Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündigen?

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  1. Avatar von Tom79
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    Standard Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündigen?

    Hallo zusammen,

    ich habe mir bereits sehr viele Beiträge in Foren, Fachzeitschriften etc durchgelesen und bin eigentlich was Finanzthemen betrifft gut informiert und verstehe die Produkte.
    Was ich aber bis jetzt nicht 100%ig verstehe und mich teilweise total verwirrt ist der Wohn-Riester. Was da unser Staat konstruiert hat, ist an Komplexität nicht mehr zu überbieten.
    Ich hoffe es kann mir der ein oder andere Experte hier im Forum Licht ins Dunkel bringen...(bevor ich mit dem Berater einen Termin vereinabare, will ich es besser verstehen).
    Leider fürchte ich, wird der Text ein wenig lang...Entschuldigung schonmal hierfür.

    Folgender Sachverhalt:
    Meine Frau und ich haben beide einen Wohnriester bei Schwäbisch Hall (Fuchs WohnRente) mit einer Bausparsumme von je 65.000 abgeschlossen (in 2009).
    Der Sparzinssatz beträgt 1%. Die Zuteilung erfolgt bei 41% und der Darlehenszins wäre dann bei 2,95% (was natürlich bei der aktuellen und noch sehr viele Jahre bleibenden Niedrigzinsphase ein sehr schlechter Deal ist...). Die Abschlußgebühren waren entsprechend bei 2 x 650 EUR :-(
    Seit Anfang an zahlen wir je 1.950 pro Jahr ein.
    Zu unserer eigenen Zulage von je 175 EUR bekommt meine Frau noch 3 x 300 EUR für die Kinder.

    Aktuell haben wir lt. Auszug folgendes Altersvorsorgevermögen (wobei ich nicht ganz verstehe warum sich nicht alles 1:1 aufaddieren läst / wie werden die Zinsen berücksichtigt?):

    Ich:
    Zulagen: 1.561 EUR
    Einzahlung: 21.447,50 EUR
    Altersvorsorgevermögen: 23.589,26 EUR (die Differenz zw. den beiden oberen Posten: 880,76 EUR)
    Zinszahlungen: 1.230,76 EUR (?)

    meine Frau:
    Zulagen: 8.461 EUR
    Einzahlung: 21.147,50 EUR
    Altersvorsorgevermögen: 30.455,97 EUR (die Differenz zw. den beiden oberen Posten: 847,47 EUR)
    Zinszahlungen: 1.497,47 EUR (?)

    Gesamt:
    Zulagen: 10.022 EUR
    Einzahlung: 42.295 EUR
    Altersvorsorgevermögen: 54.045,23 EUR (die Differenz zw. den beiden oberen Posten: 1.728,23 EUR)
    Zinszahlungen: 2.728,23 EUR (?)

    Die Differenz zw. Zinszahlungen und dem Wert den ich mir nicht erklären kann liegt bei 350 bzw 650 oder 1.000 EUR zusammen -> verstehe ich nicht...
    Bisher habe ich das Thema Wohnriester und Versteuerung etc verdrängt, aber warum auch immer kam es vor paar Tagen hoch und lässt mir keine Ruhe mehr..

    Die aktuelle Situation ist auch noch, dass meine Frau seit ca 8 Jahren nicht mehr arbeitet (zuerst die ganzen Elternzeiten und jetzt aufgrund Krankheit + Kinder nicht mehr möglich).
    Ich zahle aber immer noch die 1.950 pro Jahr ein, obwohl es kein Einkommen gibt.

    Fragen:
    1: soll ich den Betrag meiner Frau auf das Minumum von 60 EUR senken, um das Wohnförderkonto nicht unnötig ansteigen zu lassen?
    2. Bezugnehmend auf 1.: werden auch die Einzahlungen die nicht steuermäßigend waren im WFK angesetzt? Oder max 2.100 EUR pro Person und Jahr?

    Wir haben ein Haus gekauft und werden in ca 4 Jahren 280.000 Kredit verlängern müssen bzw anschlussfinanzieren. Das wäre bei der gleichen Bank aktuell (in 4 Jahren wird es sicher ähnlich sein) mit 0,7% auf weitere 10 Jahre möglich (EFH-Wert aktuell ca 1.1M).

    Welche Möglichkeiten gäbe es mit dem Wohnriester oder was sollte man überlegen?
    3. geringer weiterbesparen und nach Ablauf der nächsten 10 Jahre das Guthaben für Tilgung entnehmen? Geht das ohne Weiteres oder nur in der Ansparphase?
    4. wie aktuell weiterbesparen und nach 10 Jahren zur Tilgung entnehmen?
    5. geringer oder wie aktuell weiterbesparen und Kredit so abschließen, dass Wohnriester kurz vor Renteneintritt zur Resttilgung entnommen wird?
    6. Wohnriester weiterlaufen lassen und nie verwenden? Was passiert dann beim Renteneintritt?
    7. Wohnriester und Bausparer gleich nach Ablauf der ersten 10 Jahre verwenden? Nur dann wohl zu schlechterem Zinssatz und sehr stark ansteigendem WFK -> sehr hohe Besteuerung im Alter?
    8. Wohnriester in einen anderen Riester umwandeln - geht das überhaupt (und wenn auch bei Schwäbisch Hall), macht es Sinn?
    9. Den Vertrag komplett Ruhen lassen - geht das überhauüt, dass man gar nichts mehr einzahlt oder macht das v.a. wg. der Kinderzulagen keinen Sinn?
    10. Die Kröte schlucken und den ganzen Mist kündigen und lieber das restliche Geld nehmen, dafür keinerlei Verpflichtung im Alter und mehr Flexibilität?
    11. Wie kann man das WFK im Allgemeinen oder bei meinem Fall möglichst klein halten um die hohe Besteuerung zu vermeiden/zu mindern? Die 2% fiktive Besteuerung bei dem aktuellen und wohl die nächsten Jahrzehnte bleibenden 0-Zinssatz + Geldentwertung ist doch per se ein Minusgeschäft, oder?

    Wie ihr seht....Fragen über Fragen...mir platzt schon der Kopf.
    Wer hat so was nur erfunden?

    Vielen Dank schonmal für eure Ideen / Hilfe!

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Würde an deiner Stelle noch raussuchen, wieviele Steuern du in der Laufzeit bisher durch Riester gespart/zurückbekommen hast - um abschätzen zu können, wieviel bei einer Kündigung übrig bleiben würde.

    Um wenig fiktive 2%-Besteuerung auf dem Wohnförderkonto zu haben, sollte man die entsprechende Tilgung möglichst kurz vor der Rente tätigen.

    Um abzuschätzen ob sich das ganze lohnt, solltest du schauen, wieviel zur Zeit an Steuererstparnis durch die Riesterzahlung herauskommt und dem gegenüberstellen, was in der Rentenphase an zusätzlichen fiktiven Rente zu zahlen ist - dabei sollte man natürlich berücksichtigen, dass man durch die Wohnriesterförderung schneller abzahlen kannn.
    (Und berücksichtigen, dass man dann eine Riesterinfizierte Immobilie hat, die man 20 Jahre nur unter Auflagen verkaufen/vererben kann und selber nutzen sollte.)

  3. Avatar von Tom79
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Wg der Steuer muss ich mal nachschauen.
    Was ich eben noch gefunden habe...die Seite fairr.de
    Hier wird mit Riester ETF geworben und einem möglichen Übertrag.
    Ist es prinzipiell möglich einen Wohnriester zu so einem ETF gebundenen Riester umzuwandeln? Hat das schon jemand gemacht (welche Kosten würden entstehen) und ist es überhaupt zulässig? Wäre das eine Option?
    Jedenfalls hört sich das 1000x besser an als der sinnlose teure Bausparer.

    Edit: eben gelesen dass fairr alle ETFs und Fonds im Mrz verkauft hat..ein wenig spät und die teils große Erholung (ob nachhaltig wird sich erst herausstellen) nicht mitgemacht hat.

    Sonst andere Ideen für einen möglichen, unschädlichen Übertrag?

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    @Tom79,

    bitte springen Sie nicht jeden Trend hinterher! Lesen sie mal das Darlehnsvertrag mal durch! Wenn nämlich drinnen steht dass die Riesterverträge die Restschuld ablösen. Dann ist der Gedanke beendet mit der Wandlung!

    Utopus schreibt:"Sie sollten mal die steuerlichen Vorteile der Riesterverträge in den gesamten letzten Sparjahren!" Wenn sie dann jährlich an die 600 € Steuer gespart haben fehlt in ihre Berechnung, die 6.000 € Guthaben! Sie haben diese bekommen und jährlich verbraucht statt zu sparen!

    Ich nehne mal an:"Das die Riesterverträge insgesamt 130.000 € betragen, davon haben Sie bereits knapp 43.000 € Guthaben zur Ablöse sollten aber 53.300 € Guthaben vorhanden sein, es fehlen nur noch 10.300 €, wären die 6.000 € steuerlichen zusätzlich einbezahlt wurden wäre eine Teilablösung nach 8 Jahren statt 10 Jahren möglich gewesen!

    Gehe von ihrer Aussage aus:"Wir haben ein Haus gekauft und werden in ca 4 Jahren 280.000 Kredit,...!"
    Hätten Sie in 2 Jahren, bei einer Restschuld von ca. 320.000 € eine Teilablösung von 130.000 € erfolgt, durch die Schuldsenkung bestünde auch das recht die Tilgungsrate von x % der neuen Schuldsumme 190.000 € jetzt anzupassen!
    Für die Riester würde sich nichts ändern, da sie 130.000 €, abzüglich den Guthaben von 53.300 €, verbleibende Restschuld 76.700 € , jährliche Tilgung mit 3.900 €, abzüglich Zulage und steuerliche Vorteile! Bis zu Rente möglich!

    Ihr Ansinnen:
    Wir haben ein Haus gekauft und werden in ca 4 Jahren 280.000 Kredit verlängern müssen bzw anschlussfinanzieren. Das wäre bei der gleichen Bank aktuell (in 4 Jahren wird es sicher ähnlich sein) mit 0,7% auf weitere 10 Jahre möglich (EFH-Wert aktuell ca 1.1M).
    Ist in ihre Annahme völlig fehlerhaft, der Gesetzgeber hat per Gesetz verboten, dass Finanzierungsobjekt als Wert einzubeziehen. Was folglich bedeutet, wenn der Schuldner nicht in Lage ist zum Termin, eine Finanzierung nachzuweisen die sich nicht auf ein Vermögenszuwachs des Objektes bezieht!

    Des weiteren schreiben sie folgendes:
    Die aktuelle Situation ist auch noch, dass meine Frau seit ca 8 Jahren nicht mehr arbeitet (zuerst die ganzen Elternzeiten und jetzt aufgrund Krankheit + Kinder nicht mehr möglich).
    Ihre Frau arbeitet seit 8 Jahren nicht? Hat ihre Frau schon bei den 1. Darlehnsabschluss nicht mehr gearbeitet? Wenn nein, darf dürfe die Refinanzierung in 4 Jahren scheitern, weil das pfändbares Einkommen durch die drei Kinder fehlen!

    Ich zahle aber immer noch die 1.950 pro Jahr ein, obwohl es kein Einkommen gibt.
    Und? Sie müssen um die volle Zulage zu erhalten eh 4 % vom Einkommen einzahlen in ihren Fall 3.900 mal das 25 fache, 96.000 € brutto jährlich haben! Wenn diese Summe nicht haben, bekommen sie jetzt schon erhebliche Steuervorteile, neben den max. Zulagen!

    Was Sie eins jetzt nicht machen dürfen, ist von den vertraglichen Darlehnsbedingungen abweichen, sonst ist die Bank selbst gezwungen, wegen der verschlechtern Zahlungsmoral steht's fristlos zu kündigen.

    Haben Sie Zahlungsprobleme gehen Sie zur Bank, lassen Sie sich wegen der Krise, eine bestätigung ausstellen in den Sie bis zu 2 Monatsbeiträgen oder max. in Zahlungsverzug kommen dürfen! Und das sich der Darlehnsvertag um die Verzugszeit formlos verlängert.
    So könnten Sie zwar nur die Tilgung für 2 Monate aussetzen, folglich bei einer Weiterzahlung von 50 % auf 4 Monate möglich.

    Bestehen kein Geldprobleme suchen Sie sich eine echten Immobilien Berater, der das Finanzierungskonstrukt ihnen noch mal erklärt! Allerdings kann er Sie das erklären was Sie auch Fragen! Was dann auch ein wiederum ein Problem ist!

    Bedenken sie immer Sie zu fünft sind und das jede ihre Fehlanscheidung auch 5 Personen gleichzeitig betrift.

    bruno68

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    @Tom79,

    bitte springen Sie nicht jeden Trend hinterher! Lesen sie mal das Darlehnsvertrag mal durch! Wenn nämlich drinnen steht dass die Riesterverträge die Restschuld ablösen. Dann ist der Gedanke beendet mit der Wandlung!

    Utopus schreibt:"Sie sollten mal die steuerlichen Vorteile der Riesterverträge in den gesamten letzten Sparjahren!" Wenn sie dann jährlich an die 600 € Steuer gespart haben fehlt in ihre Berechnung, die 6.000 € Guthaben! Sie haben diese bekommen und jährlich verbraucht statt zu sparen!

    Ich nehne mal an:"Das die Riesterverträge insgesamt 130.000 € betragen, davon haben Sie bereits knapp 43.000 € Guthaben zur Ablöse sollten aber 53.300 € Guthaben vorhanden sein, es fehlen nur noch 10.300 €, wären die 6.000 € steuerlichen zusätzlich einbezahlt wurden wäre eine Teilablösung nach 8 Jahren statt 10 Jahren möglich gewesen!

    Gehe von ihrer Aussage aus:"Wir haben ein Haus gekauft und werden in ca 4 Jahren 280.000 Kredit,...!"
    Hätten Sie in 2 Jahren, bei einer Restschuld von ca. 320.000 € eine Teilablösung von 130.000 € erfolgt, durch die Schuldsenkung bestünde auch das recht die Tilgungsrate von x % der neuen Schuldsumme 190.000 € jetzt anzupassen!
    Für die Riester würde sich nichts ändern, da sie 130.000 €, abzüglich den Guthaben von 53.300 €, verbleibende Restschuld 76.700 € , jährliche Tilgung mit 3.900 €, abzüglich Zulage und steuerliche Vorteile! Bis zu Rente möglich!

    Ihr Ansinnen:
    Wir haben ein Haus gekauft und werden in ca 4 Jahren 280.000 Kredit verlängern müssen bzw anschlussfinanzieren. Das wäre bei der gleichen Bank aktuell (in 4 Jahren wird es sicher ähnlich sein) mit 0,7% auf weitere 10 Jahre möglich (EFH-Wert aktuell ca 1.1M).
    Ist in ihre Annahme völlig fehlerhaft, der Gesetzgeber hat per Gesetz verboten, dass Finanzierungsobjekt als Wert einzubeziehen.
    Was folglich bedeutet:"Wenn der Schuldner nicht in Lage ist, zum Termin eine Finanzierung nachzuweisen, die sich nicht auf ein Vermögenszuwachs des Objektes bezieht, automatisch gescheitert ist!

    Des weiteren schreiben sie folgendes:
    Die aktuelle Situation ist auch noch, dass meine Frau seit ca 8 Jahren nicht mehr arbeitet (zuerst die ganzen Elternzeiten und jetzt aufgrund Krankheit + Kinder nicht mehr möglich).
    Ihre Frau arbeitet seit 8 Jahren nicht? Hat ihre Frau schon bei den 1. Darlehnsabschluss nicht mehr gearbeitet? Wenn nein, dürfte die Refinanzierung in 4 Jahren scheitern, weil das pfändbares Einkommen durch die drei Kinder fehlen!

    Ich zahle aber immer noch die 1.950 pro Jahr ein, obwohl es kein Einkommen gibt.
    Und? Sie müssen um die volle Zulage zu erhalten eh 4 % vom Einkommen einzahlen in ihren Fall 3.900 mal das 25 fache, 96.000 € brutto jährlich haben! Wenn diese Summe nicht haben, bekommen sie jetzt schon erhebliche Steuervorteile, neben den max. Zulagen!

    Was Sie eins jetzt nicht machen dürfen, ist von den vertraglichen Darlehnsbedingungen abweichen, sonst ist die Bank selbst gezwungen, wegen der verschlechtern Zahlungsmoral steht's fristlos zu kündigen.

    Haben Sie Zahlungsprobleme gehen Sie zur Bank, lassen Sie sich wegen der Krise, eine bestätigung ausstellen in den Sie bis zu 2 Monatsbeiträgen oder max. in Zahlungsverzug kommen dürfen! Und das sich der Darlehnsvertag um die Verzugszeit formlos verlängert.
    So könnten Sie zwar nur die Tilgung für 2 Monate aussetzen, folglich bei einer Weiterzahlung von 50 % auf 4 Monate möglich.

    Bestehen kein Geldprobleme suchen Sie sich eine echten Immobilien Berater, der das Finanzierungskonstrukt ihnen noch mal erklärt! Allerdings kann er Sie das erklären was Sie auch Fragen! Was dann auch ein wiederum ein Problem ist!

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  6. Avatar von Tom79
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    So..jetzt hab ich mir mal die Steuerbescheide angeschaut.
    Unter dem Punkt "über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung":
    09: 797 EUR
    10: 846
    11: 907
    12: 500
    13: 420
    14: 117
    15: 126
    16: 114
    17: 160
    18: 106
    19: offen
    -> Gesamt 2009-2018 = 4.093 EUR

    D.h. sollte ich die Verträge nicht in andere Riester überführen, sondern auflösen müsste ich zurückbekommen:
    54.045 - 10.022 (Zulagen) - 4.093 (Steuererm.) = 39.930 EUR (Einzahlung war 42.295 EUR + Verlust von 1.300 Abschlussgebühren).
    Sehe ich das in etwa so richtig, oder wird auch der Zins (1%) zurückbehalten (klar, müsste das dann versteuert werden).


    @bruno68:
    Nein, ich springe nicht jedem Trend hinterher, aber man kann es ja mal hinterfragen / in den Raum werfen.
    Nein, Steuerersparnisse habe ich nicht verbraucht.. es wurden in den ca 6 Jahren Darlehenstilgung (das aktuelle Darlehen ist über eine Bank abgeschlossen, ohne Bausparer / Bausparkasse, d.h. nebenbei bespare ich den Wohnriester) bereits 80.000 getilgt und ca nochmal 60.000 in Modernisierung (aus laufenden monatlichen Sparraten bzw was übrig war + Steuerrückerstattungen + Depotverkauf VWL usw) investiert.
    Ja, beide Verträge haben zusammen eine Höhe von 130.000 EUR. Den weiteren Punkt verstehe ich nicht. Ja, es bedarf je 41% von 65K für die Zuteilung, jedoch möchte ich keinen Zinssatz von 2.95% nominal zugeteilt bekommen. Meine Finanzierung hat einen Mischzins von 1.85% (1/3 auf 10J, 2/3 auf 15J). In ca 4 Jahren kann ich den 15J-Teil auch kündigen, bedeutet ich muss 280.000 Anschluss finanzieren und günstigere Zinsen sichern. Den weiteren Punkt bzw Berechnung verstehe ich leider nicht.
    Wenn dann würde der Wohnrister für mich doch aktuell nur als Tilgungsentnahme in Frage kommen, ohne dass ich ein Darlehen über die Bausparkasse aufnehme, oder geht das nicht?

    Das mit dem "Vermögenszuwachs" war mir nicht bewusst. D.h. ich stelle Kredithöhe weiter zum Kaufpreis - auch ok (ohne Nebenkosten 600K. Denke bei einer Beleihung von unter 50% bekommt man auch sehr gute Zinsen).
    Beim Darlehensabschluss war sie in Elternzeit, ungekündigt.
    Warum sollte eine Refinanzierung scheitern (kann ich mir nicht vorstellen).
    Die Kinderzulage wird meiner Frau zugeschrieben. D.h. sie bekommt 175 + 300 + 300 +300 Zulage. Wenn ich das Konstrukt richtig verstanden habe, muss ich 4% max 2.100 (abzgl. der 175 Zulage) einzahlen, dann reicht bei meiner Frau theoretisch der Sockelbetrag von 60 EUR (da keine Einkünfte) um die volle Förderung zu erhalten. Es steht nirgends, dass 2 x voll eingezahlt werden muss.
    Da der Wohnriester aktuell nur bespart wird, sehe ich kein Problem mit der Einzahlungsänderung. Ist ja noch in der Sparphase.
    Ich habe auch keine Geldprobleme. Ich will den Wohnriester nicht wg. Geldproblemen loswerden bzw überlege die Optionen, sondern weil die Bausparkonditionen ein Witz sind und die 2% fiktive Versteuerung ein Witz deutscher Komplexität und mit sicheren Konstukten die nächsten Jahrzehnte auch nicht realisierbar. Klar, weiß keiner wie sich die Inflation, Geldentwertung etc verhält.

    Wenn ich jetzt das Altersvorsorgevermögen v. 54K voll entnehmen und in die Darlehenstilung fließen lassen würde (angenommen, es geht einfach so..), dann würde das bedeuten, ich habe die nächsten 26 Jahre 54K auf dem Wohnförderkonto fiktiv mit 2%, d.h. mit Zinseszins zum 67ten bei 90.440 EUR (sofern man natürlich nichts mehr einzahlt und keine weitere Förderung in Anspruch nimmt, was natürlich auch Käse wäre..).

    Oder man spart weiter bzw zahlt weiter ein und in 4 + 10 Jahren sind ca 120.000 im Wohnriester. Das entnehme ich und habe die Immobilie 100% getilgt. D.h. mit 55 Jahren schuldenfrei.
    Dann läuft das Wohnförderkonto mit 120.000 EUR los für 12 Jahre, richtig? D.h. es sind dann ca 152.200 zu versteuern (beide zusammen..). D.h. nehmen wir mal an 25% (wer weiß das jetzt schon...) = 38.000 Rückzahlung (quasi dann alles was man an Förderung erhalten hat...wo ist da der Vorteil)? Nur ist halt 1% Verzinsung + Versteuerung bei Renteneintritt ein Minusgeschäft. Da leg ich das Geld lieber in Global ETFs (ja...kann rauf/runter gehen, aber sollte da nach weiteren 26 Jahren, weniger als 3% Nettorendite übrig bleiben, dann haben wir bis dahin ganz andere Probleme zu bewältigen/gehabt...).

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Boahhhhhhh Bruno, jetzt deinen unmöglichen geistigen Erguss schon 2 mal??????

  8. Avatar von Tom79
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Mein Berater hat mich per Mail noch darauf hingewiesen, dass ich ja noch die Möglichkeit der "Treueprämie" habe. D.h. wenn ich den Bausparer nicht in Anspruch nehme, gibt es die bisher gezahlte Zinsgutschrift nochmal extra obendrauf. So wird das natürlich wieder interessanter.
    Jetzt muss ich nur nochmal berechnen und mit ihm besprechen wie das funktioniert bzw was beachtet werden muss...geht das auch erst in 4 oder 14 Jahren, etc.

    Ansonsten würde ich mich über weitere Meinungen / Vorschläge freuen.
    Das mit dem Riester-ETF habe ich schon begraben. Die laufenden Kosten mit fast 1% sind zu hoch. Ich habe jetzt erstmal für uns persönlich zus. einige ETF Sparpläne abgeschlossen - macht losgelöst von allem mehr Sinn.

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    @ Tom79,

    Sie sollten unter den vorvertragliche Information zu ihren BSV mal was nachlesen!

    Unter Name, Anschrift der für die BSK handelnden Vermittlers/ Handelsvertreters daneben in Feld steht lesbar folgender Satz:"Der Vermittlers/ Handelsvertreters hat keine Abschlussvollmacht für die xx Bausparkasse AG bzw. Bank!"
    Was demnach ein Vertreter sagt ist nur:"Hätte, hätte, Fahrradkette!"; folglich nichts!

    Denn dafür muss man auch den Darlehnsvertrag mal genauer Durchlesen und auch Verstehen!

    wie schon Prof. Dr. Rosenkranz, von der Uni Bochum in den Heft aus der Reihe "Zeitschrift für Wirtschaft und Bankenrecht" 3. März 2018 Seite 410 bis 421 unter Punkt G veröffentlicht hat:
    G. Zusammenfassung der Ergebnisse
    Bausparsofortfinanzierungen sind Kombinierte Finanzprodukte, deren rechtlichen Aufspaltung in endfälliges Darlehn und Bausparvertrag über den Verbund nach § Abs. 3 BGB überwunden wird. Wegen der komplexen Gegenseitigkeitsstruktur ist hierfür die typischerweise erfolgende Verwendung eines Teils des Darlehns auf die Bearbeitungsgebühr ausreichend.
    Trotz der gebotenen Unterscheidung der drei Teile eines Bausparvertrages kommen im Falle eines Widerrufs eines der Verträge daher beide Verträge zu Fall. Für die den Bausparvertragsteil (im engeren Sinne) kann - im Gegensatz zum Bauspardarlehn - jedoch allenfalls ein Widerrufsrecht aus den § 312 g Abs.1 BGB bestehen.
    Liegt ein Verbund nach § 358 Abs. 3 BGB vor, ist der sonst gegebene § 360 Abs. 1 BGB tatbestandlich subsidär.

    Subsidiärdeckung
    Subsidiärdeckung bedeutet im Immobilienwesen, dass eine Rückdeckung eine bestimmte Leistung erst nach der Inanspruchnahme einer anderen Police (Bausparsofortfinanzierungsdarlehn) erbringt.
    Folglich ist es so Widerrufen sie die Riesterverträge, nach §312g BGB, widerrufen Sie auch gleichzeitig den bestehend Bausparsofortfinanzierungsdarlehn von 130.000 € was auch ein platzend er anderen Finanzierung Instrumente zur Folge hat!
    Sie faktisch so gestellt, als hatten sie keine Verträge abgeschlossen und folglich auch kein Eigentum in Form das Hauses geschaffen! Also seit 8 bis 10 Jahren nur eine überteuerte Miete bezahlt!

    In ihren Fall glaube Ich das Sie eine besondere Beratung brauchen, die Sie nicht so einfach bekommen werden! Einfache Tippgeber reichen nicht aus um das Risiko "Eigenheim Verlust" in ihren Fall zu vermeiden!

    Sie können ja jeden Vermittler mal fragen:"Wie viele Ehefrauen Sie in ihrer Zeit als Vermittler mit eine Haftentlassung bei einer Darlehnsgewährung geschafft haben!"

    Es würde mich Freuen das dies in Deutschland schon möglich wäre, und nicht die Ehefrauen nachher Jahre bzw, Jahrzehntelang von Hartz IV leben und bis zum BGH kämpfen müssen, um aus der Haftung höchstrichterlich befreit zu werden!

    Siehe die kurze E-mail in Anhang

    bruno68
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  10. Avatar von Tom79
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Was hat denn mein Haus/Eigentum mit dem Bausparer zu tun?
    Aktuell finanziere ich weder über den Bausparer, noch laufen die Darlehen über die Schwäbisch Hall.

    Ich bespare den Riester aktuell nur, deshalb verstehe ich das geschriebene leider überhaupt nicht..

  11. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Tom79,

    soll man ihre Fragen wirklich verstehen? Sie haben eine Haus? Oder nicht? Also wenn man Riester Bausparen abschließt, so ist die Verwendung dafür gedacht das man eine Finanzierung erst möglich machen kann! Zumindest in der Zeit wo man noch nicht Baukindergeld bekommen hat!
    Ich gehe davon mal aus diese beiden zu je 65.000 € Riesterverträge (intern mit einen Bausparsofortfinanzierungsdarlehn von 130.000 €) vorfinanziert wurden sind! Und damit werden diese beiden Verträge automatisch Bestandteit der Finanzierung ihres Hauses wurde!

    Zum anderen haben sie das Darlehn vor den 20.03.2016 unterzeichnet, damit gilt für Sie bis zum umschulden die "alte Welt"! Wer nach den Datum, zum 21.03.2016 abschloß hat wesentliche einfache durchsetzbare Rechte!

    Zum anderen, meine Frage an Sie: "Wenn sie keine Riesterbaussparverträge brauchen oder angeblich nicht zur Eigenheimfinanzierung gehören? Ja warum, haben sie diese schlechteste Variante für eine Altersvorsorge gewählt, eine die schon damals zum Darlehnsanfrage gänzlich ungeeignet war?" Denn die gleichen Umfang an Zulagen und steuerlichen Förderung hätte sie in jeder anderen Form von Riester erhalten!

    Damit dürfte selbst einen Außenstehenden die Frage aufkommen:" Ob da nicht einen Zusammenhang, zwischen dem Darlehn und Riester bestehen könnte?"

    Riester ist zwar Insolvenz- und Pfändungsunfähig! Aber dies wiederum ist eben nicht, dass was als "Verwendungszweckerklärung" bekannt ist! In der "Verwendungszweckerklärung" bedurfte jahrelang es keine gesonderte Unterschrift, auch nicht die "Hervorhebung" aus den Wulst Papierberge der Darlehnsunterlagen.

    Der Begriff "Verwendungszweckerklärung" ist nur wohl nur ein einfacher Satz in der Darlehnsurkunde erwähnt sein:"Der Bausparvertrag löst das Darlehn ab!"

    Riester ist zwar Insolvenz- und Pfändungsunfähig!; daraus ergibt sich wiederum eine Sonderstellung, dass Riester nicht Kündigungsfähig ist, sondern nur durch

    a) Wandeln von Bausparen, zu Finanzanlage oder Versicherung möglich ist!

    Alternativ wäre noch

    b) Widerruf nach § 312 g Abs. 1 BGB, das Wiedereinsätzen des Kunden in den Stand bevor er die Riester Verträge unterschrieben hat!

    Das allerdings zieht Nebenfolgen nach sich,

    a) sämtliche Zulagen und steuerliche Zulagen sind zu unrecht ausbezahlt wurden! Die Steuerlichen Vorteile werden vom Finanzamt, die Zulagen von der Zulagenstelle

    aa ) Nachversteuert nach der AO mit 6 % p.a.
    Die Zinsen betragen gem. § 238 Abs. 1 AO 0,5% je Monat und damit 6% p.a.
    ab) Die Zulagenstelle wird sich dann, auch noch melden und die Zulage, nebst Zinsen zurückfordern!

    Kernpunkt wird aber auch beim Widerruf sein das der "Riestergesetzesmantel", mit der Funktion der Insolvenz- und Pfändungsunfähig verloren ist! Das Guthaben fällt damit, wegen der Zwecksicherung und der eingetragen Grundschuld automatisch an den Gläubiger, inkl. Zulagen und steuerlichen Vorteile! Deshalb melden sich ja, das Finanzamt und Zulagenstelle bei ihnen und nicht beim Gläubiger!
    Als weiter Kernnebenfolge sollten sie mal den § 490 Abs. 1 BGB, wegen Verschlechterung der Vermögenslage (durch Rückforderung Zulage und Rückzahlung der steuerlichen Vorteile) lesen, da darf der Gläubiger beherzt jederzeit:"Steht's den Darlehnsvertrag fristlos kündigen!"
    Mir ist letzllich egal, was der Gläubiger mit ihnen macht. Wenn sie eine unüberlegte Handlung, sprich eine vertragwidrige Tat begehen.
    Allerdings sollte man dann beachten, das je finanzschwächer der Gläubiger ist, um so schneller wird dieser seine Schuldner, selbst bei den kleinste oder geringsten Vertragsverstoß abwickeln!

    Sollten sich endlich mal einen unabhängigen Vermittler, der nach den § 34 h oder i GewO arbeitet aufsuchen der ihnen

    a) die damalige Finanzierung erklären kann
    und
    b) darauf ihnen eine verbesserte Anschlussfinanzierung vorschlägt! Deren Vorteil nicht unbedingt nach den Zinsen richtet, sondern Jahre früher die Zahlungen an den Gläubiger beendet!

    bruno68

  12. Avatar von Tom79
    Tom79 ist offline
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Nochmal. Es gibt KEINE Vorfinanzierung oder Bindung an die Bausparkasse. Der Vertrag wird nur bespart. Das aktuelle Darlehen hat 0,0 Beziehung zum Riester oder der Bausparsumme.
    Warum wurde das damals abgeschlossen? Zinsen waren noch höher und man war jung und unerfahren und es wurden nur die tollen Vorteile erläutert und die nachgelagerte Versteuerung nur erwähnt aber nie richtig erklärt/vorgerechnet. Und wenn man es mit einem unrealistischen Kreditzins von 2.5-3% rechnet und einer möglichen Geldanlage von 2% netto weil man ja früher mit dem abzahlen durch ist, kann man alles schön rechnen...

    Sei es wie es ist...muss mir das nochmal exakt durchrechnen, wie es wäre wenn ich die Restschuld damit tilge, so spät wie möglich.
    Momentan wäre die Anschlussfinanzierung bei 0.5% effektiv...da wäre man eigentlich dumm schnell zu tilgen..

    Und ja, mir ist bewusst dass man bei Kündigung die Summe abzüglich Zulagen und abzüglich Steuerersparnis verzinst mit dem Mobdzins von 0.5% pro Monat zurückzahlen muss.

    Was mich so ärgert ist die stupide und absolut unrealistische Versteuerung mit 2% des Wohnförderkontos was es negativ macht. Wäre die Versteuerung bei 1% wäre es eher interessant...

    Und warum hab ich den Riester nicht von Anfang an eingebaut? Ja weil das Paket der Bank tausend mal besser war als der Schrott der Bausparkasse... So tilge ich 200-300 € mehr pro Monat, was ich bei der Bausparkasse mehr Zinsen gezahlt hätte...
    Das ganze Riester-Konstrukt, egal ob Rente oder Wohnriester ist ein Witz..
    Sowas sollte heutzutage hoffentlich keiner mehr abschließen..

  13. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Hallo Tom,

    Du stellst viele Fragen und man weiß gar nicht wo man zuerst antworten soll.
    Vorab, deine Überlegungen zum Wohnförderkonto sind erstmal sekundär, da dieses erst eingerichtet wird bei
    Inanspruchnahme der Zuteilung. Solltet ihr die Zuteilung annehmen, dann könntet ihr

    a. das Guthaben abrufen und als Sonderzahlung verwenden und dann startet das Wohnförderkonto
    b. Guthaben und Darlehen abrufen und das Darlehen bis max. 2.100 Euro p.a. fließt auch in das Wohnförderkonto

    Das Wohnförderkonto wird im Rentenbezug aufgelöst und besteuert. In der Praxis müßten dann so 200 - 350 Euro
    mehr als fiktive Rente zu Buche stehen und damit gehst Du dann in die Steuer für 20 Jahre.
    Der Darlehenszins von 2,9% klingt recht hoch, aber faktisch habt ihr durch die Zulagen und die Steuerersparnis einen Grenzzins von um 0% für eure Anschlussfinanzierung.

    Auf jeden Fall würde ich die Einzahlung deiner Frau auf 60 Euro herabsetzen, das reicht. Die Wohn Riester Bausparsumme ist nicht teilbar aber jederzeit reduzierbar.
    Wenn ihr euch trennen wollt von Wohn Riester, dann kann man eine Riester Rentenversicherung abschließen und das Kapital übertragen lassen während der
    Ansparzeit.

  14. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    @C.Andreas,

    so einfach zu behaupten:"Senken Sie den Beitrag auf 60 € für den Vertrag!"; das würde ich so nicht behaupten, da beide wohl eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung jährlich machen! Grundsätzlich sollte man immer 4 % von gemeinsamen Einkommen einzahlen, sonst werden die Zulagen auch nur Anteilig dazu bezahlt, geschweige die steuerlichen Vorteile.

    Thema: Steuerliche Vorteile

    Diese sind ja von Jahr zu Jahr gesunken, daraus ergibt sich folgende Probleme:

    a) das Einkommen ist nicht in Takt mit gewachsen
    und /oder
    b) Die steuerlichen Freibeträge sind oder durch Familienzuwachs schneller gestiegen, daher ist der Steuersatz gesunken und der zusätzliche steuerliche Vorteil, tendiert gegen Null € in der jährlichen Steuerklärung.

    M. Erachtens steht Tom79 unter finanziellen Druck.

    Die Gründe liegen wohl in der damaligen Geschwindigkeit der Darlehnsfinanzierung, die wohl sehr überhastet und mit "Hoffen und Bangen" abgeschlossen war! Der Slogan war wohl:" Hauptsache, ein Eigenheim!"

    Thema Banken und Bausparkassen

    Auch ein weites Feld, was die meisten nicht überblicken!

    So gehört der Sparkasse, die SV Versicherung und die LBS zum gleichen Konzern
    Bei einer anderen "deutschen Bank" zu denen gehören "die Postbank" die BHW und die DSL als Online Vertrieb, alles 100 % ige Tochterunternehmen!
    Bei den Raiffeisen und Volksbanken, gehören die R&V Versicherungen und Bausparkasse Schwäbisch Hall

    Da er selbst schreib das er bei Schwäbisch Hall (Fuchs WohnRente) abgeschlossen hat, bedeutet dies auch das die Bank vor Ort auch das Darlehn gewährt hat. Nur firmieren nicht alle Raiffeisen und Volksbanken nicht unter diesen Namen, sondern mit einen eigen Namen wie u.a wie die Föhrer Bank,..... .

    Es wäre ein absoluter Supergau, wenn dies nicht so wäre! Allerdings wäre es auch möglich das die Darlehnsbank, über die Riesterverträge bei der Schwäbisch Hall (Fuchs WohnRente), die 130.000 € als ihr "Eigenkapital" gewertet haben und durch diese Sofortfinanzierung, ein Guthaben in der Höhe von 130.000 € darstellten, um überhaupt die Finanzierung damals zu ermöglichen.

    Das wäre eine gesetzliche zulässige verkürzte und verdeckte Variante der Eigenkapitalsierung, damit liese es sich einen Beleihungsauslauf von 80 % bis 60 % darstellen.
    Bei einen Beleihungsauslauf von 60 % und 100.000 EK durch Riester dargestellt, wäre die Gläubigerbank breit weitere 150.000 als Darlehn, zu geben, also insgesamt 250.000 €, die fehlenden 30.000 € von Riester sind Baunebenkosten.
    Bei einen Beleihungsauslauf von 80 % und 100.000 EK durch Riester dargestellt, wäre die Gläubigerbank breit weitere 300.000 als Darlehn, zu geben, also insgesamt 400.000 €, die fehlenden 30.000 € von Riester sind Baunebenkosten.

    Das jetzt die Kosten aus den Ruder laufen, nun ja, dass ist ihr Problem genau so wie Sie damals gesagt haben :"Wir/ich wollen/möchte Bauen/kaufen!"; zu Bankberater!
    Der nur ihren Wunsch entsprochen hat und anders keine Zustimmung von der internen Kreditprüfung erhalten hätte!

    Jetzt müssen Sie einen Vermittler finden der ihnen das a) erklärt und b) eine alternative dazu entwickelt um bis zum Ablöse durch zuhalten!

    Ich habe bisher keinen gefunden der bisher ansatzweise ein Lösung aufzeigt, all nur Mainstream mit weitreichenden Folgen, wie den Verlust des Eigenheims!

    bruno68

  15. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Hallo Tom,

    Du stellst viele Fragen und man weiß gar nicht wo man zuerst antworten soll.
    Vorab, deine Überlegungen zum Wohnförderkonto sind erstmal sekundär, da dieses erst eingerichtet wird bei
    Inanspruchnahme der Zuteilung. Solltet ihr die Zuteilung annehmen, dann könntet ihr

    a. das Guthaben abrufen und als Sonderzahlung verwenden und dann startet das Wohnförderkonto
    b. Guthaben und Darlehen abrufen und das Darlehen bis max. 2.100 Euro p.a. fließt auch in das Wohnförderkonto

    Das Wohnförderkonto wird im Rentenbezug aufgelöst und besteuert. In der Praxis müßten dann so 200 - 350 Euro
    mehr als fiktive Rente zu Buche stehen und damit gehst Du dann in die Steuer für 20 Jahre.
    Der Darlehenszins von 2,9% klingt recht hoch, aber faktisch habt ihr durch die Zulagen und die Steuerersparnis einen Grenzzins von um 0% für eure Anschlussfinanzierung.

    Auf jeden Fall würde ich die Einzahlung deiner Frau auf 60 Euro herabsetzen, das reicht. Die Wohn Riester Bausparsumme ist nicht teilbar aber jederzeit reduzierbar.
    Wenn ihr euch trennen wollt von Wohn Riester, dann kann man eine Riester Rentenversicherung abschließen und das Kapital übertragen lassen während der
    Ansparzeit.
    Naja Christian, sekundär ist es nicht und es wäre besser gewesen, man hätte sich bei Abschluss mit dem Thema mehr beschäftigt und vor allem sich Riester nicht mit falschen Versprechen oder Fehlinformationen um die Ohren hauen lassen.

    Nun gut, ist gelaufen, sehr wohl aber sollte sich insbesondere der TE - da er gegenüber anderen Verbrauchern die bei der Schwäbisch Hall ein endfälliges Darlehen mit einem Wohnriester gezeichnet haben einen erheblichen Vorteil hat, nämlich noch was verändern zu können - mit der Thematik Wohnriester und Anlage fiktives Wohnförderkonto auseinandersetzen, Möglichkeiten hast du ja bereits aufgezeigt.

    Es fehlt bei deinen Möglichkeiten übrigens noch c), denn es wäre möglich, dass Bauspardarlehen bei Zuteilung in Anspruch zu nehmen und die Restschuld seines Darlehens damit zu mindern und das Guthaben in einen anderes riesterzertifiziertes Anlageprodukt umzuswitchen, wo das fiktive Wohnförderkonto eben nicht angelegt wird. Ob das Sinn ergibt, zeigt das Zinsniveau, welches vorherrscht, wenn seine Zinsfestschreibung von dem Darlehen ausläuft.

    Bruno, lass die Pilze endlich weg, die sind schlecht!!

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester - Ruhen lassen, weniger einzahlen / Einmaltilgung, Entnahme / kündige

    Zitat Zitat von Tom79
    Mein Berater hat mich per Mail noch darauf hingewiesen, dass ich ja noch die Möglichkeit der "Treueprämie" habe. D.h. wenn ich den Bausparer nicht in Anspruch nehme, gibt es die bisher gezahlte Zinsgutschrift nochmal extra obendrauf. So wird das natürlich wieder interessanter.
    Jetzt muss ich nur nochmal berechnen und mit ihm besprechen wie das funktioniert bzw was beachtet werden muss...geht das auch erst in 4 oder 14 Jahren, etc.

    Ansonsten würde ich mich über weitere Meinungen / Vorschläge freuen.
    Das mit dem Riester-ETF habe ich schon begraben. Die laufenden Kosten mit fast 1% sind zu hoch. Ich habe jetzt erstmal für uns persönlich zus. einige ETF Sparpläne abgeschlossen - macht losgelöst von allem mehr Sinn.

    Ein Wohnriester mit Zinsbonus bei Darlehensverzicht??? Gibt es sowas?


    1) Forwarddarlehen für die Restschuld in 4 1/2 Jahren (Kündigung nach BGB §489) in Betracht ziehen, berechnen lassen
    2) Zuteilung (abwarten) BSV mit Darlehensverzicht und Schlussbonus gestalten, Kapital nach bzw. mit Zuteilung in einen riesterzertifizierten Fondssparplan umswitchen, so das möglich ist
    3) Vertrag Frau auf 60 Euro jährlichen Beitrag heruntersetzen, sollte die mtl. Besparung weh tun. Ansonsten ergeben die Einzahlungen ja etwas Zinsen in dem BSV mit dem Bonuszins. Heruntersetzen (in Bezugnahme auf das fiktive Wohnförderkonto) braucht man den Vertrag nicht, so das Guthaben nicht in die Entschuldung der Immobilie vor Rentenzeit eingesetzt wird, da das WFK dann gar nicht angelegt wird.
    4) Bruno seine Beiträge überlesen

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