Hallo,

2016 habe ich einen Rürup-Vertrag mit einer Einmalzahlung in Höhe von 37.000 Euro abgeschlossen, um dieses Ersparte Hartz-IV-sicher anzulegen. Leider habe ich erst 2017 wieder eine dauerhafte Anstellung gefunden. In 2016 habe ich nur drei Monate gearbeitet und war neun Monate lang arbeitslos und habe entsprechend wenig Steuern gezahlt. In meiner Steuererklärung für 2016 erhöht sich der Erstattungsbetrag nicht, wenn ich die 37.000 Euro einrechne. Wenn ich in der SteuerSoftware eingebe, ich hätte 12 Monate gearbeitet, errechnen sich ca. 4.000 Steuerminderung. Bis 2011 war ich auch freiberuflich tätig und habe meine Einkünfte versteuert.

Meine Frage: gibt es eine Möglichkeit, die 37.000 doch noch steuermindernd einzusetzen - z.B. indem man die Summe in ein anderes Steuerjahr verschiebt?

Vielen Dank für Deine Antwort, Wim