Guten Tag liebe Finanzfreunde,

Meine Arbeitssituation ist etwas spezieller. Daher kann ich trotz einiger Informationsquellen nicht genau
sagen wie das von der Abrechnung und Steuern her abläuft. Vielleicht kann mir hier der ein oder andere weiterhelfen.

Mein Profil:
Ich arbeite derzeit ca. 20 Std. (5 Std davon Home Office) und bin Studierender an einer Universität
Heißt, dass ich Abzüge eines Werksstudent erhalte. Dort verdiene ich so um die 1200€ Netto
Ich studiere auf Lehramt und habe nun die Möglichkeit befristet an einer Schule Vertretung zu machen.
Das Arbeitsverhältnis ginge maximal 7-8 Wochen mit 10.5 Std pro Woche und ich würde pro Monat um die 1400-1500 Brutto verdienen.

Meine Fragen wären nun:

- gilt der befristete Vertretungslehrer Job als kurzfristige Beschäftigung?
- wird durch den Nebenjob mein Status als Werkstudent aufgehoben wegen des Verdienst?
- wenn der Vertretungslehrerjob nicht als kurzfristige Beschäftigung gilt, zahle ich in beiden
Jobs gleichviel bei den Sozialversicherungsbeiträgen?

Liebe Grüße

WorkStudent33