Prolongation

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  1. Avatar von Konrad4
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    Standard Prolongation

    Bsp. 100T€ Darlehen, 5% Sondertilgung p.a. vertraglich fest.

    Nach 10 Jahren stehen noch 50T€. Wird der Vertrag prolongiert, also verlängert ändert die Bank lediglich den Zinssatz und bietet evtl. neue Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren an.

    Jetzt das Unklare. Bleibt der Tilgungssatz und wenn ja, welcher, wenn der Tilgungssatz während der Laufzeit auf Wunsch geändert wurde?
    Da das Darlehen ja weiterbesteht, besteht ja auch das Sondertilgungsrecht von 5% p.a. weiter,
    a.) der ursprünglichen Darlehenshöhe von 100T€ also 5T€ p.a. oder
    b.) von 50T€ also 2,5T€ p.a.?

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Prolongation

    @ luci,

    alle Reden von einer Prolongation! Nur was ist eine Prolongation? Laut Wiki ist:
    Eine Prolongation (lateinisch prolungare, „verlängern“) ist allgemein die Verlängerung der ursprünglichen Geltungsdauer eines Vertrags und speziell im Bankwesen die Vertragsänderung eines Kreditvertrags, bei welcher der Fälligkeitszeitpunkt unter Beibehaltung der übrigen Kreditbedingungen hinausgeschoben wird.
    Konrad4 schreibt aber:
    Schön zu wissen, dann ist für den Darlehensgeber eine Prolongation ein Deckmäntelchen um kurz vor Auslauf des Darlehen ein paar Stolpersteine einzubauen.
    Liest man oben und das von Konrad4, was ergibt sich daraus? Richtig, ein echter Darlehnsneuvertrag und keine Prolongation!

    Denn eine Prolongation setzt im wesentlichen voraus::"Das sich weder

    --die Zinsen,
    --noch die Höhe der Schulden,
    --noch andere Vertragsbedingungen ändern,

    --nur der Zeitpunkt der Fälligkeit wird fix um einen Zeitraum etl. 10 Jahre verschoben!

    Wird nur ein weitere Punkt verändert, handelt es sich nicht um eine Prolongation, sondern wie gesagt der 2. Darlehnsneuvertrag! Was verliert der Schuldner?

    Richtig dieser Verliert sein Widerrufsjoker für sein 1.Darlehnsvertrag unwiderruflich, denn die Bedingungen für den Verlust sind erfüllt!des schuldners

    Wenn beide Vertragsparteien (Gläubiger und Schuldner) einvernehmlich, eine Vertragsänderung vereinbaren!
    Und nicht wie das Gericht den Gläubiger zugestanden hat, a) nach der Verjährung § 195 BGB oder b) alternativ nach 10 Jahre, 1 Tag nach Tilgung, nach § 196 BGB.

    Sondern in einen solchen Fall, sofort nach Unterschrift des Schuldners!

    bruno68

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Prolongation

    Bruno!!!!!! Natürlich können sich bei einer Prolongation die Zinsen ändern und das ist auch der Regelfall !!!!

  4. Avatar von luci
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    Standard AW: Prolongation

    Da bist d u ja wieder bruno68. "Bruno68 ist ein beständiger verfechter des Widerrufjokers und versucht immer wieder sein Wunsch-Thema in jedenneuen Beitrag einfließen zu lassen. Denn eine Prolongation setzt im wesentlichen voraus::"Das sich weder

    --die Zinsen,
    --noch die Höhe der Schulden,
    --noch andere Vertragsbedingungen ändern,


    Woher hast Du das denn schon wieder bruno68 ? Ist es nicht gerade der Sinn einer Prolongation den Zinssatz auf ein markgerechtes Niveau anzupassen?

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Prolongation

    Der Sinn muss es ja zwingend nicht sein, es ist lediglich die Konsequenz daraus, dass sich das Zinsniveau verändert hat.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Prolongation

    luci,
    Ist es nicht gerade der Sinn einer Prolongation den Zinssatz auf ein markgerechtes Niveau anzupassen?
    Nein, wie Name selbst schon sagt, lat. “prolungare” = “verlängern”, nicht ändern!"
    ein neuer und damit anderer Vertrag zu geänderten Bedingungen gewesen ist.
    Damit man es besser versteht:

    Grundsatz ist: Bei einer Vertragsverlängerung wird ein bestehender, befristeter oder auslaufender Vertrag, durch die gleichen Vertragsparteien zeitlich verlängert.

    Bei Dauerschuldverhältnissen werden häufig über AGB versucht über Laufzeitverlänein neuer und damit anderer Vertrag zu geänderten Bedingungen gewesen ist.gerungsklauseln eine Vertragsverlängerung zu erreichen. (Stillschweigende Verlängerung, durch den Verzicht der rechtzeitigen Kündigung einer Vertragspartei).
    Aber es wird auch unterschieden zwischen einer
    Enge Definition
    Bei einer Vertragsverlängerung im engeren Sinne wird der Vertrag zu den wesentliche gleichen Bedingungen weitergeführt, wobei dies durch eine bereits im Vertrag vereinbarte Vertragsklausel, durch Option durch einseitige Willenserklärung oder erneute Vertragsverhandlungen erfolgen kann.
    alternativ kommt auch das in Frage
    Weite Definition
    Bei einer Vertragsverlängerung im weiteren Sinne verhandeln die gleein neuer und damit anderer Vertrag zu geänderten Bedingungen gewesen ist.ichen Vertragsparteien auf Grundlage des bestehenden Vertrages einen neuen Vertrag mit stark geänderten Regelungen (z. B. Vertragslaufzeit, Zahlungsbedingungen, Entgelte, Umfang des Vertrages) aus.
    für beide Vertragsformen wird in der 1.Form folgendes in den ABG's gefasst: Das man sich rechtzeitig in Verhandlung begibt!

    Daher ist die Mitteilung von Konrad4 hier das man hier weitere Stolpersteine einbaut eim ganz klarer Hinweis, dass die Prologation in dieser Form nur um eine "Weite Definition" handeln kann!

    Als Fallbeispiel würde ich hier verwenden:
    In den Medien wird häufig bei Sportlern über eine Vertragsverlängerung (Vertragsprologation) berichtet,

    - ohne rechtlich zu unterscheiden,

    ob dies eine Verlängerung eines bestehenden Vertrages

    oder

    ein neuer und damit anderer Vertrag zu geänderten Bedingungen gewesen ist.
    zu der anderen Frage von Dir: wegen meine Rückkehr zum Widerrufsjoker nun,

    bei einer "Engen Definition"; also einer reinen Verlängerung des Darlehns, bliebe der Widerufsjoker "ewig" erhalten, da ja die Frist nie angelaufen ist, kann sie folgerichtig nie abgelaufen sein!
    bei einen "Weiten Definition"; also ein neuer Vertrag zu geänderten Bedingungen des Darlehns, geht der Widerufsjoker mit Abschluss des Neuvertrages unter!
    - Da beide Parteien einvernehmlich sich zum "neuen" Vertrag geeinigt haben!

    Alternativ wäre gewesen das der Kunde, geht zum unabhängiger Immobilienvermittler seiner Wahl vor Ort, lässt sich ein anderes Darlehn vermitteln und er hält sich den Widerrufsjoker noch für min. 3 und höchstens 10 Jahre offen!
    Bei 2 %, Darlehnssumme 200.000 € und 10 Jahre macht dies glatte 40.000 € Schadensersatzanspruch.

    Noch Fragen, was man als Immobiliendarlehnsvermittler alles wissen muss bzw. sollte! Man steht halt als Vermittler auf Seiten des Kunden und nicht in Lager des Gläubigers, wie ein hauseigene Bankberater!

    bruno68

  7. Avatar von luci
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    Standard AW: Prolongation

    Mensch Bruno68 ! Ich gratuliere recht herzlich - bist wieder deinen ganzen Misst wieder losgeworden! Du hast ja Recht Misst düngt und wenn man flächendeckend dieses Forum damit bearbeitet - kann man mit viel Ertrag rechnen.

  8. Avatar von Konrad4
    Konrad4 ist offline
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    Standard AW: Prolongation

    Ich bringe mal Licht ins Dunkle,
    Grundsätzlich sollte es sein, wenn Fachleute unter sich sind z.B. auch Banker, kommuniziert man strikt in Fachsprache; die Fachsprache wird auch in Verwaltungen und u.a. im Rechtsbereich, RAe, Gerichte etc angewendet. Man spricht und jeder aus diesem Personenreis versteht diese präzise Kommunikation. Aussenstehende, Laien, der Bürger tun sich mitunter schwer damit. Ich nenne nur ein Beispiel Eigentum und Besitz.
    Man muss sich jetzt jedoch auf der Zunge zergehen lassen, dass Fachleute hier Banker einen Fachbegriff - hier Prolongation anders auslegen als die klassische Definition.
    Nun ist der Verbraucher von heute nicht mehr so unwissend in Fachbereichen wie vor 50 Jahren, dies stört dass Verständnis Fachbereiche und Bürger.
    Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass der Begriff "Prolongation" durch eine treffenderen Begriff ersetzt werde. Bei "Forwarddarlehen" hat man dies ja auch so präzisiert, Beginn am Ende der Laufzeit oder innerhalb der Laufzeit.
    Mit Fachbegriffen tut sich auch die Politik mitunter schwer, so sagte doch ein BT-Abgeordneter neulich, dank Freizügigkeit kann man überall ins Ausland reisen. Man weiß schon was er meint, dennoch laut GG Art. 11 genießen Deutsche Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet ( und nicht weiter),
    will man die Grenze zu einem anderen Land übertreten, dann zieht GG Art. 2 Persönliche Freiheitsrechte.
    Also Vorsicht, vor Sachverhalten die sich hinter Fachbegriffen verstecken, die nicht das halten was sie versprechen.
    Man könnte auch fragen, weshalb Banken sich mit Darlehensbestimmungen schwer tun.

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Prolongation

    @ Konrad
    Man könnte auch fragen, weshalb Banken sich mit Darlehensbestimmungen schwer tun.
    Warum wohl? Mehr oder minder A) Geld verdienen, die einen wollen für einen Handschlag 1 € als Vermittler, die anderen 5 € als Bankberater für die gleiche Tätigkeit!

    Man braucht nur die Eigentümer fragen deren Eigentum, in der Zwangsvollstreckung sind. Das erklärt dann auch weshalb sich alle so schwer tun!

    A) mit einer Beratung vor den Abschluss des Darlehns
    B) Während der Darlehnsphase
    C) Während der Abwicklung

    wie man die Differenz verdient? Um mithalten zu können, bestimmt nicht über den Darlehnszins, sondern durch noch engere Vertragsbedingungen, so das der Schuldner automatisch in die Insolvenzfalle gerät! Wie?

    @ luci, lese mal den Text und erkenne den Unterschied

    Die Summen entsprechen in etwa denen die zum Haus kauf oder Bau benötigt werden!

    Siehe Anhang
    Bruno68
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