherung - Gruppentarif Arbeitgeber

    Zitat Zitat von Tourminaut
    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die Antworten die leider zu vielen neuen Fragen bei mir führen.

    Nochmal zum Angebot:

    - ich kann die BU in Kombination mit einer bAV abschließen
    - ich kann bAV aber auch separat bzw. ohne die bAV abschließen --> die BU hätte demzufolge auch eine eigene Vertragsnummer

    - die Versicherungsgesellschaft fängt mit einem großen "A" an :-)
    - ich zahle die Versicherung aus meinem Brutto --> Renten-, Krankenkassen- und Arbeitslosenbeiträge werden demzufolge gemindert

    Ich tendiere zu der zweiten Variante weil dies einen evtl. Arbeitgeberwechsel wohl einfacher machen würde. Laut Makler kann ich die Versicherung in einem solchen Fall mitnehmen und für den Fall, dass der neue Arbeitgeber diese nicht übernehmen sollte, auch in eine private BU umwandeln lassen. Den kleinen Anteil welchen mein aktueller Arbeitgeber derzeit übernehmen würde, müsste ich dann aus eigener Tasche zahlen.

    Fragen:

    Den Punkt mit den Schichten habe ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden. Ich habe bisher gelesen, dass es "drei" Schichten gibt. Welche jetzt aber zu empfehlen oder überhaupt nicht zu empfehlen ist, habe ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden.

    Es gibt also auch Versicherungen wo ich Netto einzahle und im Fall der Fälle nichts weiter versteuern muss?


    Nochmals besten Dank für die Hilfe!!!!
    Ich glaube es wurde weiter oben schon einmal kurz darauf eingegangen, aber ich möchte gerne nochmal darauf hinweisen.

    Bei einer Entgeltumwandlung wie sie in deinem Fall mit der BAV und/oder der BU stattfinden würde, reduziert sich dein sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt (SV-Brutto) um den Betrag der Entgeltumwandlung. Deshalb kann sich deine dir zustehende Versicherungsleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld), der Rentenversicherung (Altersrente, Erwerbsminderungsrente) und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld 1) durch die Entgeltumwandlung reduzieren. Dies ist davon abhängig, ob dein SV-Brutto nach der Reduzierung durch die Entgeltumwandlung über der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bzw. über der Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung liegt.

    Bei einem SV-Brutto unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen könnte man sich im direkten Vergleich zur BAV auch mal die Riester-Rente anschauen. Hier würde sich nur das zu versteuernde Einkommen (Steuer-Brutto) reduzieren und nicht das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt (SV-Brutto). Du hättest dann auch den Steuerspareffekt aber würdest deine Versicherungsleistung deiner o. a. staatlichen Sozialversicherungen nicht vermindern. Da bei niedrigen Einkommen, der Steuerspareffekt nicht so hoch ist (progressiver Steuersatz) profitiert man noch von den Zuschlägen.

    Die Entgeldumwandlung ist m. M. nach z. B. dann eine Überlegung wert, wenn das Bruttogehalt mindestens 104 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung entspricht. Dann würde sich das SV-Brutto nicht reduzieren, wenn man die vollen möglichen 4 % über die Entgeltumwandlung als Beitrag leistet. In vielen Fällen, würden diese 4 % bereits mit 42 % Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag (+ Kirchensteuer) versteuert. Der Beitrag würde sich dann im Idelfall mit knapp über 50 % vom Netto und knapp unter 50 % aus Steuerersparnissen zusammensetzen.

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