Kreditsicherheiten

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von carlos250
    carlos250 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    09.04.2020
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard Kreditsicherheiten

    Hallo zusammen,

    ich muss für die Wirtschaftsschule eine Präsentation zu den Kreditsicherheiten halten und habe explizit zur Bürgschaft einige Fragen, die mir das Internet nicht beantworten kann. Vielleicht ist ja hier jemand der in dem Bereich tätig ist?


    1. Als Bürge: sobald der Kreditgeber auf mich zu kommt und das Geld verlangt, muss ich den ganzen Restbetrag sofort bezahlen oder werde ich den Kredit in den selben Raten wie der Schuldner abbezahlen?

    2. Die Arten der Bürgschaften - ist es in der Realität üblich, das Höchstbeträgbürgschafte und Zeitbürgschaften nur bei selbst selbstschuldnerischen Bürgschaften gemacht werden? (so als eine Unterpunkt?)


    Ich hoffe das war verständlich. Ich bedanke mich im Voraus.

    Gruß

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.05.2016
    Beiträge
    910
    Danke
    128

    Standard AW: Kreditsicherheiten

    Carlos,

    sorry, überhaupt nicht mein Gebiet, aber dass halt überhaupt jemand etwas schreibt...

    Wie z.B. eine Bank auf dich als Bürgen zugreift ist von der Bürgschaft abhängig, bei einer selbstschuldnerhaften Bürgschaft haftet der Bürge sofort für jede Zahlung (Raten und Ablösezahlung am Kreditende). Also Beispiel Darlehensvertrag, der Bürge haftet sofort für jede Rate incl. dem Restbetrag am Darlehensende, wenn der Kreditnehmer nicht bezahlt. Bei einer Ausfallbürgschaft (dafür muss ja schon der Kreditvertrag von der Bank wegen Zahlungsverzug von mindestens 2 Monatsraten) gekündigt worden sein und der KN per Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden sein, dann haftet der Brüge natürlich sofort mit dem gesamten Restbetrages des Darlehens. Wenn die Bank den Darlehensvertrag kündigt, dann ist immer sofort die gesamte zu diesem Zeitpunkt existierende Restschuld zur Zahlung fällig.

    Höchstbeträge und Zeitdauern sind Schutzfunktionen für den Bürgen d.h. der Bürge kann nur bis zum Datum x und dem Betrag y von der Bank belangt werden. Allerdings ist eben sehr fraglich, ob eine Bank das akzeptiert. Wenn die Bank an einem Darlehensnehmer derart zweifelt, dass sie einen Bürgen verlangt, dann wird sie immer auch den Bürgen voll in der Haftung sehen wollen. Insofern würde ich Höchstbeträge oder Zeiten eher als Ausnahmefälle ansehen, da der Kreditgeber dadurch schlechter gestellt wird. Da dieser aber den Kreidt nicht vergeben muss (und der Kreditnehmer den Kredit unbedingt haben will), wird der KG immer in einer stärkeren Verhandlungsposition sein und den Bürgen voll in die Haftung nehmen wollen.

    Ausfallbürgschaften sind wieder besser für den Bürgen, da der KG erst mal zahlungsunfähig werden muss. Da dies nur ein Gericht feststellen kann, ist das ein langer und steiniger Weg für eine Bank, um an das Geld des Bürgen zu kommen. Hier gilt wieder, dass ein Bank in der deutlich besseren Verhandlungsposition bei der Kreditvergabe ist und sehr wahrscheinlich auf eine selbstschuldnerhafte Bürgschaft bestehen wird. Da Verträge nach Form und Inhalt frei sind (außer diese sind nichtig z.B. wegen Sittenwidrigkeit usw.) könnte man natürlich auch bei Ausfallbürgschaften Höchstbeträge und Zeiten vereinbaren. Allerdings wird in der Realität ein Kreditgeber eine doppelte Schlechterstellung (Ausfallbürgschaft im Vergleich zur selbstschulderhaften Bürgschaft und Haftungsberenzung nach Höhe oder Zeit) sehr wahrscheinlich niemals akzeptieren.

    Grundsätzlich solltest du dich immer an die Stelle des Kreditgebers gegeben, da er in der besseren Verhandlungsposition befindet. Er KANN einen Kredit vergeben, der andere BRAUCHT diesen Kredit. Deshalb wird der Normalfall mM (ohen dies belegen zu können) eine selbstschuldnerhafte Bürgschaft ohne Begrenzung in Betrag und Zeit sein.

  3. Avatar von carlos250
    carlos250 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    09.04.2020
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Kreditsicherheiten

    Hallo StGe1973,


    langsam klingelts.
    Wenn die Bank den Darlehensvertrag kündigt, dann ist immer sofort die gesamte zu diesem Zeitpunkt existierende Restschuld zur Zahlung fällig.
    Besonders das war mir so gar nicht klar.


    Vielen Dank!


    gruß

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.750
    Danke
    55

    Standard AW: Kreditsicherheiten

    @carlos250,

    Merke dir zwei Merksätze:

    a) "Schreibe als Bürge hier und her! Aber niemals quer!"; Merksatz für Bürgen

    b) "Bürgen, muss man das Geld aus der Tasche, würgen!"; Merksatz für Gläubiger

    bruno68

Ähnliche Themen

  1. Welche Kreditsicherheiten werden von Banken anerkannt?

    Von Angel im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.01.2011, 11:30
  2. Welche Kreditsicherheiten kommen bei einem Autokredit in Frage?

    Von Auto Kredit im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 31.01.2009, 19:25