Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

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  1. Avatar von xXQuicksilverZZ
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    Lächeln Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

    Hallo Leute,

    Ich hätte einige Fragen und würde mich freuen wenn ihr mich ausklären könntet.
    Meine Eltern haben sich letztes Jahr 2018 im Mai eine Wohnung gekauft.

    Dafür haben wir von der LBS einen Kredit von 234000,00 € genommen und von der Sparkasse 70000,00€. Davon sind schon die 70000,00€ von der Sparkasse abbezahlt und von dem LBS Kredit um die 20000,00€.
    Davon habe ich um die 10000,00€ meinen Eltern gegeben um den Sparkassen Kredit abzubezahlen.

    Da ich kein Einzelkind bin, wird ja rein rechtlich das Vermögen der Eltern 50 % an die Erben verteilt bei einem Todesfall.
    Jetzt ist es aber so das ich gerne meinen Eltern helfen will den LBS Kredit abzubezahlen, da ich schon 20 bin und mich selber irgendwann in der Wohnung sehen werde.
    Jetzt ist es aber so das meine Schwester (19) nichts von der Wohnung hören will und nichts dazu beisteuern will. Sie hat auch gesagt das sie kein Interesse an der Wohnung hat.

    Jetzt meine Fragen:

    - Kann ich in späteren Jahren einen Nachweis vorlegen das ich an dem Kredit was mitgezahlt habe um so mehr Anteil an das Vermögen bzw. an der Wohnung zu bekommen?

    - Wie soll ich die Bezahlungen an meinen Eltern dokumentieren? Gibt es schon solche Vorlagen?

    - Wie soll ich schon die schon getätigten Bezahlungen schriftlich vermerken ?

    - Kann sich meine Schwester schriftlich festlegen das sie nichts davon haben will?

    - Wie sieht das das Gesetz?

    - Was ist mit Pflichtteil gemein? Gilt das auch wenn Sie sich von dem Vermögen distanzieren möchte?

    Ich warte sehnsüchtig auf eure Fragen

    Mit freundlichen Grüßen
    xXQuicksilverZZ

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

    Beim Erbfall werden in der Regel 100% verteilt und nicht nur 50%.

    Pflichtteil bedeutet, dass ein Erbe nur die Hälfte vom normalen Erbteil bekommen - wenn ihm z.B. 50% zustehen, bekommt er nur 25%.

    Warum sollte die Schwester auf ihr Erbe verzichten wollen? Man könnte die Schwester auszahlen, damit sie auch ihren Anteil bekommt.
    Und die Eltern können natürlich vor ihrem Tod ihr Vermögen verschenken/überlassen/verkaufen, wem sie möchten.

  3. Avatar von xXQuicksilverZZ
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    Standard AW: Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

    Mit 50% hab ich gemeint wenn es 2 Erben gibt bekommt jeder 50%.

    Könnt ihr mir noch die anderen Fragen beantworten ??

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

    Ich würde klassisch einen Darlehensvertrag mit den Eltern machen. Bei Tod müßte der ja dem Vermögen entgegengerechnet werden und mindert die Erbmasse.

    Das stellt aber keine Rechtsberatung dar. Wenn du es genau wissen willst, geh zu einem Anwalt.

  5. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

    Bei Erben hilft nur ein Rechtsbeistand zu fragen. Alles andere ist Risiko.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

    @ xXQuicksilverZ,

    Einfach sind deine Fragen nicht!
    Da ich kein Einzelkind bin, wird ja rein rechtlich das Vermögen der Eltern 50 % an die Erben verteilt bei einem Todesfall.
    Jetzt ist es aber so das ich gerne meinen Eltern helfen will den LBS Kredit abzubezahlen, da ich schon 20 bin und mich selber irgendwann in der Wohnung sehen werde.
    Jetzt ist es aber so das meine Schwester (19) nichts von der Wohnung hören will und nichts dazu beisteuern will. Sie hat auch gesagt das sie kein Interesse an der Wohnung hat.

    Jetzt meine Fragen:

    A) Kann ich in späteren Jahren einen Nachweis vorlegen das ich an dem Kredit was mit gezahlt habe um so mehr Anteil an das Vermögen bzw. an der Wohnung zu bekommen?
    B) Wie soll ich die Bezahlungen an meinen Eltern dokumentieren? Gibt es schon solche Vorlagen?
    C) Wie soll ich schon die schon getätigten Bezahlungen schriftlich vermerken ?
    D) Kann sich meine Schwester schriftlich festlegen das sie nichts davon haben will?
    I) - Wie sieht das das Gesetz?
    II) -Was ist mit Pflichtteil gemein? Gilt das auch wenn Sie sich von dem Vermögen distanzieren möchte?

    Ich warte sehnsüchtig auf eure Fragen
    Zu A) in Verbindung mit I)
    Variante 1) Ein Privatdarlehn ohne Notar das reicht solange bis einer der Elternteil in die Pflege muss! Danach reicht der Darlehnsvertrag zum Feuer anmachen im Kamin!
    Variante 1a) Ein Privatdarlehn ohne Notar das reicht solange bis beide der Elternteile in die Pflege muss! Danach reicht der Darlehnsvertrag zum Feuer anmachen im Kamin!

    Variante 2) Ein Privatdarlehn ohne Notar das reicht solange bis ein Elternteil verstirbt. Danach reicht der Darlehnsvertrag zum Feuer anmachen im Kamin! Denn alles was nicht im Grundbuch steht ist beim Erben völlig unbedeutend!
    Die Erbfolge erfolgt wie vorgesehen der überlebende Elternteil erbt 50 % vom Erblasservermögen! Die restlichen 50 % werden gequotelt an die Kinder oder Erben verteilt!

    Bei 1.Testamentseröffnung des ersten Verstorbenen könnte man ein sogenanntes "Vermächtnis", den 3. Darlehnstilger einräumen und seine Leistung aus seiner Vermögensmasse vorab befrieden!
    Aber ob dies so vom Finanzamt anerkannt wird ist sehr zweifelhaft! Das gleiche gilt in Falle eine Pflege beider Elternteile, mit schöner Regelmäßigkeit verschwinden die ungesicherten Forderung, bei der Zwangsverwertung des Vermögens der Pflegepersonen. Zum Wohle der Eltern in den laufenden Pflegekosten!

    zu C) Ganz einfach, jeden Beleg wo eine Überweisung an das Darlehnskonto darauf steht, im Original aufheben!

    zu D) Selbstverständlich könne sie alles unterschreiben lassen, nur wen Interessiert dies? Genau gekommen:"Keinen!" Die Frist für die Verjährung beträgt in diesen Fall 10 Jahre! Ein vorab Erbausschlag führt zu einer Sperrung von sämtlichen Nachrangleistungen, die als Ergänzung oder Vollleistung aus den Sozialsystem kommt! Beinen Erbe von 300.000 € steht Dir und deiner Schwester ca.je 75.000 € zu. Teile das mal durch die Pfändungsfreigrenze von 1.200 € monatlich! Das ergibt mindestens 60 Monate keine Leistung nach de Hartz IV Regeln!

    Hier bedarf es eine gesonderte Vereinbarung innerhalb der Familie!

    II) Der Pflichtteil lässt sich im Regelfall nicht umgehen diese sind 50 % der Quotelung der regulären Erbmasse eines Erben! Einzig die "Erbunwürdigkeit" kommt als völlige Entzug der Erbberechtigung in Frage! Allerdings bedeutet es dies das der "Erbunwürdige"; hier eine Möglichkeit https://youtu.be/ctFnRC-eWV8 wer sehr stark das Bedürfnis hat, alleine Erbe zu sein.

    Allerdings gebe ich hier Rheingeist recht: Ohne einen Anwalt und Notar sowie mit Kosten von 1.000 € wird es mit der Sicherheit nichts!

    bruno68

  7. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

    Wie alt sind denn die Eltern überhaupt - bei 2 Kindern mit 19/20 Jahren kann es ja z.B. 40-50 Jahre sein - mit einer Lebenserwartung von 70-80 Jahren - also wird das Erbe vermutlich erst in 20-40 Jahren zur Verfügung stehen (Wenn bei einem Pflegefall noch etwas übrig bleibt.) Wobei man natürlich auch durchaus 100 Jahre alt werden kann.

    Aber möchtest du erst mit 40-60 Lebensjahren die Wohnung übernehmen und dafür schon jetzt Geld reinstecken?
    Hast du deine berufliche Ausbildung schon beendet? Weiteres Erspartes als Notgroschen auch vorhanden?

    Das letzte Jahr war übrigens 2019 ;-)

  8. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

    Ich spreche da aus Erfahrung. Besser ist das und du hast es schwarz auf Weiss und keiner kann dann rütteln.
    Bei Geld Angelegenheiten könnten Frauen sehr erfinderisch werden. Mit einem Fachanwalt für Erbrecht bist du auf der sicheren Seite. Vielleicht hat er auch noch einen Tipp. Mann mit Erfahrung.....

  9. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Den Eltern helfen den Kredit abzubezahlen.

    Nun denn er früher erben will!

    Hier eine unbedeutende Möglichkeit https://youtu.be/ctFnRC-eWV8

    bruno68

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