100% Finanzierung mit Wertpapieren

+ Antworten
21Antworten
  1. Avatar von KeBi
    KeBi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    11.02.2020
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard 100% Finanzierung mit Wertpapieren

    Hallo liebe Finanzgemeinde,

    ich bin neu hier im Forum, und beschäftige mich gerade mit der Finanzierung einer Eigentumswohnung.
    Und zwar schwebt mir hierfür folgendes Konstrukt vor. Ich würde diese Wohnung gerne zu 100% finanzieren, lediglich
    die Nebenkosten selbst bezahlen. Die meist geforderten 20% EK sind vorhanden, allerding in meinem Portfolio in Form von Wertpapieren, und
    dort sollen sie nach Möglichkeit auch bleiben.
    Nun meine Frage, hat jemand Erfahrung mit solch einem Konstrukt? Gibt es Banken, die dies als Sicherheit aktzeptieren und so etwas finanzieren würden?
    Die Idee dahinter ist, dass ich auf der einen Seite von den günstigen Krediten profitieren möchte und auf der anderen Seite ungern die gute Performance meines Protfolios aufgeben möchte.

    Danke schonmal für eine Antwort!

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.755
    Danke
    55

    Standard AW: 100% Finanzierung mit Wertpapieren

    An noelmaxim,

    ja, ja mal das Urteil durch gelesen! Aber scheinbar nicht verstanden! Sicherlich das das BGH zurückgewiesen, aber zum ersten Urteil des OLG Celle negativ beschieden!

    Das 1.Urteil OLG Celle belief sich der Schadensersatz auf 0 €! Das BGH hat damit schon einmal abgewandelt und den Rechtsweg neu definiert:

    A) das pauschal gegebenen Rat immer ein möglicher Schaden verursacht
    B) jede Zahlung ist zu prüfen ist
    C) das Zeiträume nach einen Gespräch weit nachwirken können! In diesen Fall mindestens 7 Jahre

    Daraus abgeleitet ergibt sich für diesen Vertrieb/Vermittler folgende Probleme

    i) einen mindest Schaden von 10.000 € (erste Zahlung)
    ii) die beide anwaltlichen Kosten für LG und OLG und BGH
    iii) die Gerichtskosten für LG und OLG und BGH mit den Satz 3,0, 4,0 und 5,0 zu rechen bei 10.000 € Streitwert, einfacher Satz 241,00 € mal 12 fachen Satz, zu Zahlen runde 3.000 €.
    iiia) die Gerichtskosten für LG und OLG und BGH mit den Satz 3,0, 4,0 und 5,0 zu rechen bei 200.000 € Streitwert, einfacher Satz 1.746,00 € mal 12 fachen Satz, zu Zahlen runde 21.000 €.

    Damit ergibt sich automatisch das der Vermittler so finanziell in die Mangel genommen wird, das eine Weiterbeschäftigung wegen finanziell ungeordnete Verhältnisse per Gesetz untersagt ist! Wer bringt denn auf die schnelle 20.000 € auf! Zumal eine Steuerliche Absetzung, wegen der Straftat ausgeschlossen ist!
    Auch eine Geldstrafe seitens der IHK, Ordnungsamt ist nicht ausgeschlossen!

    Die Kostenlawine überrollt den Vertrieb, Vermittler unaufhaltsam.

    Noch Fragen? Wie gefährlich dieser kostenloser und außerhalb der zugelassenen Zulassung gegebener Rat ist, ist unabsehbar!

    bruno68

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.177
    Danke
    1021

    Standard AW: 100% Finanzierung mit Wertpapieren

    Zitat Zitat von bruno68
    An noelmaxim,

    ja, ja mal das Urteil durch gelesen! Aber scheinbar nicht verstanden! Sicherlich das das BGH zurückgewiesen, aber zum ersten Urteil des OLG Celle negativ beschieden!

    Das 1.Urteil OLG Celle belief sich der Schadensersatz auf 0 €! Das BGH hat damit schon einmal abgewandelt und den Rechtsweg neu definiert:

    A) das pauschal gegebenen Rat immer ein möglicher Schaden verursacht
    B) jede Zahlung ist zu prüfen ist
    C) das Zeiträume nach einen Gespräch weit nachwirken können! In diesen Fall mindestens 7 Jahre

    Daraus abgeleitet ergibt sich für diesen Vertrieb/Vermittler folgende Probleme

    i) einen mindest Schaden von 10.000 € (erste Zahlung)
    ii) die beide anwaltlichen Kosten für LG und OLG und BGH
    iii) die Gerichtskosten für LG und OLG und BGH mit den Satz 3,0, 4,0 und 5,0 zu rechen bei 10.000 € Streitwert, einfacher Satz 241,00 € mal 12 fachen Satz, zu Zahlen runde 3.000 €.
    iiia) die Gerichtskosten für LG und OLG und BGH mit den Satz 3,0, 4,0 und 5,0 zu rechen bei 200.000 € Streitwert, einfacher Satz 1.746,00 € mal 12 fachen Satz, zu Zahlen runde 21.000 €.

    Damit ergibt sich automatisch das der Vermittler so finanziell in die Mangel genommen wird, das eine Weiterbeschäftigung wegen finanziell ungeordnete Verhältnisse per Gesetz untersagt ist! Wer bringt denn auf die schnelle 20.000 € auf! Zumal eine Steuerliche Absetzung, wegen der Straftat ausgeschlossen ist!
    Auch eine Geldstrafe seitens der IHK, Ordnungsamt ist nicht ausgeschlossen!

    Die Kostenlawine überrollt den Vertrieb, Vermittler unaufhaltsam.

    Noch Fragen? Wie gefährlich dieser kostenloser und außerhalb der zugelassenen Zulassung gegebener Rat ist, ist unabsehbar!

    bruno68

    Kannst du das mal etwas genauer, plausibler definieren?

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 25.06.2017, 18:06
  2. Einstiegsfehler beim investieren in Wertpapieren

    Von MC Muffin im Forum Wirtschaft, Börsen & Märkte
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.06.2017, 17:11
  3. Bräuchte Hilfe - Information zu Wertpapieren

    Von dekoman im Forum Wirtschaft, Börsen & Märkte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 18.07.2016, 20:00
  4. Nennt man den Gewinn aus Wertpapieren immer Dividende?

    Von Giesi im Forum Wirtschaft, Börsen & Märkte
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.11.2011, 08:35
  5. Verschiedene Arten von Wertpapieren und deren Bedeutung

    Von MI5 im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 08.11.2009, 22:27