mietausfall

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  1. Avatar von viktor
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    Standard mietausfall

    angenommen läuft gerade ein versicherungsfall.
    nun coronafall.

    wie verhält es sich mit mietausfall regelung.
    übernimmt die versicherung auch dle mietausfälle für die leerlaufzeit durch reparaturverschiebung (handwerker kommen nicht, das objekt solange nicht nutzbar) ?
    oder wer muß diese sonst tragen ?

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: mietausfall

    Nun viktor,

    jetzt fängt die Selbstabschlüsse von Versicherungen an zu scheitern!

    Es gibt die KBU Versicherungen = Kleine BetriebsUnterbrechungs- Versicherungen für Zürs

    Bei den Bauern gibt es Versicherungen wegen behördlicher angeordneter Betriebsschließungen allerdings nur als Umlageverfahren innerhalb der Sozialkassensysteme

    so für die Schweinepest, Hühnervogelgrippe, Rinderwahnsinn (BSE), ....

    In der Gastronomie und Lebensmittelbranche, gibt es dies wohl auch, wegen den geringen Bekanntheitsgrad und den zusätzlichen Versicherungsbausteine, so dadurch die höheren Kosten wird dies eher nicht auf den Web Vergleichsportalen zu finden sein!
    Hier ist und bleibt der lang arbeitende Ausschließlichkeitsvertreter in Vorteil, da dieser nur eine Versicherung aus diesen Bereich beraten darf, dürfte dieser sofern er diese Art von gewerbliche Versicherung vermittelt! Die benötigte Wissenstiefe haben!
    78 Versicherungen bedeuteten auch 78 verschiedene Vermittler!

    bruno68

  3. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: mietausfall

    Evtl. gehts ja "nur" um eine normale Gebäudeversicherung. Das sind private Mietausfälle ebenfalls versichert bei Unbewohnbarkeit nach einem versicherten Schaden ( bei vielen Anbietern ).

    @Viktor: Ruf doch am Besten bei deiner Versicherung an. Bringt doch nix ohne Glaskugel...

  4. Avatar von viktor
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    Standard AW: mietausfall

    Ruf doch am Besten bei deiner Versicherung an.
    ja. gute idee.
    aber die versicherung würde natürlich NEIN sagen, da JA zu ihrem ungunsten wäre.

    also:
    wenn der raum doch solange nicht nutzbar ist, müßte doch die gebäudeversicherung von raumvermieter den mietausfall weiter zahlen ?

    wenn dageagen der raum schon fertig ist, mieter aber mit seiner aufräum-/wieder einzug arbeiten durch corona verhindert wird, dann gibt es keine mietausfallversicherung mieterseits. Richtig ?

  5. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: mietausfall

    Zitat Zitat von viktor
    ja. gute idee.
    aber die versicherung würde natürlich NEIN sagen, da JA zu ihrem ungunsten wäre.

    also:
    wenn der raum doch solange nicht nutzbar ist, müßte doch die gebäudeversicherung von raumvermieter den mietausfall weiter zahlen ? Ja, solange die Arbeiten wegen dem versicherten Schaden noch nicht abgeschlossen sind. Hier gibt es aber auch Fristen wie lange bezahlt wird.

    wenn dageagen der raum schon fertig ist, mieter aber mit seiner aufräum-/wieder einzug arbeiten durch corona verhindert wird, dann gibt es keine mietausfallversicherung mieterseits. Richtig ? Ja, dann ist es nicht mehr das Problem des Vermieters bzw. dessen Wohngebäudeversicherung.
    Bei welcher Versicherung bist du denn versichert bzw. die Eigentümergemeinschaft?

  6. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: mietausfall

    Ja, solange die Arbeiten wegen dem versicherten Schaden noch nicht abgeschlossen sind. Hier gibt es aber auch Fristen wie lange bezahlt wird.
    Da der mieter keine mietausfallversicherungsschutz in seiner Betriebsausfallversicherung hat,
    könnte ja der mieter solange den einzug hinausziehen, um die Leistung von gebäudeversicherung des vermieters auszuschöpfen.
    Der vermieter bekommt dann ärger mit dessen versicherung !

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