Haus Grundbuch

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  1. Avatar von mantik
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    Standard Haus Grundbuch

    Ich hätte einige Fragen bezüglich unseres Familienhauses. Dieses Haus hat mein Mann kurz vor unserer Eheschließung gekauft (finanziert). Er steht allein im Grundbuch und hat auch den Darlehensvertrag allein abgeschlossen. Innerhalb unserer mittlerweile 11-jährigen Ehe ist das Haus abbezahlt worden. Heißt das, dass ich das Haus während unserer Ehe hälftig mitfinanziert habe und mir bei eventueller Trennung ein Anteil im Sinne der Zugewinngemeinschaft zusteht? Wer hat Anrechte an dem Haus bei Tod meines Ehemannes? Wir haben eine gemeinsame minderjährige Tochter, mein Mann hat einen Bruder. Ich wäre sehr dankbar, wenn ich hier Antworten auf meine Fragen bekäme.

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Haus Grundbuch

    Für eine Rechtsberatung würde ich einen Anwalt fragen. Hier nur ein paar generelle Aussagen ohne Gewähr:
    Wenn jemand vor der Heirat ein Haus kauft nimmt er es mit in die Ehe - und es gehört erstmal demjenigen, der im Grundbuch steht.
    Es hängt generell von verschiedenen Voraussetzungen ab, was bei einer Trennung passiert - hier werden bei einer Zugewinngemeinschaft die entsprechenden Zugewinne aufgerechnet und gegebenfalls ausgeglichen.
    (Rente/Vermögen/...) einige Sachen können davon ausgenommen sein (z.B. Erbschaften) - bei einem Versterben gibt es die Möglichkeit eines Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge - Pflichtteile sind u.U. zu berücksichtigen.
    Eine Trennung ist in der Regel besser als der Tod - auf jeden Fall, wenn er nicht natürlichen Ursprungs ist.

  3. Avatar von mantik
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    Standard AW: Haus Grundbuch

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Also habe ich richtig verstanden, dass das Haus meinem Mann gehört, weil er im Grundbuch steht, obwohl wir das Darlehen dafür während unserer Ehe gemeinsam abbezahlt haben? Freundliche Grüße

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Haus Grundbuch

    In der Regel wird ja eine Billanz gezogen - was war vor der Ehe und was ist in der Ehe dazu gekommen - hier ein Beispiel:

    Mann vor der Ehe:
    100t€ Rentenanwartschaften
    50t€ Immobilienwert (200t€-150t€ Kredit)
    20t€ Weinsammlung
    30t€ Aktien/Barvermögen
    ===
    200t€

    Frau vor der Ehe:
    50t€ Rentenanwartschaft
    20t€ Lebensversicherung
    30t€ Auto/Barvermögen
    ===
    100t€

    Dazu gekommen in der Ehe:
    100t€ Rentenanwartschaften (beide zusammen)
    250t€ Immobilie (Kredit zurück gezahlt und Wert gestiegen)
    10t€ Weinsammlung
    20t€ Aktien
    -20t€ Auto Wertverlust
    +/-[50t€ Erbschaft -> wird nicht berücksichtigt]
    ===
    360t€ -> jeder bekommt davon 180t€ - wie man sich einigt, kann dann individuell unterschiedlich gehandhabt werden.

  5. Avatar von mantik
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    Standard AW: Haus Grundbuch

    Noch einmal vielen Dank! Dann wäre ich doch finanziell relativ abgesichert, da wir das Haus während unserer Ehe abbezahlt haben (obwohl der Darlehensvertrag mit der Bank nur von meinem Mann unterschrieben wurde). Er ist natürlich Hausbesitzer, müsste mich aber im Falle einer Scheidung ausbezahlen? Ich hoffe, dass es so weit nicht kommt.

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: Haus Grundbuch

    Falls es keinen Ehevertrag gibt - oder Gütertrennung vereinbart worden ist - und keine Werte beiseite geschafft werden (Gold) oder vernichtet werden (Weinsammlung/Auto ...) - sowas kann natürlich zum Rosenkrieg führen. Die Frage ist dann u.U. ob der im Haus verbleibende Partner noch einen entsprechenden Kredit bekommt um den anderen auszuzahlen - sonst muss es u.U. zwangsversteigert werden.
    Kann sehr mühsam werden, wenn z.B. einer die ganze Zeit fürs Wohnen gezahlt hat und der andere für Lebensmittel/Kleidung zuständig war - die Immobilie ist dann noch da - das Essen ist gegessen ...

  7. Avatar von mantik
    mantik ist offline
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    Standard AW: Haus Grundbuch

    Der eine Partner müsste also den anderen auszahlen, da man nicht feststellen kann, wer für Essen bzw. Haus gezahlt hat (gemeinsame Konten). Obwohl-der Darlehensvertrag lief über meinen Mann, trotzdem wurde das Darlehen durch unser gemeinsames Konto getilgt.

  8. Avatar von rene12345
    rene12345 ist offline

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    Standard AW: Haus Grundbuch

    Hallo Mantik,

    zunächst solltest du prüfen, ob tatsächlich nur Dein Mann oder auch Du im Grundbuch stehst.


    das Grundbuch ist ein mit öffentlichem Glauben ausgestattetes öffentliches Grundstücks-Verzeichnis. In ihm sind, regelmäßig mit konstitutiver Wirkung, die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken und die auf ihnen liegenden Lasten (z. B. Grunddienstbarkeiten oder Hypotheken) dargestellt. Ferner können mit dem Eigentum verbundene Rechte vermerkt sein.


    Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Er wird u. a. benötigt für die Beleihungsprüfung anhand der Beleihungsunterlagen sowie vor dem Kauf einer Immobilie. Wurde ein berechtigtes Interesse nachgewiesen, können – über die Einsichtnahme hinaus – auch Grundbuchabschriften beantragt werden (§ 12 Abs. 2 GBO), die auch amtlich beglaubigt werden können.


    Einen Grundbuchauszug kannst du zum Beispiel hier beschaffen: https://www.deingrundbuch.de , https://www.grundbuch24.de oder https://bodenauskunft.de


    Da gibts eine Menge Anbieter. Pass auf, dass du keine Vorlasse bezahlen musst. Bei den hier genannten kannst du bequem auf Rechnung bezahlen.


    Ich empfehle dir zum Grundbuch auch immer eine Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt) daneben zu legen. Da kannst Du genau die Flurstücksbezeichnung (das. sind meistens Nummern) und die Grenzen vom Grundstück/FLurstück sichten. Diese kannst du bequem online hier www.flurkarte24.de


    Viele Grüße
    
    Rene ��

  9. Avatar von mantik
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    Standard AW: Haus Grundbuch

    Vielen Dank für die Antwort. Das klingt ziemlich kompliziert, aber ich werde das alles mal überprüfen. VG

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