Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen - Einzug in 2020

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  1. Avatar von Fogma86
    Fogma86 ist offline
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    Standard Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen - Einzug in 2020

    Guten Tag zusammen,

    wir haben dieses Jahr im März ein Haus gekauft und einiges renoviert. Der Einzugstermin und somit auch die Ummeldung der neuen Wohnadresse wird voraussichtlich im Januar sein.

    Die in diesem Jahr entstandenen Lohnkosten der Handwerker möchten wir natürlich gerne mit der nächsten Steuererklärung von der Steuer absetzen.

    Meine Frage ist nun, ob das in irgendeiner Weise ein Problem ist, dass der Einzug erst in 2020 ist, die abzusetzenden Handwerker-Lohnkosten aber in 2019 berechnet und überwiesen wurden. Kann mir hierzu jemand eine sichere Auskunft geben ?

    Entschuldigt bitte, wenn dies das falsche Forum für dieses Anliegen ist, aber vielleicht kann mir ja doch jemand weiterhelfen ?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Freundliche Grüße

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen - Einzug in 2020

    Vermutlich kann dir ein Steuerberater/-hilfeverein eine fundierte Aussage treffen.
    Oder eine Google-Suche einen ersten Hinweis.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen - Einzug in 2020

    Eintugstermin spielt keine Rolle, wenn du in 2019 Eigentümer geworden bist und die Rechnungen aus 2019 stammen, dann passt das.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen - Einzug in 2020

    Text gelöscht, weil Aussage falsch war

    gesetzlich ist das hier geregelt:
    BMF-Schreiben v. 10.1.2014, BStBl 2014 I S. 7

  5. Avatar von Fogma86
    Fogma86 ist offline
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    Standard AW: Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen - Einzug in 2020

    Vielen Dank, dann muss ich mir vor Jahreswechsel ja keinen Stress machen.

    Beste Grüße

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